“Nach dem Entwurf des „Gesetzes für Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ kommt es künftig auf übereinstimmende Willenserklärungen nicht mehr an. Jeder Bundesbürger ist künftig Organspender, soweit er oder seine Angehörigen der Organentnahme nicht ausdrücklich widersprechen. Das Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten.”
Kosten einer Lebertransplantation (ohne Entnahme und Transport des Organs): 103.000 €
Siehe BEITRAG bei Vera Lengsfeld
“Vom Subjekt zum Objekt, vom Menschen zur Ware” (Emil Sänze, MdL)
INTERVIEW mit einem Patientenanwalt