30.12.2020 KREISTAG STADE: ANFRAGE zum CT-WERT für den PCR-TEST

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Sehr geehrter Herr Roesberg,

ich hatte bereits in einer der letzten Ausschusssitzungen die Frage nach den angewandten CT-Werten für die im Landkreis Stade genutzten PCR-TESTs gestellt. Leider gab es dazu keine Antwort. Auch bei einem Besuch im Testzentrum (Buxtehude) gab es hierzu keine Aussage.

Dieser Wert ist jedoch für die korrekte Einordnung der Testergebnisse von außerordentlicher Bedeutung.

Ich bitte hier um schriftliche Beantwortung der folgenden Fragen zu diesem Thema. Ich gehe davon aus, dass diese Daten im Gesundheitsamt vorliegen müssen.

  1. Von welchen Herstellerfirmen werden im Landkreis PCR-TESTs genutzt?
  2. Mit welchen CT-Werten (Multiplikator) wird im Labor ausgewertet?

Ferner bitte ich, mir als Abgeordnetem die Kontaktdaten des auswertenden Labors in Hamburg zu benennen.

 gez. Jens Dammann,

AfD-Fraktionsvors im Kreistag Stade

Linksammlung zum Thema Corona


22.12.2020 Information zum CORONA-TESTZENTRUM in BUXTEHUDE

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Kurz vor dem Weihnachtsfest habe ich endlich meinen Plan – Besuch und Bericht von der CORONA-Teststation im Landkreis Stade – umgesetzt. Hier werden mit dem sogenannten PCR-TEST CORONA-Probanden getestet. 

Das CORONA-Testzentrum wurde am 19.11.2020 in Betrieb genommen und befindet sich an der Straße von Buxtehude nach Apensen in einer von der Stadt Buxtehude angemieteten Halle der früheren Fa. PIONEER.

 

Einfahrt, Organisation und Ablauf für die Probanden hier kurz beschrieben:

Allgemeines zur Organisation:

  • Es können nur vorab gemeldete Probanden mit amtlicher Einladung bearbeitet und getestet werden.
  • Ein bis zwei Mitarbeiter des THW sind für die Organisation und den Ablauf verantwortlich. 
  • Anspruch auf einen PCR-Test im Testzentrum haben ausschließlich die durch das Kreis-Gesundheitsamt ermittelten Personen der Stufe I, (die sich in Quarantäne befinden, bzw. Kontakt mit positiv-getesteten Personen hatten). Dieser Personenkreis erhält eine amtliche Einladung zum “PCR-Test”. Gleiches gilt für Reiserückkehr aus sogen. Risikogebieten (laut Länder- und Regionsliste des Robert-Koch-Instituts).
  • Wer keinen Termin vereinbart hat, wird schon bei der Einfahrtskontrolle abgewiesen..
  • Zwei Ärzte, Helfer und ca. sechs Bundeswehr-Soldaten unterstützen die Teststation organisatorisch (nicht medizinisch).

Bild 1 Einfahrt IMG 20201222 104527

 

  • Kurz hinter der Grundstückseinfahrt steht ein Container für das Wachpersonal, hier steht ein Bundeswehrsoldat im Oliv-Anzug. Er überprüft die korrekte Anmeldung und den zugewiesenen Termin der Probanden.
  • Das ganze Konzept ist wie ein DRIVE-IN bei McDonalds konzipiert. Die Probanden fahren mit dem eigenen Fahrzeug von hinten in die grosse Halle. Das Fahrzeug wird dabei nicht verlassen. Alles wird im Fahrzeug sitzend durch das offenen Fenster abgewickelt:

    • 1. Station > Weißer Container: Dient der Datenerfassung (Personalausweis und Ausstellung des Lagerscheins) und Bearbeitung der Dokumente.
    • 2. Station > Blauer Container: Durchführung der Probe mit Abstrich im Rachenraum (nicht durch die Nase) durch einen Arzt/Ärztin. Die Ärzte und Kollegen tragen auf dieser Station volle Schutzkleidung.
    • Bei mehreren Fahrzeuginsassen erfolgt es dann für jede Person in gleicher Weise.
    • Kleine Kinder werden zwecks Beruhigung teilweise mit ihren Eltern in den Container gelassen und dort bearbeitet.
    • Erfassung und Sicherung der Testproben durch die Ärzte und Helfer.
    • Pro Proband dauert die Prozedur ein bis zwei Minuten.

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Foto: Jens Dammann

  • Als Büro und Raum für die Ärzte dienen in der offenen Halle Container.
  • Weiterfahrt in gerader Linie durch die Halle bis zur gegenüberliegenden Ausfahrt.
  • Für ein Fahrzeug mit zwei Insassen dauert der Prozess ca. 4 Minuten.
  • Reguläre Betriebszeiten im Testzentrum: 9-12 Uhr.
  • Die entnommenen Proben werden kühl gelagert und gegen 12:30 Uhr von einem Hamburger Labor abgeholt.
  • Das Labor übermittelt dann die Ergebnisse an das Gesundheitsamt. Das Gesundheitsamt informiert dann das Ergebnis an die getesteten Personen,
  • Laut Aussage des THW-Mitarbeiters ist es ist auch möglich, mit dem persönlichen QR-CODE das Ergebnis im Internet abzufragen.

Weitere Hinweise zur Teststation:

  • Pro Schicht arbeiten zwei Ärzte. In Summe gibt es für die verschiedenen Schichten in Summe ca. 13 Ärzte.
  • Im SCHWARZ/WEISS-Bereich (Zelt) ziehen sich die Ärzte und Helfer nach der Schicht um.
  • Pro Schicht werden max. 100 Probanden behandelt. In der Regel sind es ca. 70-90 Probanden.
  • Getestet wird, etwas verkürzt, sogar am Heiligen Abend und am 1. Weihnachtstag, als auch zwischen Feiertagen.
  • Das Angebot zur Testung ist freiwillig. Die in Quarantäne befindlichen Kontaktpersonen entscheiden selbst, ob sie sich testen lassen. Ein negatives Testergebnis bedeutet andererseits kein Ende der Quarantäne.
  • Wer für einen Test berechtigt ist, bekommt ihn kostenlos.

Vielen Dank an den freundlichen Mitarbeiter des THW, der mir den Prozess in der Station im Detail beschrieben hat.

 – – – –

Hintergründiges zum PCR-TEST:

Die im Labor ermittelten TEST-POSITIVEN Personen werden fälschlicherweise auch seitens des GESUNDHEITSAMTES immer als INFIZIERTE bezeichnet, was medizinisch nach Aussagen von Experten falsch ist. Grund: Der PCR-TEST kann weder INFEKTIONEN nach dem Infektionsgesetz §2 feststellen noch kann er feststellen, ob ein Proband eine mögliche Infektion weitergeben kann.

Dies hat zur Folge, dass unter den POSITIVEN Testergebnissen ein sehr hoher Anteil FALSCH-POSITIV ist. Aus diesem Grund ist der PCR-TEST auch nicht für diagnostische Untersuchungen zugelassen, wird aber trotzdem genutzt und führt im hohem Maße zur Täuschung der Betroffenen. Zudem sind die Ergebnisse von dem angewandten CT-Wert (Vorgabe für das Labor) abhängig. Bei CT-Werten oberhalb 35 können bis zu 97% der sogenannten POSITIVEN sogar FALSCH-POSITIVE (False positives) sein. 

Trotz Nachfrage der AfD-Fraktion, hat das Gesundheitsamt bisher die Auskunft zum für den Kreis Stade angewandten CT-Wert verweigert. 

