09.04.2017 Leserbrief der AfD zum Thema Lärmmessungen am Estering

Zum Artikel: „Estering: Lärmmessungen sind nicht vorgesehen“
(Tageblatt vom 4.4.2017) nimmt unser Kreistagsabgeordneter Helmut Wiegers Stellung in einem Leserbrief:


Die Hansestadt Buxtehude und nun auch der Landkreis Stade verweigern mit Unterstützung von CDU und SPD die reale Überprüfung von errechneten Lärmbelastungswerten durch den Estering in Buxtehude. Die dafür bisher gelieferten Begründungen sind aus meiner Sicht wenig stichhaltig, zumal es sich bei den errechneten Werten um ein Parteigutachten handelt. Da sollte schon einmal über die Motive für diese Verweigerungshaltung nachgedacht werden.

Die Begründung der CDU für den Antrag auf Nichtbefassung gibt da einen wichtigen Hinweis: „Wenn man am Estering messen würde, könnten auch die Anwohner von Windparks Messungen fordern.“ Das Problem Lärmbelastung hat offenkundig eine Dimension, die weit über den Estering hinaus geht. Jetzt kann ungefähr erahnt werden, welche Sprengkraft eine reale Überprüfung theoretischer Werte in sich birgt, sollten hier gravierende Abweichungen zu Lasten der Bevölkerung festgestellt werden.

Helmut Wiegers, Kreistagsabgeordneter, AfD-Fraktion

08.03.2017 Antrag zur Hochwasserpartnerschaft an der Este

Antrag zur konzertierten Umsetzung der Ergebnisse des KLEE-Projektes

Die AfD stellt einen Antrag zur zügigen Ausgestaltung und Gründung einer Este-Hochwasserpartnerschaft. Da sowohl Buxtehude als auch die Anlieger an der Untereste nur unzureichend gegen Überschwemmungen gesichert sind, möchte die AfD die notwendigen Schritte in Zusammenarbeit mit den anderen Parteien im Kreis forcieren.

Der 1. Antrag mit Details zum Thema

 

Ein Beispiel aus der Praxis zeigt die nicht mehr akzeptable Hochwassersituation für die Anlieger an der Untereste.

Die Gärten und Häuser stehen sehr oft im Wasser. Auch hierzu müssen Aktionen der Verantwortlichen Behörden initiert werden. Insofern ein 2. Antrag zur Situation in Estebrügge.

Der 2. Antrag mit Details zum Thema

20.02.2017 Antwort zur DTIB im Landkreis Stade

Die AfD Kreistagsfraktion stellte Fragen zum Umgang mit der

DITIB Türkisch Islamische Gemeinde Stade e.V. im Landkreis Stade:

  1. Welche Kontakte seitens der Kreisverwaltung bestehen zur DITIB Türkisch Islamische Gemeinde Stade e.V.?
  2. Findet eine Zusammenarbeit mit der DITIB Türkisch Islamische Gemeinde Stade e.V. im Rahmen der Integrationsarbeit statt?
  3. Erhält die DITIB Türkisch Islamische Gemeinde Stade e.V. finanzielle oder anders geartete Förderung durch die Kreisverwaltung?

Weitere Informationen zur DITIB s. HIER und HIER

Zur ANFRAGE

DIE ANTWORT DES LANDRATES

31.01.2017: Anfrage zur DITIB im Landkreis Stade

Die AfD Kreistagsfraktion stellt Fragen zum Umgang mit der

DITIB Türkisch Islamische Gemeinde Stade e.V. im Landkreis Stade:

  1. Welche Kontakte seitens der Kreisverwaltung bestehen zur DITIB Türkisch Islamische Gemeinde Stade e.V.?
  2. Findet eine Zusammenarbeit mit der DITIB Türkisch Islamische Gemeinde Stade e.V. im Rahmen der Integrationsarbeit statt?
  3. Erhält die DITIB Türkisch Islamische Gemeinde Stade e.V. finanzielle oder anders geartete Förderung durch die Kreisverwaltung?

Weitere Informationen zur DTIB s. HIER und HIER

Zum ANTRAG

20.12.2016 SG Lühe: Änderung der Schulbezirke

Da das Vincent-Lübeck-Gymnasium in diesem Jahr nur fünf 5. Klassen hat und das Athnaeum sieben, möchte der Landkreis die Einzugsgebiete (Schulbezirke) der beiden Gymnasien ändern und hat eine entsprechende Beschlussvorlage an die Samtgemeinde Lühe geschickt (s. HIER). Diese hat bis zum 15.01.17 die Gelegenheit zur Stellungnahme (Ratssitzung am 22.12. um 19 Uhr). Der Kreistag soll am 06.02.17 über die Änderung entscheiden.

