15.04.2019 Die Wahlrechtsreform ist ein Scherbenhaufen. Die AfD hat den einzigen zielführenden Vorschlag vorgelegt!

„Die von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) angestrebte Reform des Wahlrechts ist vorerst gescheitert. Auf der Abschlusssitzung der von Schäuble eingesetzten Kommission zum Wahlrecht konnten sich die Vertreter der Parteien nicht einigen.“

Siehe BEITRAG in der ZEIT

Dazu eine Pressemitteilung von Albrecht Glaser, MdB, stellv. AfD-Bundessprecher

und Vertreter in der Arbeitsgruppe Wahlrechtsreform beim Bundestagspräsidenten:

Die Wahlrechtsreform ist ein Scherbenhaufen.

Die AfD hat den einzigen zielführenden Vorschlag vorgelegt!

„Die Reform ist daran gescheitert, dass die Interessen der Mandatsbesitzer größer waren als der Reformwille. Ziel der Reform war, die Übergröße des Parlaments abzuschaffen und die im Gesetz festgelegte Sitzzahl auch tatsächlich durch den Wahlvorgang zu erreichen. Die bisher gesetzgeberisch festgelegte Zahl der Bundestagsmandate in Höhe von 598 wurde bekanntlich 2017 um 111 Mandate überschritten.

Einigkeit bestand darin, bei einem „persönlichen Verhältniswahlrecht“ zu bleiben. Das heißt, letztlich müssen die Zweitstimmen über die Stärkeverhältnisse der Parteien im Parlament entscheiden. Unter dieser Voraussetzung, Kann eine deutliche Verkleinerung des Bundestags nur erreicht werden, wenn die Kultur der „Ausgleichs- und Überhangmandate“ beseitigt wird. Sie entstehen derzeit immer dann, wenn Parteien mehr Direktmandate in Wahlkreisen erringen, als ihnen nach dem Zweitstimmenverhältnis zustehen.

Deshalb muss bei der Zahl der Direktmandate eingegriffen werden. Das kann man erreichen, indem die Zahl der Wahlkreise stark verkleinert wird. Dies bedeutet allerdings, dass alle Wahlkreise neu geschnitten werden müssen und alle neuen Wahlkreise größer werden. Der direkt gewählte Abgeordnete wird dadurch noch weniger Nähe zum Bürger haben, wie sie heute behauptet wird.

Das war die Richtung, in der sich die Vorstellungen von FDP, LINKE und Grünen bewegten. Um auf diesem Weg die Zahl der Ausgleichs- und Überhangmandate zu vermindern, muss eine starke Reduktion der Zahl der Wahlkreise vorgenommen werden, etwa auf 250 statt bisher 298. Ausgeschlossen sind damit Ausgleich und Überhangmandate jedoch noch immer nicht. Die CDU / CSU, als bislang großer Profiteur von Überhangmandaten, wollte diesen Weg nicht mitgehen. Die AfD hat daher einen Vorschlag unterbreitet, der zielgenau eine Verkleinerung der Mandate erreicht – etwa auf 500 – und zudem sicherstellt, dass genau so viele Mandate entstehen wie vorher durch Gesetz festgelegt werden, und nichts an der bisherigen Struktur der Wahlkreise ändert. Leider wird über dieses Modell weder von den anderen Parteien öffentlich gesprochen, noch in den Medien berichtet.

Der Vorschlag ist zudem auch vergleichsweise einfach. Er sieht vor, dass wie bisher die Wahlvorschläge der Parteien über Landeslisten in den Bundesländern zur Wahl gestellt werden. Die Ergebnisse der Zweitstimme im jeweiligen Bundesland legen dann fest, wieviel Mandate jeder Partei in diesem Bundesland zustehen. Damit wird zugleich festgelegt, dass jede Partei in Anrechnung auf die Listenmandate in einem Bundesland maximal so viele Direktmandate erringen kann, wie ihr insgesamt über die Zweitstimme zustehen. Dies führt zu der Frage, wie im Einzelnen festgelegt wird, welche Direktmandate tatsächlich zum Zuge kommen und welche gegebenenfalls keine Berücksichtigung finden können, weil sie die einer Partei nach Zweitstimme zustehenden Mandatszahlen überschreiten würden.