Es wird vermutet, dass die Laboranwendung mit CT-Werten oberhalb von 30 (es gibt auch Hinweise bis zu 45) genutzt werden und die Ergebnisse laut Experten somit als nicht brauchbar beurteilt werden. Diese Fehlmessungen würden die hohen INZIDENZ-WERTE erklären.

Deshalb haben sich seit Monaten Ärzte, Virologen und Juristen mit dem Thema beschäftigt. (Siehe Video unten) 

Zurzeit werden bzw. sind in Deutschland, USA, Kanada und Australien Klagen gegen den DROSTEN-TEST (PCR-TEST) auf den Weg gebracht! 


Auf Nachfrage an den Landrat, auf welcher Datengrundlage er permanent von einer „Pandemie“ spricht, konnte er leider keine verifizierbare Begründung geben. 

Diese Grafik zeigt, dass es in Deutschland keine sogenannte “Pandemie” gibt.


Quelle: https://www-genesis.destatis.de und RA Ludwig.

ZITAT: von RA Ludwig hierzu:
„Das sind die anteiligen Todesfälle je Altersgruppe in Deutschland. D.h. von allen Menschen 80 Jahre und älter, die am 31.12.2019 gelebt haben, sind bis zur 47. Kalenderwoche 8,75% gestorben. Weniger als in den Jahren davor. Das gleiche gilt für alle anderen Altersgruppen auch.

Das bedeutet:
2020 ist im Rahmen der Todesfälle ein völlig unauffälliges Jahr. Dennoch wurden Grundrechte massiv beschnitten. Ich werde jetzt Individualbeschwerde beim Ausschuss für bürgerliche und politische Rechte der UN einreichen.“ ZITAT ENDE               
Die Analyse der Sterbedaten mit allen Details: LINK

Es bleibt die Frage, warum operiert hier das Gesundheitsamt mit falschen und Angst einflößenden Begrifflichkeiten (Inzidenzwerte, Pandemie etc.)?

Die falschen Interpretationen der Kreisverwaltung des INFEKTIONSSCHUTZGESETZES zum Inzidenz-Wert betreffs der Infektionen erläutert Prof. Martin Schwab mit einer provokanten Aussage in dem folgenden Video: >> LINK (Youtube)

Ein Anwaltsteam (national und international) wird von Dr. Reiner FÜLLMICH unterstützt. Es geht hierbei um riesige Schadenersatzansprüche von betroffenen Wirtschaftsunternehmen. Alle Details hierzu in dem folgenden Interview: >> LINK. (dlive.tv)

Man kann nur hoffen, dass die Gerichte, im Sinne der Bevölkerung zu diesen vorsätzlichen Täuschungen schnell urteilen und die Rechtsstaatlichkeit wieder herstellen werden. 

Warum der Landrat und die Altparteien im Landkreis, trotz der vielen Nachweise, Daten und Fakten, diesen fatalen Irrweg gegen die Bevölkerung fortsetzen, wird sich sicher bald aufklären.


gez. 
Jens Dammann,

AfD-Fraktionsvors im Kreistag Stade

 

Linksammlung zum Thema Corona

19.12.2020 Kreistag Stade: Anfrage zu den Elbekliniken

Sehr geehrter Herr Roesberg,

das Thema „Elbekliniken“ steht seit Jahren immer wieder auf der Tagesordnung des Kreistages. Nun scheint durch den beabsichtigten Ausstieg der Hansestadt Stade dieses Dauerthema eine neue Dimension zu bekommen. Damit hier keine Missverständnisse aufkommen, die AfD-Fraktion im Kreistag bevorzugt hier eine kommunale Lösung. Allerdings nicht um jeden Preis.

 

Dazu ist es zunächst erforderlich, einige Fakten deutlich darzustellen. Deshalb unsere nachstehenden Fragen:

  1. Wo liegen die wesentlichen Gründe dafür, dass im Gegensatz zu den Elbekliniken es privatwirtschaftlich geführte Kliniken schaffen, einen Überschuss zu erwirtschaften und Tariflöhne zu bezahlen?
  2. Sind bereits Teilbereiche der Elbekliniken privatisiert? (z.B. Röntgenabteilung in Buxtehude)
  3. Wenn ja zu 2., um welche Teilbereiche handelt es sich insgesamt?
  4. Wenn ja zu 2., wie viele Mitarbeiter sind in diesen Bereichen beschäftigt?
  5. Wenn ja zu 2., erhalten diese Mitarbeiter den Tariflohn?
  6. Wenn ja zu 2., welche Kosten erstatten die privatisierten Teilbereiche an die Elbekliniken?
  7. Wenn eine Kostenbeteiligung erfolgt, wie schlüsselt diese sich auf? (Miete, allgemeine Verwaltung usw.).
  8. Auf welche Summe kommen die jährlichen Aufwendungen für den Aufsichtsrat der Elbekliniken

Helmut Wiegers,

stellvertretender AfD-Fraktionsvorsitzender im Kreistag Stade

07.12.2020 Kreistag Stade: Rede zum Haushalt 2021

Sehr geehrter Vorsitzender, Herr Landrat,
meine Damen und Herren,

dieser Haushalt unterscheidet sich dramatisch von denen der letzten Jahre. Er ist hart betroffen von den Auswirkungen der CORONA-KRISE und wird in der Zukunft, aufgrund der Folgen, noch viel härter unseren Kreishaushalt und alle Kommunalhaushalte treffen. Wir können hier eindeutig von einem sehr kritischen HAUSHALT sprechen.

In den Vorjahren habe ich schon angedeutet, dass wirtschaftlich dunkle Zeiten auf uns zukommen. Das haben schon damals viele anerkannte Ökonomen vorhergesagt. Mit der China-Mikrobe hat sich dieser wirtschaftliche Abwärtsprozess extrem beschleunigt. Die aufgezeigten Zahlen sprechen eine deutlichen Sprache. Ich sehe die Auswirkungen in 2021 wirtschaftlich noch viel dramatischer als sie vom Landrat im Finanzausschuss beschrieben wurden. Einen Nachtragshaushalt sehe ich heute schon als notwendig an. 

Zum Vorbericht im Kreishaushalt: Erneut muß ich feststellen, dass das sehr wichtige Thema Umweltschutz im Vorbericht des Haushalts und bei den strategischen Zielen des Kreises nicht mehr vorkommt. Dafür wird viel von Klimaschutz gesprochen. Nur den Umweltschutz können wir vor Ort praktizieren, den Schutz des Weltklimas ganz sicher nicht! Wärmedämmung, Energieeinsparung, Gewässerschutz, etc. sind alles Umweltschutzthemen. Der Umweltschutz wurde in den strategischen Zielen des LK  leider gestrichen.

Ein großer Kosten- und Ressourcenfaktor sind die CORONA Maßnahmen und die Folgewirkungen. Diese sind hauptsächlich durch die missbrauchten Ergebnisse des PCR-TESTs begründet.
(Die AfD-Fraktion hat diverse Anfragen zur Anwendung des weder validierten noch für Diagnostik zugelassenen PCR-TESTs gestellt.) Mediziner und Wissenschaftlich sagen, dass dieser Test weder eine SARS-COV-2 Infektion noch ein Ansteckungspotential feststellen kann. POSITIVE FÄLLE sind nach dem Infektionsschutzgesetz (IFSG) keine Infektionen. Viele Gerichte habe das inzwischen bestätigt. Dennoch bewertet der Landrat diese nicht aussagenfähigen POSITIV-Fälle als INFEKTIONEN. Mit allen Folgen, Kosten und täglich neuen Ängsten in der Bevölkerung. Es gibt bereits Schadenersatzklagen wegen Täuschung in Milliarden Volumina. Jeder Verantwortliche, der hier irrt, sollte erkennen, wie dünn das Eis inzwischen ist. Alles, was ich hier zum Thema PCR-TEST anspreche, sind Aussagen kompetenter Mediziner, Epidemiologen und Juristen, die sich mit diesem Thema seit vielen Jahren beschäftigen. Das Thema wird uns ganz sicher noch verfolgen!

