09.09.2017 Bundestag: 31 Fragen zu Heiko Maas‘ Netzwerk-Durchsetzungsgesetz

Unter der Federführung des Bundestagsabgeordneten Uwe Kamann hat die Bundestagsfraktion der AfD in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung  31 Fragen zum sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz gestellt. Mit den Fragestellungen will die Partei die Rechtmäßigkeit, die mangelhafte handwerkliche Umsetzung und die Fragwürdigkeit des Gesetzes insgesamt beleuchten. Es ist der erste Schritt im  Kampf gegen das Zensurgesetz und gegen die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung.

Soziale Medien sind seit dem 1. Oktober verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auf ihren Plattformen rechtswidrige Inhalte kurzfristig gelöscht werden, andernfalls drohen Strafen in Millionenhöhe. Anbieter wie Facebook und Twitter können dabei auf von ihnen beauftragte Dienstleister, die sogenannten „Einrichtungen der Regulierten Selbstregulierung“, zurückgreifen.

Die AfD will nun von der Bundesregierung wissen, welche sozialen Netzwerke betroffen und welche externen Dienstleister eingeschaltet sind. Sie möchte erfahren, nach welchen Kriterien das Personal der Mitarbeiter der sozialen Netzwerke und der „Einrichtungen der Regulierten Selbstregulierung“ ausgewählt wird und was diese Mitarbeiter zu solchen – die Meinungsfreiheit empfindlich betreffenden – Entscheidungen qualifiziert.

Weitere wichtige Fragestellungen beziehen sich etwa auf die Überwachung der Zensurmaßnahmen durch die Bundesregierung bzw. eine nachgeordnete Behörde, auf die Gefahr vorsorglicher Löschungen von Kommentaren wegen drohender hoher Bußgelder und den möglichen Einsatz von Applikationen für die Erfassung mutmaßlich rechtswidriger Inhalte.

„Das Gesetz ist ein Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit und die Tatsache, dass nicht Gerichte sondern Mitarbeiter von Unternehmen zu entscheiden haben, was unter Meinungsfreiheit fällt und was nicht, widerspricht grundsätzlich dem Anspruch der Bürger an den demokratischen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland,“ sagt Uwe Kamann, der die Kleine Anfrage mit den AfD-Bundestagsabgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar und Marcus Bühl verfasst hat.

Joana Cotar ergänzt: „Wir sind uns sicher, dass das NetzDG nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sondern die rechtssichere Umsetzung schlicht unmöglich ist.“

Facebook siedelt in Essen 500-köpfiges Löschteam an

05.11.2017 Freiheit des Ostens

„Auch die jüngsten Wahlergebnisse in Österreich und Tschechien bestätigen den Trend: Die Leute haben die Nase gestrichen voll von den europäischen Eliten mit ihren falschen Konzepten. Die offizielle EU-Führung ist im Begriff, diesen Kontinent nach ihren Vorstellungen an den Bürgern vorbei umzugestalten. Ihre einsamen Entscheidungen bedrohen in den Augen vieler die Grundwerte und Grundfeste unserer Kultur. Dagegen regt sich Widerstand. Er bricht an den Urnen durch.“

Siehe KOMMENTAR in der WELTWOCHE

04.11.2017 Rechtsstaat am Boden?

Zukünftig muss wohl jeder, der ein Parteifunktionär oder Mandatsträger der AfD ist, bei beliebigem Vertragsabschluß seinen Vertragspartner darüber aufklären, welche Weltanschauung er vertritt, da ihm sonst „arglistige Täuschung“ bei Vertragsabschluß vorgeworfen werden kann:

GÖTTINGEN – Dem Landesvorsitzenden der Jungen Alternative (JA) Niedersachsen, Lars Steinke, ist der Mietvertrag für seine Wohnung zu Recht gekündigt worden. Zu diesem Urteil kam das Amtsgericht Göttingen, das einer Klage der Vermieterin stattgab.

Siehe ARTIKEL in der Jungen Freiheit

Pressemitteilung der AfD Landtagsfraktion zum Thema

Urteil des AG Göttingen vom 24.10.17: ein Stück aus dem Irrenhaus

Das AG Göttingen verurteilte am 24.10.2017 ein AfD –Mitglied zur Herausgabe seiner Wohnung an seine Vermieterin. Auf deutsch: das AfD-Mitglied wird vom Amtsgericht Göttingen aus seiner Wohnung geworfen.

