“Das Bundesverwaltungsgericht hat ein scheinbar technisches Urteil gefällt, das weitreichende Auswirkung hat: Rundfunkgebühren können bar bezahlt werden; darüber muß jetzt der EuGH befinden. Das Urteil kann ARD und ZDF in erhebliche Schwierigkeiten bringen.”
Der Kläger, der sich durch alle Instanzen klagte, will erstens der Abschaffung des Bargeldes entgegenwirken und zweitens seinen Unmut über die Zwangsgebühr und die nun automatisch steigenden Gebühren kundtun.
Siehe BEITRAG auf tichyseinblick.de