12.04.2016 Steigende Kosten für Stabilisierung des Stromnetzes

Der rasche Ausbau der erneuerbaren Energien treibt den Aufwand für die Stabilisierung des Stromnetzes weiter steil nach oben. Das geht aus einem Zwischenbericht der Bundesnetzagentur hervor. Bis Oktober vorigen Jahres waren die Kosten für die von den Netzbetreibern angeordneten Eingriffe in den Kraftwerkspark demnach schon mehr als doppelt so hoch wie im gesamten Vorjahr. Knapp 400 Millionen Euro mussten die Netzbetreiber in den ersten drei Quartalen dafür überweisen, dass Kraftwerke gedrosselt oder hochgefahren wurden, um Schwankungen auszugleichen und das Netz stabil zu halten (Redispatch).

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11.04.2016 Trennung von Kirche und Staat?

Hohe Kirchenvertreter äußern sich des öfteren negativ über die AfD. So auch am vergangenen Wochenende der Bischof der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz (EKBO), Markus Dröge. Er macht sich Gedanken über die Frage, ob AfD-Mitglieder auch Gemeindeälteste werden können:

„Das Parteiprogramm der AfD lasse keine Klassifizierung als „menschenfeindliche“ Partei zu. Die Auseinandersetzung müsse mit jedem Einzelnen gesucht werden. Dröge kündigte die Einrichtung einer „Beratungsstelle zur Prüfung der Wählbarkeit ins Ältestenamt“ an. Die EKBO wolle Gemeinden beraten, ob AfD-Mitglieder sich in der Kirche engagieren können, etwa im Gemeindekirchenrat. Wer sich menschenfeindlich äußere, dem könne die Aufnahme in die Wahlliste verwehrt werden. Dröge: „Wer das eigene Volkstum verteidigen will, Menschen ausgrenzen will aufgrund von Religion oder Volkszugehörigkeit, wer sich nicht mit dem Fremden auseinandersetzen will, kann für eine solche Haltung nicht den christlichen Glauben ins Feld führen.“

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FRAGE: Wo bleibt hier die oft beschworene Trennung von Kirche und Staat?

Der AfD Kreisverband Stade hat folgenden Antrag eingereicht für den Bundesparteitag der AfD am 30.4./1.5.2016, auf dem das Bundesprogramm der AfD beschlossen werden soll:

Der Bundesparteitag möge beschließen, hinter dem Absatz 7.6 des Leitantrages einen Absatz 7.7 einzufügen (entspr. Absatz 4.3 des niederbayerischen Entwurfs):

7.7 Trennung von Kirche und Staat

Durch den Reichsdeputationshauptschluss von 1803 wurde nach über 1000 Jahren das Heilige Römische Reich Deutscher Nation aufgelöst und damit auch die geistlichen Fürstentümer. Dabei wurde unter anderem eine Dotationsvereinbarung zwischen den Kirchen und den Nachfolgestaaten des Reiches getroffen, wonach die höheren Geistlichen vom Staat, also von allen Steuerzahlern, besoldet werden. Der Öffentlichkeit ist dies kaum bekannt. Die Gehälter orientieren sich an den Besoldungsstufen der deutschen Spitzenbeamten. Die jährlichen Dotationen an die Katholische und Evangelische Kirche saldieren sich auf derzeit 475 Mio. EUR.

Das Kirchensteueraufkommen, das zur freien Verfügung der Kirchen steht und nur von deren Mitgliedern erhoben wird, rechnet sich hinzu und beträgt jährlich über 10 Milliarden EURO. Entgegen einem weitverbreiteten Anschein werden davon keineswegs die Großorganisationen der Sozialindustrie, Caritas und Diakonie, finanziert. Diese werden von den Kirchen zwar betrieben, aber nur zu einem geringen Anteil von 2 % selbst bezahlt. Die wirkliche Finanzierung erfolgt durch Zuwendungen aus Staats- und Sozialkassen. Diese beliefen sich zuletzt jährlich auf 44 Milliarden EURO, der Beitrag der Kirchen betrug 860 Mio. EUR.

Diese Situation beruht auf Art. 140 GG, wonach die Art. 136 – 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 ihre Geltung beibehalten. Diese Vorschriften räumt den Kirchen weitere massive Privilegien ein. Von einer echten Trennung von Staat und Kirche kann daher keine Rede sein. Es besteht vielmehr ein massives Abhängigkeits- und Verquickungsverhältnis.

Es liegt auf der Hand, dass die Privilegien der Kirchen keinerlei Berechtigung mehr haben und somit der dringenden Anpassung an die heutige Realität bedürfen. Dies wird sogar von Kirchenvertretern selbst gefordert und wurde auch vom Bundesverfassungsgericht angeregt.