Beschlussvorschlag:
Die Schulbezirke der Stader Gymnasien werden dahingehend geändert, dass Schülerinnen und Schüler der Grundschulen Hollern-Twielenfleth und Steinkirchen ab dem Schuljahr 2017/2018 in die 5. Klasse zum Vincent-Lübeck-Gymnasium und nicht mehr zum Gymnasium Athenaeum wechseln.

15.11.2016 SPD und GRÜNE verweigern im Landtag Bestandsschutz an ESTE und LÜHE

Bürgerinitiativen sind erstaunt über die Kehrtwende zur Anpassung des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG). Die SPD und das Umweltministerium (GRÜNE) im NDS-Landtag blockieren die Lösung  zur Absicherung des Bestandschutzes der historischen Deichhufendörfer an Este und Lühe. Die Wohnhäuser und Gebäude auf den Deichen der Flüsse im Alten Land sind durch ein anachronistisches Deichgesetz in ihrem Bestand gefährdet. Das betrifft ebenfalls Häuser hinter dem Deich in einer 50m-Zone.

Die CDU im Landtag möchte die kritischen Mankos mit einem Entschließungsantrag (Drucksache 17/4669) entschärfen und hat diesen in den niedersächsischen Landtag eingebracht. Doch z.Z. blockieren SPD und GRÜNE eine Änderung am Deichgesetz. Die Bürgerinitiativen an ESTE und LÜHE fordern nun endlich die Deichsicherheit und den Bestandsschutz der Bebauung in Einklang zu bringen. Das Existenzrecht historischer Dörfer gilt es anzuerkennen. Hierzu ist eine verbindliche Rechtsverordnung mit räumlicher Geltung für das Alte Land und mit Anbindung an das Deichgesetz zwingend erforderlich.


Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, hat eine Gruppe der IG-ESTE am 7.11.2016 im Umweltausschuss erneut Präsenz gezeigt.

Hier eine kurze Zusammenfassung zum Ausschuss von der IG-ESTE:

  1. Die CDU argumentierte, Bestandsschutz der Dörfer und eine wirkungsvolle Rechtssicherheit seien die Ausschlag gebenden Punkte. Dieses werde gerade durch eine Rechtsverordnung erreicht. Ansonsten hätte man sich weit auf SPD/Grüne zubewegt.

  2. Die SPD und Grüne argumentierten, eine Rechtsverordnung müsse im Gesetz vorgesehen werden und das sei zurzeit im NDG nicht der Fall. Dieses nennt man „Verordnungsermächtigung“. Also müsse man hier doch formal das Gesetz ändern. Und gerade das sei nach Meinung von SPD und Grünen ausgeschlossen.


Die unverständliche Logik der Regierungsparteien:

Außerdem wird damit aber auch für jeden Erlass gefordert, dass er im Einklang mit dem Gesetz stehen muss. „Aber wie soll man bei einer solch willkürlichen Vorgabe überhaupt etwas ändern?“ fragen die Initiativen.

Diese Position von SPD und GRÜNEN waren für die Teilnehmer der IG-ESTE schockierend, glaubte man doch aus den vorhergehenden Gesprächen und Kontakten mit beiden Parteien schon auf der Zielgeraden zu sein. Mit dieser Kehrtwende und quasi einer NULL-LÖSUNG war nicht zu rechnen.


Die Gegenargumente der IG-ESTE (Zitat):

  • Viele Gesetze enthalten eine Verordnungsermächtigung. Außerdem werden laufend in Hannover Gesetze angepasst. Also worin besteht das Problem, wenn man nur die Verordnungsermächtigung in das Gesetz nimmt?  Es ist hier ein vollkommen formales Argument benutzt worden, um in der Sache alles beim Alten zu lassen.

  • SPD und Grüne hatten bisher darauf gedrungen, dass man bei einem Bestandsschutz der Deichhufendörfer auch den ganzheitlichen Hochwasserschutz mit in die Ausschusserklärung aufnimmt. Ihr Argument damals: Das ganze Paket muss stimmen und aufeinander abgestimmt sein.

    Jetzt hat die CDU diese Teile eins zu eins aus dem Antrag der SPD/Grünen übernommen. Trotzdem wird jetzt eine Verordnung für einen wirkungsvollen Rechtsschutz abgelehnt.


IG-ESTE weiter:
Da darf man sich nicht wundern, wenn wir Betroffenen im Alten Land den Eindruck haben, wir sollen hier hintergangen werden.