Zur Begründung führt das Gericht an, der Mieter sei mehrfach Opfer linker Gewalt geworden, so seien Farbschmierereien am Haus angebracht worden, das Auto des Mieters wurde demoliert und die Mülltonnen wurden beschädigt, es kam zu Sachbeschädigungen und Brandstiftungen. Das Amtsgericht bezichtigt das AfD-Mitglied nun der arglistigen Täuschung. Diesem sei bei Vertragsschluss aus früheren Attacken der sog. Antifa bereits klar gewesen, dass er besonders gefährdet sei. Er hätte dies der Vermieterin mitteilen müssen, so das Gericht.

Man möchte meinen, dass in einem Rechtsstaat das Opfer nicht noch bestraft wird. Nicht so, wenn es nach dem AG Göttingen geht. Neben dem Irrsinn seiner Argumentation stiftet das Gericht mit seinem Urteil zur Gewalt geradezu an. Denn nun darf sich jeder gewaltbereite Linke darüber freuen, dass seine Straftaten nicht nur wie üblich nicht aufgeklärt werden, sondern dass darüber hinaus die von ihm Attackierten noch wohnungslos werden. Und das besorgt ihm auch noch der Staat, der in der Umgangssprache der Antifa gerne so genannt wird: „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“.

Vermieter können also ab sofort die politische Gesinnung ihrer Mieter vorab erfragen. Gibt ein Mieter diese nicht korrekt an, kann der Vermieter unter Berufung auf das AG Göttingen den Mieter hinauswerfen. Denn eines sollte auch dem Urheber dieses unglaublichen Stück deutschen Rechts klar sein: AfD-Mitglieder werden seit Jahren regelmäßig und ohne jede Scheu angegriffen. Selbst Ehefrauen und Kinder wurden bereits attackiert.

Mit diesem Urteil stellt sich der Rechtsstaat vielleicht nicht juristisch, aber ganz sicher faktisch auf die Seite der Angreifer, der Rechtsbrecher, der Demokratieverächter. Der Staat schafft sich mit solchen Urteilen selbst ab. Politiker betonen gerne, der Rechtsstaat müsse wehrhaft sein. In der Tat muss der Staat hier das Opfer und damit indirekt die Vermieterin schützen. Er muss alles tun, um die Straftäter dingfest zu machen und er muss sicherstellen, dass diese nicht erneut zu einer Gefahr für Leib und Leben friedlicher Bürger werden können. Stattdessen macht das Amtsgericht Göttingen gemeinsame Sache mit Brandstiftern und Schlägern. Das ist widerlich. Ist es eigentlich für irgendjemand vorstellbar, dass ein deutsches Amtsgericht einen Politiker der Grünen, der von Rechten angegriffen wird, in vergleichbarer Weise vor die Tür setzt? Nein! Und das sollte uns allen zu denken geben.

Die Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag distanziert sich daher auf das Schärfste von dem hier gesprochenen Unrecht.

02.11.2017 Politisch gewollte Staatsverwahrlosung

„Für die Runderneuerung der maroden Infrastruktur hat der Staat kein Geld und kein Interesse, der Migrationsindustrie stellt er Geld in unbegrenzter Höhe zur Verfügung. Gewollte Staatsverwahrlosung ist wohl die höchste Stufe von politischer Willkür.“

Siehe BEITRAG auf tichyseinblick.de

31.10.2017 Elektro: Ein eigenes Auto werden sich nur noch wenige leisten können

„Die Auto-Wende führt möglicherweise zu einer gravierenden gesellschaftlichen Veränderung: Der Traum vom eigenen Auto, in den Jahren des deutschen Wirtschaftswunders der Inbegriff der Freiheit und des Wohlstands für jedermann, könnte im Zug der Umstellung auf die Elektromobilität wieder zerplatzen. Das Auto könnte zu einem Luxusgut werden, das sich nur noch wenige leisten können.“

Siehe BEITRAG bei DWN

30.10.2017 Schweden: Das Ende der Willkommenskultur

„Schweden leidet unter den Folgen einer jahrzehntelangen, ultra-liberalen Einwanderungspolitik: hohe Arbeitslosigkeit, mehr Kriminalität und steigende Sozialausgaben. Vielen Schweden wird klar: Das große Sozialexperiment hat einen unglücklichen Verlauf genommen. Jetzt sollen Zehntausende Migranten das Land verlassen.“

Siehe BEITRAG im Bayernkurier