Hierbei liegt es nahe, innerhalb des Kreises der Direktkandidaten eine Reihung zu bilden, die sich nach der Prozentzahl der im jeweiligen Wahlkreis errungenen Stimmen richtet. Das heißt, diejenigen Direktbewerber, die die relativ schlechtesten Stimmergebnisse erzielt haben, gelten als nicht in ihrem Wahlkreis gewählt und kommen damit nicht zum Zuge. Die daraus abgeleitete Folge, dass es einzelne Wahlkreise in Zukunft geben wird, die keinen Direktkandidaten in den Bundestag entsenden, ist hinzunehmen, weil dieser Nachteil dadurch überkompensiert wird, dass sowohl die Verkleinerung des Parlaments als auch die vorab exakt bestimmbare Zahl der Abgeordneten vollständig erreicht werden kann. Wer also eine Wahlrechtsreform will, welche die beschriebenen Ziele erreicht, insbesondere auch das Prinzip der Verhältniswahl nicht antasten will, muss dafür beim System der Direktkandidaten einen Preis bezahlen. Der ist allemal für die Erreichung des übergeordneten Ziels als angemessen zu bezeichnen! Dieses System hat zudem den Vorteil, dass alle Parteien gleich behandelt werden.“

14.04.2019 Diesel- und Benziner-Verbot ab 2030 – was müsste dafür wirklich passieren?

„Die Politik liefert sich gerade einen Wettbewerb in angewandter Planwirtschaft: Nach der Energiewende wird auch die sogenannte „Verkehrswende“ auf allen Kanälen propagiert. Nachdem die Energiewende bislang den CO2-Ausstoß Deutschlands kaum senken konnte und zu den höchsten Strompreisen Europas für Verbraucher geführt hat, sind Zweifel an der „Verkehrswende“ durchaus angebracht…“

Erstaunliche EINSICHTEN im Focus!

Dr. Dirk Spaniel, verkehrspolitischer Sprecher der AfD-Fraktion im Bundestag, zu diesem Thema:

„Grünen-Chef Anton Hofreiter will ab 2030 ein Zulassungsverbot für Verbrennungsmotoren. „Der Ausstieg aus dem Verbrennungsmotor muss gesetzlich festgelegt werden“. Wird es wahr, dürfte es in einem wirtschaftlichen Totalschaden enden.“

HIER weiterlesen auf mmnews.de

12.04.2019 Die sexualisierte Politik

„Die Realisierung der Geschlechter-Quoten in Politik und Gesellschaft wird gewaltig vorangetrieben. Durch sie soll eine Benachteiligung der Frauen aufgrund ihres Geschlechtes beseitigt werden. Dabei findet unter der Parole der Emanzipation des Menschen von der Bindung an das Geschlecht gerade diese Anbindung statt. Denn unabhängig von Fähigkeit und Tüchtigkeit der Individualität wird Frauen eine Stellung allein deswegen garantiert, weil ihr Körper weiblichen Geschlechtes ist. Eine Bevorzugung aufgrund körperlicher Merkmale bezeichnet man heute allgemein als Rassismus.“

Siehe BEITRAG auf geolitico.de

10.04.2019 Imad Karim bei der AfD im Bundestag

BT Fraktion

Imad Karim – deutscher Regisseur, Drehbuchautor, Fernsehjournalist und Filmautor libanesischer Herkunft sprach vor der AfD-Bundestagsfraktion zum Thema Islamismus.

 

Siehe HIER 

Imad Karim wurde bereits mehrmals auf Facebook gesperrt, einen seiner „verbotenen“ Texte finden Sie HIER auf philosophia-perennis.

10.04.2019 So marschiert Deutschland Richtung Sozialismus

„Was noch vor wenigen Jahren undenkbar gewesen wäre, ist heute Wirklichkeit: Deutschlands Kernindustrie, die Automobilindustrie, wird planwirtschaftlich umgestaltet. Und die Forderung nach Enteignung privater Immobilieneigentümer wird nicht mehr nur von linksextremen Splittergruppen erhoben, sondern findet breite Unterstützung.“

Siehe BEITRAG auf european.de

07.04.2019 Messer, Drogen, Nötigung: Kommissarin bricht Schweigen über Gewalt auf Pausenhöfen

„Noch immer ist es für viele Lehrer, Eltern und Schüler ein Tabuthema: sexuelle Nötigung, Gewalt, Drogenhandel an Schulen. Und doch ist es Alltag. Jeder sollte dieser Realität ins Auge sehen, findet Kommissarin Petra Reichling und hat konkrete Tipps für die Eltern von Opfern und Tätern.“