Die Hauptverwaltungsbeamten der Kommunen haben sich an die Abgeordneten gewandt. WARUM: Auch die Kommunen sind finanziell im Grenzbereich. Das zeigt dieses Schreiben. Um dort noch wichtige Grundinvestitionen für die Zukunft abzusichern, fordern sie die Senkung der Kreisumlage um einen Punkt. Begründung u.a.: Weil der Kreis selbst bei Reduzierung der Umlage noch Geld in die Rücklage geben kann. Die AfD möchte die Forderung der Kommunen unterstützen. Diese werden im nächsten Jahr wie angedeutet, durch den CORONA bedingten Einbruch bei der Einkommens- und Gewerbesteuer ohnehin stark gebeutelt sein. Die Lasten im Kreis Stade müssen gerecht verteilt werden. Senkung um ein 1% sehen wir als möglich an. Alleine die Ansätze zum kaum realisierbaren Ausbau bzw. Anschluss A26 der K40 in 2021 geben u.E. hier ein Potential frei, ohne andere Projekte bzw. Investitionen zu gefährden.

Dazu passt mein Lieblingsthema: Eine Verwaltung, die es über Jahre nicht schafft, die eigenen Arbeitsprozesse zu verschlanken, wie es jede Privatfirma umsetzt, die immer mehr in die Fremdvergabe gibt (siehe Abfallwirtschaft etc.), aber dennoch massiv Personal einstellen will, kann haushaltstechnisch keine gute Zukunft erleben. Hier mangelt es m.E. am Willen. Die Prozessoptimierungen werden selbst vom Personalrat erwartet. 

Thema: Geplante mRNA-Impfungen und Impfzentrum:
Zu klären sind die Rahmenbedingungen, welche Kosten entstehen für den Kreis, wer übernimmt das gesundheitliche Risiko, wie ist die Haftung bei Gesundheitsschäden etc.?  Die AfD-Fraktion hat zu diesen offenen Fragen eine Anfrage gestellt. 

ZUSAMMENFASSUNG zum Haushalt 2021:

Entwicklung der VERSCHULDUNG 2021-24:

  • stetiger Anstieg von 88 auf sagenhafte 148 Mio !!!!!!!! (+68%).
    Mit Blick auf die vor uns liegende tiefe Wirtschaftskrise erwarte ich persönlich noch schlechtere Daten.

    Im Vorbericht zum HH wird noch eine V-förmige Entwicklung beschrieben.
    Diese wird es so nach Bewertung kompetenter Ökonomen nicht geben.

Der ZUWACHS im STELLENPLAN 2021:

  • Trotz externer Dienstleister (z.B. Abfallwirtschaft) steigt der Personalzuwachs stetig! 
  • Der Saldo: Für 2021 sind +33 neue Stellen geplant
    • davon 10 neue Stellen für die sogenannte Corona-Pandemie mit Untersterblichkeit
    • davon aufgerundet 4 Stellen in der Abfallwirtschaft, und das trotz weiterer Fremdvergabeanteile. 
  • Nach geplanter Mehrung im Plan 2019 von 32,5 Stellen
    und weiteren 31 Stellen in 2020, ist dies jetzt u.E. eine unverantwortliche Belastung der Steuerzahler.

    (Anm.: In der Wirtschaft führt die Digitalisierung und Fremdvergabe zu weniger Personalressourcen, in der Verwaltung zu immer mehr Manpower.)
  • Hier wird die angesprochene Prozessoptimierung immer wichtiger um gegenzusteuern.

Unter den adressierten Rahmenprämissen lehnt die AfD-Fraktion den Haushalt 2021 ab. 

Zum Abschluss ein Zitat von Albert Einstein zwecks Verdeutlichung der Situation:
“Probleme kann man niemals mit derselben Denkweise lösen, durch die sie entstanden sind!”

Möge man das auch in der Verwaltung erkennen.

Mit freundlichen Grüßen

Jens Dammann

Vorsitzender der AfD-Fraktion im Kreistag Stade

 

Anhang: 

2020 12 07 Gesamtverschuldung aus HH

Der Haushaltsplan zeigt auf, dass die Verschuldung von 2021 bis 2024 um 68% steigen wird. Das alles ohne jeglichen Ansatz von Prozessoptimiereungen in der Verwaltung für den Planbereich des Haushalts. Gleinzeitig wird der Personalbereich seit Jahren aufgebläht. D.h. immer höhere Personalkosten.

Meine finanzpolitische Einschätzung mit Blick auf die Folgen der kommenden Wirtschaftskriese (2021/22), ausgelöst durch das katastrophale CORONA-MANGEMENT der Bundesregierung, sowie auch im Landkreis, wird der Schuldenanstieg bis 2024 noch erheblich höher ausfallen. 

Auch die Mehrheit der Altparteien im Kreistag trägt zu dieser Entwicklung bei. Es werden Ressourcen (personell und finanziell) verschwendet, die ausschließlich Geld kosten, jedoch hinsichtlich der strategischen Ziele keine Wirkung erzielen werden. Ein Beispiel ist der sogenannte „Klimaschutz“; sie HH-Rede oben. 

 

 

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07.12.2020 Kreistag Stade: Anfrage zum Impfzentrum Ottenbeck

Foto: pixabay

Nach Aussagen der WHO und verschiedener Wissenschaftler ist das SARS-COV-2 Virus in den Auswirkungen lediglich mit einer Influenza vergleichbar.

Referenz:
“Nachdem die WHO (unter Bezugnahme auf eine Studie von Prof. John Ioannidis, Stanfort) für Corona eine Sterblichkeit von weniger als 0,2 % ausgewiesen hat (https://www.who.int/bulletin/online_first/BLT.20.265892.pdf), ist diese von der Letalität mit einer Grippe vergleichbar.”

Das bestätigen auch die statistischen Daten in Deutschland, die eine Untersterblichkeit im Vergleich zu den letzten Jahren aufwiesen.

Die LANDKREISVERWALTUNG ist für den Katastrophenschutz verantwortlich. Bei einer Letalität auf dem Niveau einer seit Jahren jährlich wiederkehrenden Influenza ist der Aufbau einer komplexen und kostenintensiven Impfstation nicht nachvollziehbar.

Hierzu ergeben sich folgende Fragen:

  1. Im Vergleich zu den Vorjahren kann nach den statistischen Daten nachweislich eine Untersterblichkeit festgestellt werden. Welche verifizierbaren Erkenntnisse einer Corona-Katastrophe liegen vor, um jetzt zwingend ein kostspieliges Impfzentrum zu bauen?
    1. Bitte verifizierbare Daten zur Evidenz.
  1. Wer hat veranlasst und entschieden, dass ein Impfzentrum im LK-Stade aufgebaut wird?

