Unter der Federführung des Bundestagsabgeordneten Uwe Kamann hat die Bundestagsfraktion der AfD in einer Kleinen Anfrage an die Bundesregierung 31 Fragen zum sogenannten Netzwerkdurchsetzungsgesetz gestellt. Mit den Fragestellungen will die Partei die Rechtmäßigkeit, die mangelhafte handwerkliche Umsetzung und die Fragwürdigkeit des Gesetzes insgesamt beleuchten. Es ist der erste Schritt im Kampf gegen das Zensurgesetz und gegen die Privatisierung der Rechtsdurchsetzung.
Soziale Medien sind seit dem 1. Oktober verpflichtet, dafür Sorge zu tragen, dass auf ihren Plattformen rechtswidrige Inhalte kurzfristig gelöscht werden, andernfalls drohen Strafen in Millionenhöhe. Anbieter wie Facebook und Twitter können dabei auf von ihnen beauftragte Dienstleister, die sogenannten „Einrichtungen der Regulierten Selbstregulierung“, zurückgreifen.
Die AfD will nun von der Bundesregierung wissen, welche sozialen Netzwerke betroffen und welche externen Dienstleister eingeschaltet sind. Sie möchte erfahren, nach welchen Kriterien das Personal der Mitarbeiter der sozialen Netzwerke und der „Einrichtungen der Regulierten Selbstregulierung“ ausgewählt wird und was diese Mitarbeiter zu solchen – die Meinungsfreiheit empfindlich betreffenden – Entscheidungen qualifiziert.
Weitere wichtige Fragestellungen beziehen sich etwa auf die Überwachung der Zensurmaßnahmen durch die Bundesregierung bzw. eine nachgeordnete Behörde, auf die Gefahr vorsorglicher Löschungen von Kommentaren wegen drohender hoher Bußgelder und den möglichen Einsatz von Applikationen für die Erfassung mutmaßlich rechtswidriger Inhalte.
„Das Gesetz ist ein Frontalangriff auf die Meinungsfreiheit und die Tatsache, dass nicht Gerichte sondern Mitarbeiter von Unternehmen zu entscheiden haben, was unter Meinungsfreiheit fällt und was nicht, widerspricht grundsätzlich dem Anspruch der Bürger an den demokratischen Rechtsstaat Bundesrepublik Deutschland,“ sagt Uwe Kamann, der die Kleine Anfrage mit den AfD-Bundestagsabgeordneten Uwe Schulz, Joana Cotar und Marcus Bühl verfasst hat.
Joana Cotar ergänzt: „Wir sind uns sicher, dass das NetzDG nicht nur verfassungsrechtlich bedenklich, sondern die rechtssichere Umsetzung schlicht unmöglich ist.“