Seit dem 31.05.2017 gibt es eine Ausarbeitung des Wissenschaftlichen Dienstes des Bundestages mit dem Thema: „Der Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes – Vereinbarkeit mit dem Herkunftslandprinzip”. Sie prüft die Vereinbarkeit des Entwurfs des Gesetzes mit Europarecht und kommt zu dem Fazit: Das Gesetz ist europarechtswidrig!
Siehe BEITRAG auf www.steinhoefel.com