  2. Warum werden hier ohne medizinische bzw. epidemische Notwendigkeiten und ohne verlässliche Langzeittests diese Impfungen mit den möglichen gesundheitlichen Risiken für die Probanden in einem Notprogramm eingeführt? 

  3. Wer trägt die Kosten für 
    1. die Infrastruktur, Mieten, 
    2. die Unterhaltung und Organisation und 
    3. die Kosten für Personalressourcen?
    4. Welche Kosten verbleiben für den Landkreis ./. Erstattungen?
    5. Gibt es eine Planung zur geplanten Dauer der Nutzungen?
    6. Wie viele Vollzeitstellen muss die Kreisverwaltung stellen?
    7. Entstehen für die freiwilligen Probanden Kosten?

  4. Wer betreibt die geplante Impfstation medizinsch verantwortlich?
    1. Hilfsweise verantwortliche Institution benennen.

  5. Wer ist für die Organisation und die personellen Schulungen des durchführenden Personals verantwortlich?
    1. Hilfsweise verantwortliche Institution benennen.

  6. Werden die Impfungen ausschließlich von ausgebildeten Ärzten durchgeführt?

  7. Welche Verantwortlichkeiten deckt das Gesundheitsamt bei dieser Maßnahme ab?

  8. Ist dem Gesundheitsamt bekannt, dass hier erstmalig in die Gene der geimpften Probanden eingegriffen wird?
    (Aussage eines Molekularbiologen:
    “Der neue mRNA Impfstoff ist halt ein großes Experiment.” / LINK.
    In einem anderen TV-Interview, das schnell viral ging, wurde ausgesagt, dass die Probanden erste Testergebnisse liefern werden.)

  9. Wer kann Auskunft über die Inhalte der genutzten Impfseren und der Gefährdungsrisiken geben?
    1. Hilfsweise verantwortliche Institution benennen.

  10. Wo kann man Dokumente, Impfstoff-Test-Zertifikate, ggf. Testergebnisse und Lizenzen des Impfstoff-Herstellers einsehen?

  11. Gibt es Impfstoffe mit verschiedenen Zusammensetzungen für unterschiedliche Probanden?
      1. Falls ja, wie viele?
      2. Hilfsweise verantwortliche Institution benennen.

  12. Wie und wo werden mögliche Nebenwirkungen des Impfstoffs erfasst und dokumentiert?
    1. Hilfsweise verantwortliche Institution benennen.

  13. Wo sind Aussagen zu den Versicherungsschutz-Dokumenten bei negativen Impffolgen und die Höhe der Entschädigungskosten einsehbar?
    1. Hilfsweise verantwortliche Institution benennen.

  14. Wer haftet für mögliche Gesundheits- und damit ggf. verbundenen Vermögensschäden?
    1. Gibt es einen Plan bzw. Vorgabe des Landkreises bzgl. der Mindestanzahl der zu impfenden Personen?
    2. Hilfsweise verantwortliche Institution benennen.

Aufgrund der extrem kurzen Entwicklungs- und Testphasen dieser Impfstoffe und der übereilten Startphase erscheint das gesundheitliche Risiko nach Aussage von Experten und Toxikologen für die Probanden außergewöhnlich hoch. Insofern möchten wir mit dieser Anfrage zum Prozess die Vertrauensbasis angemessen überprüfen.      

 Link zur Anfrage

Mit freundlichen Grüßen

Jens Dammann

Vorsitzender AfD-Fraktion im Kreistag Stade

12.11.2020 Gegendarstellung zum TAGEBLATT-Bericht des Redakteurs WISSER

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Der TAGEBLATT-Bericht „Maskenstreit zwischen Roesberg und Dammann“ des Redakteurs WISSER beinhaltet wieder einmal Falschinterpretationen:

-1- Nicht die VERWALTUNG hat den Zugang zum KULTURAUSSCHUSS verweigert, sondern der Mandatsträger Jens Dammann hat die Teilnahme aufgrund folgender Vorkommnisse verweigert:

– Die Anerkennung eines gültigen ärztlichen Attestes wurde durch den Ersten Kreisrat verweigert,

– die Verwaltung hat die CORONA-VERORDNUNG (VO) nicht eingehalten und

– der Mandatsträger wollte durch den von der Verwaltung geforderten Maskenzwang kein gesundheitliches Risiko eingehen und hat von sich aus auf die Teilnahme an der Sitzung unter diesen Umständen verzichtet.

-2- Das ist eindeutig eine Einschränkung der Mandatsrechte von Abgeordneten gemäß NDS-CORONA-VO.

-3- Dass die Zahlen und Daten des RKI keine Pandemie aufzeigen, kann jeder Selbstdenker leicht an der aktuellen Untersterblichkeit erkennen. Die weiteren RKI-Statistiken zeigen es ebenfalls auf.

Auf alle diese Daten und Wahrheiten hat die AfD mehrfach in den Ausschüssen – vornehmlich im Zusammenhang mit der Maskenpflicht für Kinder – mit Bezug auf Grundlage von RKI-Zahlen hingewiesen. Auch diese Informationen hat der Herr Wisser leider in seinen Berichten unterdrückt.

-4- Dass Herr WISSER hinter jeder Meinung, die nicht MAINSTREAM-konform ist, eine Verschwörung sieht, ist allerdings nicht neu und schon länger bekannt. Alles, was seitens der AfD zum Thema in den Ausschüssen ausgesagt wurde, kann auch mit harten Zahlen belegt werden. Fast alle Daten und Fakten zum Thema findet man zusätzlich auf der Internetseite der AfD publiziert.

-5- Mehr Probleme mit den realen CORONA-Fakten scheint die Verwaltung bzw. das Gesundheitsamt zu haben. Seit vielen Wochen gibt es zu den offiziellen ANFRAGEN auf der Grundlage der NKomVG zu den medizinischen Grundlagen keine Antworten. Es sind Fragen, die eigentlich von einer investigativen Presse kommen müssten. Aber diese Presse gibt es offensichtlich nicht mehr.

Seit vielen Wochen macht auch eine Gruppe besorgter Eltern (ElternStehenAufSTADE) auf die fachlichen und juristischen Mankos im Kreisgesundheitsamt in den freien Medien aufmerksam. Diese Gruppe organisiert inzwischen auch Veranstaltungen und Aktionen.

-6- Im Gesundheitsausschuss am vergangenen Montag wurde, nach Korrespondenz mit unserem Rechtsbeistand, das ärztliche Attest von Herr Roesberg höchstpersönlich anerkannt. Plötzlich geht es!

+ + +


Hintergründiges zur CORONA-Verordnung und Maskenpflicht des Landes Niedersachsen:

In einem Rechtsstaat gibt es Gesetze, diese stehen im Rang über Verordnungen (VO). Eine Maskenpflicht kann – aufgrund der Einschränkung der Grundrechte – ohnehin nicht nach unserer Rechtsordnung legal mit einer VO angeordnet werden. Das wurde aber bis dato einfach am Gesetz vorbei durchgesetzt und von einem Gericht in NRW als rechtswidrig bestätigt. 

Die Niedersächsische Corona-Verordnung (v. 30.10.2020) benennt verschiedene Ausnahmetatbestände zur Maskenpflicht an. Eine Ausnahme ist in §3 Absatz 4 Satz 3 geregelt: Abs.1 (Maskenpflicht)  gilt nicht im Zusammenhang mit der Wahrnehmung eines politischen Mandats.