Bisher hat sich jede Bundesregierung gescheut, hier tätig zu werden aus Angst, die Kirchen gegen sich aufzubringen. Die Alternative für Deutschland hat diese Sorge nicht und sieht es als ihr Anliegen an, sich dieses 200 Jahre alten Problems im Interesse aller Bürger anzunehmen und es der Lösung durch einen Volksentscheid gem. Art. 20 (2) GG zuzuführen.

LEITANTRAG des Bundesprogramms

11.04.2016 Die « Panama Papers »! – Warum?

„Ganz im Gegensatz zum Anschein, wird die Kampagne der „Panama Papers“ die finanziellen Unterschlagungen nicht einschränken und die Gestaltungspielräume nicht erweitern, sondern ganz im Gegenteil. Das System wird sich etwas mehr rund um Großbritannien, die Niederlande, die USA und Israel zusammenziehen, der Art, dass nur diese die Kontrolle haben. Unter Verletzung der Gleichheit vor dem Gesetz und ihrer Berufsethik, haben die Mitglieder des internationalen Konsortiums investigativer Journalisten sich zum Handlanger der Feinde der Freiheit und der Verteidiger des Großkapitals gemacht, und die Tatsache, dass sie im Vorbeigehen den ein oder anderen Ganoven aufgepickt haben sollen, ändert daran rein gar nichts.“

KOMMENTAR auf voltairenet.org

10.04.2016 Interview mit Verfassungsschutzchef

Verfassungsschutzchef Maaßen hält die Miliz Islamischer Staat nicht für eine typische Terrororganisation. Er gesteht Irrtümer im Umgang mit Extremisten ein – und warnt vor radikalen Moscheen.

Auf die Frage, ob Terroristen auch als Flüchtlinge getarnt einreisen, antwortete er:

„…Dass der IS den Flüchtlingsstrom nutzt, haben wir sehr wohl von Anfang an für eine Option gehalten, hielten es aber für weniger wahrscheinlich. Wir dachten, das Risiko sei schlichtweg viel zu hoch. Mittlerweile wissen wir: Was den IS angeht, müssen wir eben auch dazulernen. Obwohl er es nicht nötig hätte, seine Leute unter die Flüchtlinge zu mischen, hat er es getan. Ich nenne das eine „show of force“. Der IS wollte damit ein klares Signal der Stärke aussenden.“

Eine Frage nach der rechtsextremen AfD beantwortete er mit folgenden Worten:

“ Die AfD ist aus unserer Sicht derzeit keine rechtsextremistische Partei. Wir sehen keine Anhaltspunkte, dass die Partei die Voraussetzungen erfüllt, um Beobachtungsobjekt des Bundesverfassungsschutzes zu sein. Wir nehmen zwar zur Kenntnis, dass bei Veranstaltungen auch mal NPD-Mitglieder dabei sind. Wir sehen jedoch keinen steuernden Einfluss. Wir haben einen klar definierten gesetzlichen Auftrag. Die Auseinandersetzung mit der AfD gehört meiner Meinung nach vielmehr in den politisch-öffentlichen Diskurs.“

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04.04.2016 Ein neues Staatsvolk

In der Flüchtlingskrise wird das Staatsangehörigkeitsrecht ausgeblendet. Dabei eröffnet schon das Aufenthaltsrecht einen Anspruch auf Einbürgerung – es geht um die Demokratie.

Es ist das erklärte Ziel vieler Flüchtlinge in Deutschland, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Eine amtliche Befragung anerkannter junger männlicher Flüchtlinge und Asylbewerber aus dem Irak, Syrien und Afghanistan, die ihre Anträge zwischen 2007 und 2012 stellten, hat ergeben, dass rund 85 Prozent für immer in Deutschland bleiben wollen, von denen 80 Prozent „auf jeden Fall“ und 11 Prozent „wahrscheinlich“ die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten (BAMF, Kurzanalyse 1/2016). Das geltende Staatsangehörigkeitsrecht stellt mit der Anknüpfung an das Aufenthaltsrecht einen Hebel bereit, nicht nur die deutsche Gesellschaft strukturell zu öffnen, sondern auch den Status als Bürger im politischen Sinn verlässlich zu erlangen.

Siehe ARTIKEL in der FAZ

03.04.2016 „Bleiben Sie ARD-aktuell gewogen“

Zwei ehemalige NDR-Mitarbeiter zu ihren Programmbeschwerden bei den Öffentlich-Rechtlichen, die Partei ergreifen und Objektivität hintanstellen.

Regierungsfromm, tendenziös, defizitär, agitatorisch, propagandistisch und desinformativ: Die ehemaligen NDR-Mitarbeiter Friedhelm Klinkhammer und Volker Bräutigam kommen im Telepolis-Interview zu einem vernichtenden Urteil, was die Fernsehberichterstattung angeht. Von einigen Lichtblicken einmal abgesehen, attestieren Klinkhammer und Bräutigam den Öffentlich-Rechtlichen eine schwere Schlagseite im Hinblick auf den Informationsauftrag, der den Sendern zukommt.

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