04.04.2016 Ein neues Staatsvolk

In der Flüchtlingskrise wird das Staatsangehörigkeitsrecht ausgeblendet. Dabei eröffnet schon das Aufenthaltsrecht einen Anspruch auf Einbürgerung – es geht um die Demokratie.

Es ist das erklärte Ziel vieler Flüchtlinge in Deutschland, die deutsche Staatsangehörigkeit zu erlangen. Eine amtliche Befragung anerkannter junger männlicher Flüchtlinge und Asylbewerber aus dem Irak, Syrien und Afghanistan, die ihre Anträge zwischen 2007 und 2012 stellten, hat ergeben, dass rund 85 Prozent für immer in Deutschland bleiben wollen, von denen 80 Prozent „auf jeden Fall“ und 11 Prozent „wahrscheinlich“ die deutsche Staatsangehörigkeit erwerben möchten (BAMF, Kurzanalyse 1/2016). Das geltende Staatsangehörigkeitsrecht stellt mit der Anknüpfung an das Aufenthaltsrecht einen Hebel bereit, nicht nur die deutsche Gesellschaft strukturell zu öffnen, sondern auch den Status als Bürger im politischen Sinn verlässlich zu erlangen.

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