Dieses Recht wird im Landkreis Stade unterlaufen, weil der Landrat sein Hausrecht ausübt und diesen Ausnahmetatbestand der VO nicht anerkennt. Warum er diese Freistellung in der VO nicht anerkennt und die Mandatsausübung für Mandatsträger ohne Maske verweigert, bleibt er als Antwort schuldig. Damit wird der Mandatsträger mit Besuchern gleich gesetzt und die Verwaltung verletzt somit die Vorgaben der Verordnung.

Die Frage ist, warum macht die Verwaltung das?
Um mögliche Hintergründe zu recherchieren, wurde mit mehreren Abteilungen des verantwortlichen SOZIALMINISTERIUMS in Hannover korrespondiert. Dabei kamen merkwürdige Hintergründe heraus, die nichts mit medizinischen Grundlagen zu tun haben. Hier die Information einer Person mit Insider-Kenntnissen:

In der Landesregierung hat man leider ein Problem erkannt. In der Presse wurden in der Vergangenheit immer wieder Fotos hochrangiger Politiker ohne Maske gezeigt. Wenn im Plenum z.B. mehrere Abgeordnete – in Ausübung ihres politischen Mandats – zusammenstehen würden, gäbe es viele unerwünschte Pressebilder mit Persönlichkeiten ohne Maske, die immer wieder zu Diskussionen in der Öffentlichkeit führen würden.

Ist das eine Quick und Dirty Lösung der Landesregierung?
Die Landtagspräsidentin als Hausherr überschreibt insofern die VO mit dem HAUSRECHT. Mit diesem Hausrecht werden stehende und gehende Abgeordnete im Plenarsaal zum Maskentragen verpflichtet. Auf die Frage, worin dann noch der Unterschied zwischen Mandatsträger (nach VO) und normalen Besuchern besteht, konnte leider keiner der im Ministerium befragten Personen beantworten.

Dieser unsaubere Rechtsstrick wurde vermutlich in gleicher Weise an Landräte und Bürgermeister kommuniziert oder nur abgeguckt. 

Es ist interessant, die wahren Ursachen und Hintergründe zu recherchieren, die offensichtlich leider nichts mit dem wahren medizinischen Kern und der Zielsetzung der VO zu tun haben! Das erspart nun weitere Rückfragen in der Kreisverwaltung. 

Jeder Leser möge sich seine eigenen Gedanken über diese kleinen Rechtsbeugungen machen.

Wie Landräte tlw. das Recht beugen, zeigt dieser Krimi aus Mecklenburg-Vorpommmern.
(Tatort: WEIDIN). Siehe Video von der CORONA-INFO-TOUR ab Min 96:00: LINK

Hier hat sogar ein Landrat die vorab genehmigte Einreise in das Land Mecklenburg-Vorpommern gegen alle gesetzlichen Grundlagen verhindern wollen. Erst das Verwaltungsgericht in Schwerin konnte ihn stoppen und auf den Pfad des Rechts zurückbringen. Das Verwaltungsgericht in Schwerin hat den Klägern am nächsten Tag volles Recht zugesprochen!


Anmerkung:
Inzwischen lässt das TAGEBLATT auch keine korrigierenden Leserbriefe von der AfD mehr zu. Die grundgesetzlich garantierte  Meinungsfreiheit und faire Berichterstattung wurde beim TAGEBLATT nicht nur bei den Berichten außer Kraft gesetzt.

Jens Dammann, AfD Fraktionsvorsitzender im Kreistag Stade

 

03.11.2020 Kreistag Stade: Anfrage zu evidenzbasierten Zahlen zum SARS-CoV-2

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Sehr geehrter Herr Roesberg,

auf Grund der Dringlichkeit zur CORONA-Situation ist es notwendig, evidenzbasierte Zahlen zum SARS-CoV-2 Virus beim Gesundheitsamt hinsichtlich der POSITIVEN Personen abzufragen. Dies als Grundlage der erlassenen Maßnahmen durch das Infektionsschutzgesetz. Wir bitten um Weiterleitung an die Leitung des Gesundheitsamtes.

– – –

§ 32 Abs. 1 IfSG ermächtigt die Landesregierungen, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen.

„Die Landesregierungen werden mithin ermächtigt,
Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen.“

Das bedeutet, sie können andere, auch weitergehende Maßnahmen erlassen, als diejenigen, die in den §28 bis 31 IfSG vorgesehen sind. Diese Maßnahmen sind allerdings nur zulässig unter den Voraussetzungen, die gleichfalls für die Maßnahmen nach §§ 28 bis 31 maßgebend sind. Das bedeutet, dass für alle in der Rechtsverordnung angeordneten Maßnahmen die Tatbestandsmerkmale der §§ 28 bis 31 IfSG Voraussetzung aber auch Grenze sind. Tatbestandliche Voraussetzungen zur Ergreifung von Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 IfSG sind das Vorhandensein von Personen, die Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider einer übertragbaren Krankheit. Die jeweiligen im Nachfolgenden als Störer bezeichneten Personen sind wie folgt in § 2 IfSG legal definiert.

 Kranker – Eine Person, die an einer durch ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder  übertragbare Krankheit verursachen kann oder deren toxische Produkte, die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden, verursachte Krankheit erkrankt ist.

Krankheitsverdächtiger – Eine Person, bei der Symptome bestehen, welche das Vorliegen einer bestimmten durch ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann oder deren toxische Produkte, die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden, verursachte Krankheit vermuten lassen.

Ansteckungsverdächtiger – Eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann, aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein.

Ausscheider – kommt bei einer Atemwegserkrankung von vorneherein nicht in Frage.

Krankheitserreger – Der wichtigste Begriff in der gesamten Diskussion ist mithin der Krankheitserreger. Dieser ist in § 2 Ziff. 1 IfSG ebenfalls legal definiert. Krankheitserreger ist ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann.

Entscheidend ist, dass es sich bei dem aufgenommenen Krankheitserreger um ein vermehrungsfähiges Agens handeln muss. Denn nur ein vermehrungsfähiges Agens kann gem. § 2 Ziff. 2 IfSG eine Infektion verursachen. Die jeweils zuständige Behörde kann somit nur dann eine Maßnahme vornehmen, wenn entsprechende Störer ermittelt sind. Für die Ermittlung ist das Gesundheitsamt Stade berufen.

Frage 1: Gibt es im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade aktuell in Bezug auf Sars-CoV-2 Störer?

Mithin hat die Leiterin des Gesundheitsamtes Stade vorliegend eidesstattlich zu versichern oder zumindest ausdrücklich

  1. zu erklären, dass in jedem einzelnen Fall vermehrungsfähige Sars-Cov-2-Viren bei aktuell als krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig geltenden Personen im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade klinisch ermittelt wurden
  2. vorzutragen, wie viele Personen im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade in Bezug auf einen sich in deren menschlichen Organismus entwickelnden oder vermehrenden Sars-CoV-2- Erreger aktuell – aufgrund welcher klinischen Erkenntnisse – als krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig gelten.

Frage 2: Sind die Störer (auch) durch anlasslose Testungen symptomatischer Personen ermittelt wurden?

Mithin hat die Leiterin des Gesundheitsamtes Stade im vorliegenden Verfahren eidesstattlich zu versichern oder zumindest ausdrücklich

  1. zu erklären, dass im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade keine ungezielte Testung von asymptomatischen Personen stattgefunden hat oder die Zahl ungezielter Testungen asymptomatischer Personen zu benennen.
  2. vorzutragen, welche Anforderungen an die Sensitivität und Spezifität der zur Anwendung gekommenen Test durch die beauftragen Labore gestellt wurden

Frage 3: Werden Personen auch dann als infiziert gezählt, wenn statt einer legal definierten Infektiosität lediglich mittels RT-PCR-Tests virale RNA nachweisbar ist?

