07.02.2019 Wer schützt die Verfassung vor den Verfassungsschützern?

 “Die AfD hat Klage gegen den Verfassungsschutz eingereicht. Dieser hatte die Partei als Prüffall eingestuft. Doch das sei offensichtliche Wahlkampfhilfe für die etablierten Parteien, schreibt Elmar Schmähling, ehemaliger Flottillenadmiral und Chef des Militärischen Abschirmdienstes”

Siehe BEITRAG auf cicero.de

Das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) hat den AfD-Antrag auf Einsicht in das Gutachten über die Partei erneut abgelehnt. Das Informationsfreiheitsgesetz gelte nicht für das Bundesamt, argumentiert der Präsident des Bundesamts Thomas Haldenwang in einem Schreiben an die Bundessprecher der AfD.

Dazu erklärt AfD-Bundessprecher Prof. Dr. Jörg Meuthen:

„Uns Betroffenen wird mit Hinweis auf die formale Rechtslage der Einblick in das umstrittene Verfassungsschutz-Gutachten zur AfD verweigert. Das illegale Durchstechen des gesamten Gutachtens an die Presse hat der Verfassungsschutz aber offenbar nicht verhindern können oder wollen.“