  • Man hat den Eindruck, alle eindrucksvollen Argumente in der Anhörung durch die Gemeinden, Verbände und Bürger sind hier verpufft. Alle Lokaltermine vor Ort, die damals die Ausschussmitglieder aller Parteien beeindruckt haben, scheinen vergessen. Teilweise werden die Aussagen sogar umgedreht. Es werden jetzt Dinge so dargestellt, wie sie nie in der Anhörung vorgetragen wurden.  Fr.  Asendorf von den Grünen will unbedingt eine wirkungsvolle Lösung für das Alte Land verhindern. Sie lehnt Baugenehmigungen in der 50m-Zone als ungesetzlich ab. Das ist Zynismus pur angesichts der Siedlungsstrukturen im Alten Land.


Die AfD-Fraktion im Stader Kreistag unterstützt die Initiative der Bewohner an ESTE und LÜHE und wird deshalb in den kommenden Wahlkämpfen dieses Thema im Alten Land offensiv thematisieren.

Da sich zur Landtagswahl (Anfang 2018), die Mehrheitsverhältnisse im Landtag ganz sicher deutlich verändern werden, würde dieses Thema spätestens dann wieder auf die Agenda gesetzt werden. Aber vielleicht begreifen die Blockierer vorher, was sie sich damit antun.

Noch Ende Nov. ist ein weiterer Umweltausschuss im Landtag geplant,

vielleicht die letzte Chance auf eine bürgernahe Einigung.

13.11.2016 Tennet-Veranstaltung zum Südlink

Am 9.11.2016 fand in der BBS in Stade eine öffentliche Informationsveranstaltung des Netzbetreibers Tennet zum Thema “Südlink” statt.

Allgemeines:

  • Der “SuedLink” besteht aus zwei Verbindungen von Wilster in Schleswig-Holstein in den Raum Grafenrheinfeld in Bayern und von Brunsbüttel in Schleswig-Holstein nach Großgartach (Leingarten) in Baden-Württemberg.
  • Länge: 2200 km/124 Korridorsegmente
  • Versorgung von 10 Mill. Haushalten (150.000 MW)
  • Der Ausbau der Wind- und Solarenergie verursacht eine Instabilität des Stromnetzes durch schwankende Einspeisungen
  • Zur Jahrtausendwende gab es drei manuelle Eingriffe in das Stromnetz PRO JAHR, heute sind es drei PRO TAG!
    • Kosten im letzten Jahr für diese Netzeingriffe: 1 Mrd. Euro – Steigerung auf 4 Mrd./Jahr nicht auszuschließen!
  •  “Suedlink” soll gemeinsam mit dem “Nordlink” (nach Norwegen) die Grundlastfähigkeit der “Erneuerbaren Energien” verbessern (Speicherung der Energie in norwegischen Wasserkraftwerken)
  • 3 optionale Elbquerungen stehen zur Debatte, Evaluierung findet z.Z. statt
  • 1 km breite Vorschlagskorridore stehen zur Debatte (s. HIER)
  • Baubreite 40 m, später Schutzstreifen 30 m
  • Bauzeit eines Abschnittes 6 Wochen
  • Aushub generell 1,80 m, Kabel wird in Sandbett gelegt
  • Haltbarkeit der Trasse 40 Jahre
  • Kostenplan: 10 Mrd. €

Projektablauf:

  • Es wurden bereits 3 Jahre lang Freilandleitungen geplant, seit Jan. 2016 schreibt ein neues Gesetz Erdkabel vor und man musste mit den Planungen von vorn beginnen
  • Bis Anf. 2017 finden Info-Veranstaltungen für die Bevölkerung statt, jeder Bürger kann sich einbringen (s. HIER)
  • Anf. 2017 Beginn des Planfeststellungsverfahrens
  • 2020/21 Planfeststellungsbeschluss
  • 2025 Fertigstellung geplant

Risiken für den Obstbau im Alten Land:

  • Im Alten Land soll die Stromtrasse entlang der Hauptgräben verlaufen
  • Grabenräumstreifen als Teil des Arbeitsraumes
  • Um Beschädigungen durch Baumwurzeln zu vermeiden und Drainage und Gerüstbau nicht zu beeinträchtigen, wird das Kabel hier tiefer verlegt werden müssen
  • ggf. Unterbohrung mit HDD (Horizontal Direction Drilling = unterirdische Horizontalbohrung)
    • 400 m lang, 2-3m tief
  • Erdkabel erwärmt sich auf 40 Grad Celsius, bisher keine neg. Auswirkungen auf Landwirtschaft festgestellt
    • keine Erfahrung im Obstbau
  • Elektrische Felder werden durch Ummantelung und Boden abgeschirmt, magnetische Felder sind mit dem Erdmagnetfeld vergleichbar (FAQ)
  • Im Jan./Febr. 2017 findet ein Treffen zwischen Tennet und Obstbauverbänden statt

Weitere Informationen von Tennet HIER

ÜBERSICHTSKARTE der Trassenvorschläge