Mithin hat die Leiterin des Gesundheitsamtes Stade im vorliegenden Verfahren eidesstattlich zu versichern oder zumindest ausdrücklich 

  1.  zu erklären, dass im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade keine Personen als infektiös gemeldet werden oder als infektiös im Rahmen der maßnahmenrelevanten Statistiken gezählt werden, bei denen ein labordiagnostischer Nachweis mittels eines Ct-Werts größer als 34 ermittelt worden ist, soweit nicht durch Anzüchtung eines Erregers in Zellkultur die individuelle Kontagiosität festgestellt worden ist.
  2. vorzutragen, dass im Falle eines labordiagnostischen Nachweises mittels eines Ct-Werts größer als 34, Untersuchungen bei symptomfreien Kontaktpersonen nicht ohne weitere Indikationsstellung vorgenommen wurden.

 Das Gesundheitsamt hat mithin wie folgt zu differenzieren:

  1. Wie viele an Covid-19 Erkrankte (§ 2 Ziff. 4 IfSG) sind im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden?

  2. Wie viele Covid-19 Krankheitsverdächtige (§ 2 5 IfSG) sind im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden?

  3. Welche weiteren klinischen Ermittlungsmaßnahmen sind in Bezug auf die unter b. erfassten Personen erfolgt?

  4. Und welche statistische Eingruppierung ist nach vorgenommener Ermittlung erfolgt? Gibt es Doppelerfassungen als Krankheitsverdächtiger und als Kranker?
  5. Wie viele Sars-CoV-2-Ansteckungsverdächtige sind im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden?

    Unterteilt in jeweilige epidemiologische Verdachtskategorien (Kategorie Kontaktperson, medizinische Einrichtung etc.) e. In wie vielen Fällen wurden nach einer positiven Testung mittels RT-PCR-Testung im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche auch eine Infektiosität ermittelt und festgestellt?

  6. Welche Maßnahmen werden in Bezug auf die vorgenannten Störergruppen (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige, Infizierte) nach welchem Flußschema getroffen?

  7. Welcher Personalschlüssel wird hierfür beim Gesundheitsamt zugrunde gelegt?

  8. Ab welcher Zahl von Störern der jeweiligen Störergruppe geht das Gesundheitsamt von einer Überlastung aus?

  9. Welche Sicherungsmaßnahmen werden getroffen, damit eine Überlastungssituation nicht besteht? Insbesondere im Rahmen von Amtshilfe (Bundespolizei, Bundeswehr)

Die vorgenannten Fragen bitten wir vorrangig schriftlich zu beantworten. Auf Grund der Dringlichkeit mit Bezug auf die aktuelle Corona-Situation und die erheblichen Eingriffe in die Grundrechte von Nicht-Störern, bitten wir die Antworten im Ausschuss Gesundheit, Soziales und Sport (TOP Ö9) zu erläutern.

Informationssammlung zum Thema Corona, siehe HIER

Die Anfrage  als PDF

AfD-Fraktion im Kreistag Stade

Jens Dammann


01.11.2020 Kreistag Stade: Anfrage zum PCR-Test und Meldungen des Kreises

Foto: pixabay

Sehr geehrter Herr Roesberg,

ich verfolge nun seit Monaten die Aussagen kompetenter und kritischer Stimmen, die die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und die Kommunikationsmodi in Sachen CORONA in Frage stellen. Ich referenziere hier auf hochrangige Virologen, Wissenschaftler und Ärzte (aufgrund der Vielzahl hier unter Referenzen nur eine Auswahl, s. unten).

In Ihrer Publikation vom 30.10. auf der Internetseite des Landkreises benennen Sie 90 positiv auf den Corona-Virus SARS-COV-2 getestete Personen.

Wissenschaftlich ist bestätigt, dass der bekannte PCR-TEST keine SARS-COV-2 INFEKTIONEN nachweisen kann. Zumal laut wissenschaftlichen Meldungen das SARS-COV-2 Virus bisher nirgends in der Welt evident isoliert werden konnte. Dass das nun offensichtlich im Landkreis Stade gelungen ist, ist mehr als verwunderlich und wirft Fragen auf:

  1. Mit welchem Test- bzw. Diagnose-System und durch welche Institution wurde das SARS-COV-2 Virus wissenschaftlich 90-mal, wie angezeigt, zweifelsfrei detektiert?

  2. Wieso werden im Gesundheitsamt positive Testergebnisse immer noch mit INFEKTIONEN (§2 IFSG) gleichgesetzt, obwohl es sich wissenschaftlich um nicht vergleichbare Titel handelt?

Sollte ein wissenschaftlicher Nachweis zu 1+2 nicht möglich sein, sprechen anerkannte Juristen von vorsätzlicher Täuschung der Bevölkerung (siehe Corona-Ausschuss.de). Um diesen Verdacht auszuräumen, bitte ich um detaillierte und evidente Nachweise, dass es sich bei allen 90 Positiven um zweifelsfrei bestätigte SARS-COV-2-infizierte Personen handelt.

Die vom RKI und somit an die Bevölkerung kommunizierten Zahlen der neuen „Infektionsfälle“, sowie die Zahlen der Intensivpatienten und auch die Todesfallzahlen berücksichtigen nicht:

  1. die Anzahl derer, die tatsächlich mit SARS-COV-2 Symptomen erkrankt sind,
  2. die Unterscheidung von tatsächlich SARS-COV-2 Erkrankten nach Schweregrad der Erkrankung,
  3. die Anzahl der Intensivpatienten nach tatsächlicher Erkrankung mit SARS-COV-2,
  4. die tatsächliche Todesursache und SARS-COV-2-Tote.

Um hier auch für den Ausschuss und die Bevölkerung aussagefähige Kennzahlen zu erhalten, bitte ich mit Bezug auf den o.a. Stichtag (30.10.), um aktuelle Zahlen zu den Punkten a-d im Ausschuss Gesundheit, Soziales und Sport.

Wissenschaftliche Hintergründe zum PCR-TEST für das Gesundheitsamt:

  1. PCR-TEST? DNA-TEST? https://www.bitchute.com/video/6bvP8Ad0J8Kg/
  2. Missbrauch des PCR-TESTS: kla.tv/17453

+++

 

Wissenschaftliche Referenzen zum Thema Corona:

  • Prof. Sucharit Bhakdi, deutscher Facharzt für Mikrobiologie, emeritierter Professor der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, von 1991 bis 2012 Leiter des dortigen Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene

  • Prof. Dr. Karina Reiß, Biochemikerin

  • Dr. Wolfgang Wodarg, deutscher Mediziner, viele Jahre als Mitglied des Deutschen Bundestages und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für Fragen der Sicherheit, Medizin und Gesundheit zuständig, war der Initiator der Untersuchungen des Europarates zur Pandemie H1N1 2009/10 zur Rolle der Impfstoff-Hersteller und der WHO

  • Prof. Klaus Püschel, deutscher Professor für Rechtsmedizin, war von 1991 bis 2020 Leiter des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

  • Prof. Dr. med. Ursel Heudorf, Hygienikerin, Fachärztin für Kinderheilkunde und für öffentliches Gesundheitswesen, ehem. stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes Frankfurt, Professorin für Hygiene Umweltmedizin und öffentliches Gesundheitswesen an der Universität Giessen

  • Prof. Dr. med. René Gottschalk, Infektiologe, Leiter des Gesundheitsamtes Frankfurt

  • Professor Dr. Stefan Hockertz, Immunologe und Toxikologe

  • und weitere.

