06.02.2019 SG Lühe: Antrag zum Thema “Schule schwänzen für den Klimaschutz”

Am 19.2. tagt der Schulausschuss der Samtgemeinde Lühe gemeinsam mit den Schulausschüssen der Samtgemeinde Horneburg und der Einheitsgemeinde Jork. In dieser Sitzung soll ein Energiesparmodell für die Schulen vorgestellt werden.

Die AfD-Fraktion hat folgenden Antrag für die Sitzung eingereicht:

Die AfD-Fraktion beantragt, einen TOP „Schuleschwänzen für den Klimaschutz“

in die Tagesordnung des Schulausschusses aufzunehmen.

Unter diesem TOP wird um die Beantwortung folgender Fragen durch die anwesenden Vertreter der Schulen gebeten:

  1. Wie viele Schüler Ihrer Schule haben bisher die Schule geschwänzt, um an einer Demonstration für den „Klimaschutz“ teilzunehmen (aufgeteilt nach Tagen)?
  2. Haben auch Lehrer an der Demonstration teilgenommen?
  3. Wurden die Schüler ermutigt/aufgefordert, an der Demonstration teilzunehmen bzw. gab es Werbung an der Schule (wenn ja, von wem?)?
  4. Welche Konsequenzen haben die Schüler erfahren, die dem Unterricht ferngeblieben sind?

Der Schulausschuss möge folgenden Beschluss fassen, falls Schüler der anwesenden Schulvertreter für die Teilnahme an Demonstrationen dem Unterricht unerlaubt ferngeblieben sind bzw. zukünftig fernbleiben:

„Der Schulausschuss stellt fest, dass er die Teilnahme von Schülern an einer Demonstration, unabhängig vom Thema, während der Unterrichtszeiten grundsätzlich ablehnt. Die Schulleitung wird aufgefordert, den betroffenen Schülern einen Verweis zu erteilen und für die Nachholung des versäumten Unterrichts zu sorgen („Nachsitzen“). Im Wiederholungsfall sind Maßnahmen, wie sie bei Unterrichtsverweigerung im Allgemeinen üblich sind, zu ergreifen. Alle Eltern und Schüler sind zeitnah und schriftlich zu diesem Thema zu informieren.“

 

Begründung:

In diesem Artikel vom 23.01.2019 wird behauptet, dass Schüler aus mehreren Schulen des Landkreises Stade die Schule schwänzten, um für den „Klimaschutz“ zu demonstrieren:

https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/politik/schule-schwaenzen-fuer-eine-bessere-zukunft-d132353.html

Es besteht eine Schulpflicht, die einzuhalten ist. Natürlich begrüßen es die Schüler, dem Unterricht fernzubleiben, um zu demonstrieren, insbesondere, wenn sie dann in den Medien als Helden gefeiert werden. Das wahre Interesse der Demonstranten würde sichtbar, wenn die Demonstration außerhalb des Unterrichts stattfände.

Nach Ansicht der AfD-Fraktion liegt hier ein geistiger Missbrauch unserer Kinder und Jugendlichen vor. Abgesehen davon, dass die Schüler an unseren Schulen nur sehr einseitig zum Thema „Klimaschutz“ informiert werden, werden Sie nun für emotionale Stimmungsmache fern jeder Sachlichkeit in der Öffentlichkeit instrumentalisiert.

Wir fordern die Schulen auf, den Schülern im Rahmen des Unterrichts auch alternative wissenschaftliche Sichtweisen zum „Klimaschutz“ darzulegen, damit sie die Chance haben, sich selbst ein Urteil zu bilden. Alles andere ist Ideologisierung und kein Unterricht, der zu selbstständigem Denken und Urteilsvermögen erziehen sollte.

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Astrid zum Felde, Vorsitzende der AfD-Fraktion der Samtgemeinde Lühe

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Antwort von Tim Siol. Hauptamtsleiter und stellv. Bürgermeister der Samtgemeinde Lühe, am 7.2.2019

Sehr geehrte Frau zum Felde,

mit Schreiben vom 05.02.19 haben Sie die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes „Schuleschwänzen für den Klimaschutz“ für die Sitzung des Schulausschusses am 19.02.19 beantragt. Diesen Antrag lehne ich ab. Die Ausschussvorsitzende ist hierüber informiert.

Begründung:

Der Schulausschuss ist ein sogenannter Pflichtausschuss nach § 110 Nds. Schulgesetz (NSchG). Aufgabe des Ausschusses ist es der Natur der Sache nach, Entscheidungen in schulischen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit einer Kommune als Schulträger fallen, für den Samtgemeindeausschuss oder den Samtgemeinderat vorzubereiten und entsprechende Empfehlungen auszusprechen.

Die Aufgaben der Kommunen als Schulträger liegen im Wesentlichen darin, das notwendige Schulangebot vor Ort vorzuhalten, für die notwendigen Schulräume zu sorgen und diese zu unterhalten sowie die Schulen mit entsprechenden Schuleinrichtungen und Lehrmitteln zu versorgen (sogenannte „äußere Schulangelegenheiten“). Die Durchführung der sogenannten „inneren Schulangelegenheiten“ (insbesondere also den pädagogischen Angelegenheiten) obliegen dem Schulleiter, dem Schulvorstand oder der Gesamtkonferenz. Die Überwachung der Einhaltung der Schulpflicht und die Einleitung von entsprechenden Maßnahmen bei Verstößen liegt als innere Schulangelegenheit in der Zuständigkeit der Schulleitung.

Schulträger haben gegenüber den Schulleitungen, die Bedienstete des Landes sind, keinerlei Weisungsrecht in inneren Schulangelegenheiten.

Mit Ihrem Antrag und insbesondere mit dem enthaltenden Beschlussvorschlag zielen Sie aber darauf ab, dass die Samtgemeinde Lühe als Schulträger dem Schulleiter Weisungen erteilt (ich zitiere  aus Ihrem Antrag:  „Die Schulleitung wird aufgefordert, den betroffenen Schülern einen Verweis zu erteilen und für die Nachholung des versäumten Unterrichts zu sorgen („Nachsitzen“)“. Dies würde jedoch einen unzulässigen Eingriff in die Rechte der Schulleitung bedeuten. Gegen einen solchen Beschluss müsste der Samtgemeindebürgermeister Einspruch einlegen.

Zum Thema „Schule schwänzen“ verweise ich bei Interesse auf die Handreichung des Landkreises Stade und der Nds. Landesschulbehörde „Schulvermeidung! Schulverweigerung! Was tun? Wer hilft?“. Sie steht auf der Homepage des Landkreises Stade zum Download zur Verfügung: https://www.landkreis-stade.de/portal/seiten/hilfe-beratung-901000122-20350.html

Abschließend möchte ich erwähnen, dass keine Schüler und keine Lehrkräfte der Oberschule Steinkirchen an der von Ihnen zitierten Demonstration teilgenommen haben.

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Antwort von Astrid zum Felde, Vorsitzende der AfD-Fraktion, am 8.2.2019

Sehr geehrter Herr Siol,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Da die Schüler-Demonstrationen zum Klimaschutz ein hochpolitisches Thema sind, welches in den Medien breit behandelt wird und wahrscheinlich auch noch einige Monate aktuell bleibt, ist die Stellungnahme eines politischen Gremiums m. E. legitim, auch wenn man der Schulleitung keine Weisungen erteilen darf.
Ich möchte daher um ein Meinungsbild des Ausschusses bitten, ggf. unter dem TOP “Anfragen und Anregungen”.