Zukünftig muss wohl jeder, der ein Parteifunktionär oder Mandatsträger der AfD ist, bei beliebigem Vertragsabschluß seinen Vertragspartner darüber aufklären, welche Weltanschauung er vertritt, da ihm sonst „arglistige Täuschung“ bei Vertragsabschluß vorgeworfen werden kann:
GÖTTINGEN – Dem Landesvorsitzenden der Jungen Alternative (JA) Niedersachsen, Lars Steinke, ist der Mietvertrag für seine Wohnung zu Recht gekündigt worden. Zu diesem Urteil kam das Amtsgericht Göttingen, das einer Klage der Vermieterin stattgab.
Siehe ARTIKEL in der Jungen Freiheit
Pressemitteilung der AfD Landtagsfraktion zum Thema
Urteil des AG Göttingen vom 24.10.17: ein Stück aus dem Irrenhaus
Das AG Göttingen verurteilte am 24.10.2017 ein AfD –Mitglied zur Herausgabe seiner Wohnung an seine Vermieterin. Auf deutsch: das AfD-Mitglied wird vom Amtsgericht Göttingen aus seiner Wohnung geworfen.
Zur Begründung führt das Gericht an, der Mieter sei mehrfach Opfer linker Gewalt geworden, so seien Farbschmierereien am Haus angebracht worden, das Auto des Mieters wurde demoliert und die Mülltonnen wurden beschädigt, es kam zu Sachbeschädigungen und Brandstiftungen. Das Amtsgericht bezichtigt das AfD-Mitglied nun der arglistigen Täuschung. Diesem sei bei Vertragsschluss aus früheren Attacken der sog. Antifa bereits klar gewesen, dass er besonders gefährdet sei. Er hätte dies der Vermieterin mitteilen müssen, so das Gericht.
Man möchte meinen, dass in einem Rechtsstaat das Opfer nicht noch bestraft wird. Nicht so, wenn es nach dem AG Göttingen geht. Neben dem Irrsinn seiner Argumentation stiftet das Gericht mit seinem Urteil zur Gewalt geradezu an. Denn nun darf sich jeder gewaltbereite Linke darüber freuen, dass seine Straftaten nicht nur wie üblich nicht aufgeklärt werden, sondern dass darüber hinaus die von ihm Attackierten noch wohnungslos werden. Und das besorgt ihm auch noch der Staat, der in der Umgangssprache der Antifa gerne so genannt wird: „Deutschland, du mieses Stück Scheiße“.
Vermieter können also ab sofort die politische Gesinnung ihrer Mieter vorab erfragen. Gibt ein Mieter diese nicht korrekt an, kann der Vermieter unter Berufung auf das AG Göttingen den Mieter hinauswerfen. Denn eines sollte auch dem Urheber dieses unglaublichen Stück deutschen Rechts klar sein: AfD-Mitglieder werden seit Jahren regelmäßig und ohne jede Scheu angegriffen. Selbst Ehefrauen und Kinder wurden bereits attackiert.
Mit diesem Urteil stellt sich der Rechtsstaat vielleicht nicht juristisch, aber ganz sicher faktisch auf die Seite der Angreifer, der Rechtsbrecher, der Demokratieverächter. Der Staat schafft sich mit solchen Urteilen selbst ab. Politiker betonen gerne, der Rechtsstaat müsse wehrhaft sein. In der Tat muss der Staat hier das Opfer und damit indirekt die Vermieterin schützen. Er muss alles tun, um die Straftäter dingfest zu machen und er muss sicherstellen, dass diese nicht erneut zu einer Gefahr für Leib und Leben friedlicher Bürger werden können. Stattdessen macht das Amtsgericht Göttingen gemeinsame Sache mit Brandstiftern und Schlägern. Das ist widerlich. Ist es eigentlich für irgendjemand vorstellbar, dass ein deutsches Amtsgericht einen Politiker der Grünen, der von Rechten angegriffen wird, in vergleichbarer Weise vor die Tür setzt? Nein! Und das sollte uns allen zu denken geben.
Die Fraktion der AfD im Niedersächsischen Landtag distanziert sich daher auf das Schärfste von dem hier gesprochenen Unrecht.