Informationssammlung zum Thema Corona, siehe HIER

Die Anfrage  mit Fragen und weiteren Fakten

AfD-Fraktion im Kreistag Stade

Jens Dammann


30.10.2020 Kreistag Stade: Anfrage zur Situation Betreff VO-Schulung der Mitarbeiter

Foto: pixabay

Sehr geehrter Herr Roesberg,

ich muss Ihnen leider zu nicht akzeptablen Erfahrungen bei der heutigen Grünabfallannahme in Ardestorf berichten.

Es wird von den Mitarbeitern in Ardestorf auf dem großen Freigelände eine Maskenpflicht gefordert, obwohl die Abstände beim Entladen in der Regel > 5m sind.

Die Mitteilung, dass ich von der Maskenpflicht laut ärztlichem Attest befreit bin, führte zu der Aufforderung, ich müsse mein ärztliches Attest – wie eine Parkscheibe – auf dem Gelände, vorn sichtbar für andere Anlieferer auf dem Armaturenbrett auslegen. Wer von den wenigen Menschen auf dem Gelände sollte mein Armaturenbrett gezielt untersuchen? Diesen unglaublichen Forderungen bin ich selbstverständlich nach Diskussion nicht gefolgt.       

  • Die nunmehr mehrfachen Handlungsweisen der Mitarbeiter verstoßen grob gegen die DSGVO.
  • Die Anweisungen unterlaufen rechtswidrig die ärztliche Schweigepflicht.
  • Bei Patientendaten auf Attesten geht es um Sozialdatenschutz.
  • Diese rechtlose Willkür gegen Nutzer der Anlage ist nicht länger hinnehmbar.

Hieraus ergeben sich die folgenden Fragen zu verpflichtenden Gefährdungsbeurteilungen und Schulungen eines Arbeitgebers:

  1. Wo kann ich die verpflichtenden Gefährdungsanalysen (Art und Inhalt) des Landkreises einsehen, um mir als Abgeordneter ein Bild von dem aktuellen Status zu machen?
  2. Wo kann ich die verpflichtenden Dokumente/Protokolle einsehen, wann und wie diese Mitarbeiter in Ardestorf für ihren Aufgabenkomplex geschult wurden?

Meine Erfahrungen, bei inzwischen drei Besuchen in Ardestorf sind: Hier herrscht vollkommene Ahnungslosigkeit zu den arbeitsrechtlichen Vorschriften.

Ich bitte, diese Anfrage kurzfristig zu beantworten und eine Einsichtnahme zu ermöglichen.

Referenzen: Ärztin für Arbeitsmedizin: Potenzielle Schädlichkeit von Masken // AGG §3

Die Anfrage  mit Fragen und weiteren Fakten

AfD-Fraktion im Kreistag Stade

Jens Dammann


25.10.2020 Kreistag Stade: Anfrage zur Gefährdungsbeurteilung zur Maskenpflicht an Schulen

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Sehr geehrter Herr Roesberg,

die Gefährdung der Kinder durch die Maskenverordnung hat zu verschiedenen Notfällen (Bericht einer Mutter!)Gesundheitsgefährdungen und merkwürdigen Todesfällen geführt. Einige Oberbürgermeister und Landräte haben diese Maskenpflicht zum Schutze der Kinder inzwischen aufgeweicht.

Fast alle Mediziner und Virologen bestätigen heute, dass der angewandte PCR-TEST erstens kein SARS-COV-2 Virus detektieren kann und somit zweitens ebenfalls keine Infektionen nach dem IfSG §2 nachweisen kann. Ferner gibt es nach unserem Kenntnisstand keine wissenschaftliche Studie, die nachweist, dass Kinder SARS-COV-2-Infektionen verbreiten.

Dagegen gibt es Nachweise von Hyperkapnie durch Masken, insbesondere bei Kindern. Diese Zusammenhänge sollten auch in Gesundheitsämtern bekannt sein. Für alle diese Maßnahmen nach geltenden Verordnungen sind Gesundheitsämter, Landräte und Oberbürgermeister verantwortlich.

Wenn dennoch Gesundheitsämter Masken für Schutzbefohlene und Schulkinder durchsetzen, muss man die “arbeitsmedizinischen” Vorsorgeverpflichtungen, die für alle Menschen gelten, hinterfragen. Wir gehen davon aus, dass im Gesundheitsamt diese gesetzlichen Vorsorgeverpflichtungen bekannt sind.

Für die arbeitsmedizinische Vorsorgeverpflichtungen (ArbMedVV § 4.) in Betrieben, insbesondere für Berufe mit Maskenpflicht, gibt es verpflichtende Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung nach  ArbMedVV § 3. Die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) Nr. 3.1 fordert nicht nur Auskünfte aus den Gefährdungen zum konkreten Umfeld, sondern Erkenntnisse aus der gesamten Gefährdungsbeurteilung.

Dieses Thema hat aktuell eine hohe Priorität. Insofern beantragen wir zum nächsten Ausschuss Gesundheit, Soziales und Sport einen TOP mit einem Statusbericht des Gesundheitsamtes bzw. der Verwaltung.

Hieraus ergeben sich medizinische und organisatorische Fragen zur Vorsorge hinsichtlich der Maskenpflicht für Schulkinder im regulären Schulbetrieb mit Bezug zum ArbMedVV § 3.

Die Anfrage mit den Fragen und weiteren Fakten

Hierzu die Aussagen einer Arbeitsmedizinerin und eines Rechtsanwaltes:

AfD-Fraktion im Kreistag Stade

Jens Dammann

 


23.10.2020 Kreistag Stade: Anfrage zum CORONA STATUS im LANDKREIS

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In verschiedenen Präsenzsitzungen (Ausschüsse und Kreistag) hat die AfD-Fraktion mehrfach vergleichsweise einfache Fragen an die Verwaltung zum Thema CORONA gestellt. Die Anfragen wurden leider – warum auch immer – leider nur mündlich, unklar und verschwurbelt beantwortet. Die Fraktion möchte die Antworten schriftlich und verbindlich beantwortet haben. Da nun bis dato – nach mehr als 10 Tagen – immer noch keine Antworten übersandt wurden, sehe ich mich gezwungen, unsere Leser und Sympathisanten auf diesem Wege über den Status zu informieren.

Um das Handeln der Verwaltung zu verstehen, muss ich leider – auf der Grundlage des §56 NKomVg und der GO – noch einmal auf korrekte und schriftliche Beantwortung meiner im Kreisausschuss gestellten Fragen bestehen.

Auf Grund der körperlichen Gefahrenlage – insbesondere für Kinder – und der wirtschaftlichen Kollateralschäden für Betriebe, unternehme ich jetzt einen letzten gütlichen Versuch, von der medizinisch und rechtlich schädlich handelnde Kreisverwaltung eine nachvollziehbare Information zu bekommen.

Alle Deutschen haben ein grundgesetzlich garantiertes Recht auf körperliche Unversehrtheit GG §2 (2).

Um die fatale medizinische Situation noch einmal deutlich zu machen, möchte ich Ihnen, als einschlägige Information, die beiden folgenden Aussagen von Medizinern nahelegen:

  • Die medizinischen und psychischen Grundlagen zum Thema werden von vielen Medizinern unmissverständlich dargestellt.