Siehe BEITRAG im Focus

04.04.2019 Stromnetz minus Grundlast ist gleich smart

Am 1. April war Twittertag der offenen Frage beim Bundesumweltministerium (BMU):

„Gleich die erste Frage an #FragFlasbarth lautete: „Welche Energieform soll nach der Abschaltung der Kohle- und Kernkraftwerke die Grundlast sichern bzw. diese Kraftwerke ersetzen?“ Antwort des BMU: 

Grundlast wird es im klassischen Sinne nicht mehr geben. Wir werden ein System von Erneuerbaren, Speichern, intelligenten Netzen und Lastmanagement haben.“ 

Keine Grundlast mehr! Im klassischen Sinne. Dieser „klassische Sinn“ meint übrigens die Angewohnheit der Verbraucher, zufällig zu einer beliebigen Tageszeit eine gewisse Tendenz zur Stromnachfrage zu entwickeln, wobei morgens gegen acht und abends um dieselbe Zeit statistisch die meisten Kaffees gekocht und Schnitzel gebraten werden, weshalb man um diese Zeit Nachfragespitzen findet…“

Siehe BEITRAG auf achgut.com

02.04.2019 Organentnahme bei Hirntod – ein milliardenschwerer Megamarkt?

„Nach dem Entwurf des „Gesetzes für Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ kommt es künftig auf übereinstimmende Willenserklärungen nicht mehr an. Jeder Bundesbürger ist künftig Organspender, soweit er oder seine Angehörigen der Organentnahme nicht ausdrücklich widersprechen. Das Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten.“

Kosten einer Lebertransplantation (ohne Entnahme und Transport des Organs): 103.000 €

Siehe BEITRAG bei Vera Lengsfeld

„Vom Subjekt zum Objekt, vom Menschen zur Ware“  (Emil Sänze, MdL)

INTERVIEW mit einem Patientenanwalt

31.03.2019 Das Märchen von der Elektromobilität!

Nach dem Willen der Altparteien sollen in den kommenden Jahren alle Verbrennungsmotoren von den Straßen verschwinden und durch Elektrofahrzeuge ersetzt werden. Ein völlig unrealistisches Ziel, denn um die benötigte Ladekapazität bereitstellen zu können, wären riesige zusätzliche Stromkapazitäten notwendig. Es ist also de facto die Abschaffung des Individualverkehrs geplant.

Siehe VIDEO der AfD Bundestagsfraktion

30.03.2019 Auto-CO2-Werte: EU beschließt Armuts-Beschaffungs-Programm

„Was mache ich, wenn ich den Leuten das Auto und die individuelle Mobilität verbieten will, mich aber nicht so richtig traue? Ich erlasse technische Vorschriften, die das Auto so verteuern, dass es sich ein normaler Autofahrer nicht mehr leisten kann. Für die, die es sich dennoch weiter leisten können, halbiere ich die Reichweite und reduziere die Zahl der Tankstellen, so dass man dort Schlange stehen muss. Mit diesen zwei einfachen Schritten erledige ich ganz nebenbei eine einstmals florierende Automobilindustrie. Damit niemand widersprechen kann, führe ich als Begründung für das Verfahren die Rettung der Menschheit an. Wer dennoch mault, ist destruktiv und moralisch verkommen, kurz ein Staatsfeind. Das Verfahren klingt eher nach Kuba oder Venezuela. Es wurde aber gestern im Europäischen Parlament beschlossen.“

Siehe BEITRAG bei achgut.com

KOMMENTAR von Prof. Dr. Meuthen

29.03.2019 Sensationsbeschluß: Rundfunkgebühr kann bar bezahlt werden

„Das Bundesverwaltungsgericht hat ein scheinbar technisches Urteil gefällt, das weitreichende Auswirkung hat: Rundfunkgebühren können bar bezahlt werden; darüber muß jetzt der EuGH befinden. Das Urteil kann ARD und ZDF in erhebliche Schwierigkeiten bringen.“

Der Kläger, der sich durch alle Instanzen klagte, will erstens der Abschaffung des Bargeldes entgegenwirken und zweitens seinen Unmut über die Zwangsgebühr und die nun automatisch steigenden Gebühren kundtun.

Siehe BEITRAG auf tichyseinblick.de