Warum das Gesundheitsamt des Landkreises diese medizinischen Grundkenntnisse nicht kennt bzw. nicht entsprechend fundiert handelt, ist nicht nur mir ein Rätsel. Medizinisch halten wir die Handlungsweisen für gesundheitsgefährdend. Als von den Bürgern (und Familien) gewählter Abgeordneter kann ich zu dieser Sachlage nicht länger schweigen und erwarte von der verantwortlichen Verwaltung evidenzbasierte Antworten.

Die Anfrage mit den Fragen und Fakten

 

AfD-Fraktion

Jens Dammann

 


09.10.2020 Gegendarstellung zum TAGEBLATT-Bericht zur Maskenpflicht

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Der TAGEBLATT-Bericht des Redakteurs K. WISSER vom 08.10.2020  ist erneut an Einseitigkeit nicht zu überbieten. Dies bedarf, wie schon häufiger, einer detaillierten GEGENDARSTELLUNG.

Mit Beginn des neuen Schuljahres gilt in niedersächsischen Schulen die Maskenpflicht für Kinder ab 6 Jahre. Da viele Ärzten auf die Gefahren durch die hohe CO2-Rückatmumg, insbesondere für Kinder, hingewiesen haben, wurde dieses Thema von der AfD auf die Tagesordnung im Schulausschuss (3.9.) gesetzt. Es wurden von der AfD dort auch die aktuellen Daten des RKI vorgestellt und erläutert. Diese Daten zeigen keinerlei kritische Situation zur CORONA-Lage auf. Laut RKI wurden seit Mitte April nicht einmal SARS-COV-2 Viren in Deutschland detektiert. Insofern wurden dazu vergleichsweise einfache Fragen zum Thema an die Verwaltung gestellt. Keine dieser Fragen – auch im folgenden Gesundheitsausschuss – wurde beantwortet. Im darauf folgenden Kreisausschuss wurden diese Fragen erneut direkt an den Landrat gestellt und gebeten, diese direkt verlesenen Fragen mit Vorwort und seinen Antworten in das Protokoll aufzunehmen.
Ergebnis:
Die Fragen und Antworten wurden nicht ins Protokoll aufgenommen und erneut nicht beantwortet.

Ist es nicht merkwürdig? 
Obwohl die Vorstellung der RKI-Daten  im Schulausschuss der Kern des Vortrages war, hat der Redakteur in seinem folgenden Bericht nichts davon erwähnt, noch nicht einmal das Wort „RKI“.
(Woher kommt das Wort Lückenpresse?)

Hier die zu protokollierenden Fragen an den Landrat im Detail: LINK

Die simplen Fragen an den Landrat in Kurzform:

  • Frage 1: Mit welchem(n) PCR-Test(s) arbeitet das Gesundheitsamt?
  • Frage 2: Wieviele Corona-Erkrankungen gab es im vom Gesundheitsamt benannten Zeitraum?
  • Frage 3: Aus welchen fundierten Daten leiten Sie eine Pandemie ab? 
  • Frage 4: Warum wird hier fast täglich in der Presse Panik und Angst für die Menschen geschürt, die durch kein kritisches Datum der Bundesbehörde RKI belegt werden können?

Es muss einen harten Grund geben, dass der Landrat hier die Antworten verweigert. Offensichtlich gibt er keine, um sich nicht selbst zu belasten.
Schaut man sich die RKI-Daten an, muss jeder selbst denkende Mensch erkennen, dass es sich weder um eine Pandemie oder eine medizinisch kritische Situation handeln kann.

Inzwischen mehren sich Berichte in den Freien Medien, dass Kinder ernsthafte gesundheitliche Probleme durch die Maskenpflicht erleiden. Die Initiative ELTERN STEHEN AUF in Deutschland wendet sich an die Verantwortlichen in den Schulen und Verwaltungen. Diese Gruppe hat für die Eltern in Abstimmung mit Medizinern Warnmeldungen (siehe  auch Aussagen eines Kinderarztes) als Flugblatt erstellt und verteilt: LINK. Laut Zeitungsberichten hat sich inzwischen auch eine Regionalgruppe im Landkreis Stade etabliert.

Um jegliche Gefährdungen der Kinder zu vermeiden, müssten diese Warnmeldungen von den verantwortlichen  Mitarbeitern im GESUNDHEITSAMT kommen. Dieses hüllt sich jedoch zu dem Thema in fahrlässiger Weise in Schweigen.

Laut RKI-Daten (Seite 1) wurde der SARS-COV-2 im seit  Monaten nicht festgestelt, weil er nur im Winterhalbjahr auftritt. Auch diese Fakten scheinen dem Gesundheitsamt und der leider nicht mehr recherchierenden LOKALPRESSE nicht bekannt. zu sein.

Wissenswertes zum Thema:

  1. Eine Neurologin spricht über CORONA, die Maßnahmen und die negativen Folgen, insbesondere für Kinder >> LINK

  2. Der Kinderarzt EUGEN JANZEN, der zum Thema berichtet, wird unter Druck gesetzt.
    • Seine Videos werden gelöscht. Die Wahrheit darf offensichtlich nicht an die Öffentlichkeit. Hier ein RE-UPLOAD des Videos, in dem er die Gefährdung für Kinder begründet.
    • Es gibt jetzt Spender, die seine geplante Studie zu den Gefährdungen von Kindern (Schutzbefohlenen) zur CO2-Problematik, finanzieren wollen.

  3. MUT ZUR CORONA-WAHRHEIT von Dr. Bodo Schiffmann und Zeugenberichte in Corona 148” (Video) : ab Min 3:45.

  4. Es wird strafrechtlich eng für die Verantwortlichen werden, die jegliche medizinischen Grundlagen unbeachtet lassen und die Menschen im Land bis heute täuschen:
    • Der CORONA-AUSSCHUSS (Vier Juristen + Experten) hat die Falschmeldungen der Regierung und der Mainstream-Medien analysiert und in vielen Sitzungen mit Expertenbefragungen die Hintergründe, Fakten und Fehlinformationen aufgedeckt.
    • Das Juristen-Team ist dabei, Klagen gegen Verantwortlichen nach dem CLASS ACTION Verfahren vorzubereiten.
    • Wirtschaftlich betroffene Personen und Firmen könne sich unter Corona-Schadenersatzklage.de kostengünstig anschließen.

  5. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Lehrer und Erzieher strafrechtlich persönlich von Eltern für ihre Handlungen angeklagt werden können. Beamte haben bei strafrechtlichen Verfehlungen eine REMONSTRATIONSPFLICHT (§63 BBG und §36 BeamtStG), um sich vor Klagen zu schützen. 

    • Haftung bei Amtspflichtverletzung (§839 BGB und Art. 34 GG (3)): Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden. (Wie können Kinder das erfüllen?)

Wie vertrauenswürdig ist eine LOKALPRESSE, die wichtige Aspekte für die Menschen unterdrückt, physische und psychische Gefahren für Kinder verschweigt, Fakten und Daten einer Bundesbehörde offensichtlich leugnet und die Menschen, die über diese Fakten berichten, denunziert und anklagt?

Anmerkung:
Inzwischen lässt das TAGEBLATT auch keine korrigierenden Leserbriefe von der AfD mehr zu. Die grundgesetzlich garantierte  Meinungsfreiheit und faire Berichterstattung wurde beim TAGEBLATT nicht nur bei den Berichten außer Kraft verletzt.

Hier passt die Aussage Abraham Lincolns:

„Man kann das ganze Volk eine Zeit lang täuschen
und man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen,
aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen.“