03.11.2020 Kreistag Stade: Anfrage zu evidenzbasierten Zahlen zum SARS-CoV-2

Foto: pixabay

Sehr geehrter Herr Roesberg,

auf Grund der Dringlichkeit zur CORONA-Situation ist es notwendig, evidenzbasierte Zahlen zum SARS-CoV-2 Virus beim Gesundheitsamt hinsichtlich der POSITIVEN Personen abzufragen. Dies als Grundlage der erlassenen Maßnahmen durch das Infektionsschutzgesetz. Wir bitten um Weiterleitung an die Leitung des Gesundheitsamtes.

– – –

§ 32 Abs. 1 IfSG ermächtigt die Landesregierungen, unter den Voraussetzungen, die für Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 maßgebend sind, auch durch Rechtsverordnungen entsprechende Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen.

„Die Landesregierungen werden mithin ermächtigt,
Gebote und Verbote zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten zu erlassen.“

Das bedeutet, sie können andere, auch weitergehende Maßnahmen erlassen, als diejenigen, die in den §28 bis 31 IfSG vorgesehen sind. Diese Maßnahmen sind allerdings nur zulässig unter den Voraussetzungen, die gleichfalls für die Maßnahmen nach §§ 28 bis 31 maßgebend sind. Das bedeutet, dass für alle in der Rechtsverordnung angeordneten Maßnahmen die Tatbestandsmerkmale der §§ 28 bis 31 IfSG Voraussetzung aber auch Grenze sind. Tatbestandliche Voraussetzungen zur Ergreifung von Maßnahmen nach den §§ 28 bis 31 IfSG sind das Vorhandensein von Personen, die Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige oder Ausscheider einer übertragbaren Krankheit. Die jeweiligen im Nachfolgenden als Störer bezeichneten Personen sind wie folgt in § 2 IfSG legal definiert.

 Kranker – Eine Person, die an einer durch ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder  übertragbare Krankheit verursachen kann oder deren toxische Produkte, die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden, verursachte Krankheit erkrankt ist.

Krankheitsverdächtiger – Eine Person, bei der Symptome bestehen, welche das Vorliegen einer bestimmten durch ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann oder deren toxische Produkte, die unmittelbar oder mittelbar auf den Menschen übertragen werden, verursachte Krankheit vermuten lassen.

Ansteckungsverdächtiger – Eine Person, von der anzunehmen ist, dass sie ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann, aufgenommen hat, ohne krank, krankheitsverdächtig oder Ausscheider zu sein.

Ausscheider – kommt bei einer Atemwegserkrankung von vorneherein nicht in Frage.

Krankheitserreger – Der wichtigste Begriff in der gesamten Diskussion ist mithin der Krankheitserreger. Dieser ist in § 2 Ziff. 1 IfSG ebenfalls legal definiert. Krankheitserreger ist ein vermehrungsfähiges Agens (Virus, Bakterium, Pilz, Parasit) oder ein sonstiges biologisches transmissibles Agens, das bei Menschen eine Infektion oder übertragbare Krankheit verursachen kann.

Entscheidend ist, dass es sich bei dem aufgenommenen Krankheitserreger um ein vermehrungsfähiges Agens handeln muss. Denn nur ein vermehrungsfähiges Agens kann gem. § 2 Ziff. 2 IfSG eine Infektion verursachen. Die jeweils zuständige Behörde kann somit nur dann eine Maßnahme vornehmen, wenn entsprechende Störer ermittelt sind. Für die Ermittlung ist das Gesundheitsamt Stade berufen.

Frage 1: Gibt es im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade aktuell in Bezug auf Sars-CoV-2 Störer?

Mithin hat die Leiterin des Gesundheitsamtes Stade vorliegend eidesstattlich zu versichern oder zumindest ausdrücklich

  1. zu erklären, dass in jedem einzelnen Fall vermehrungsfähige Sars-Cov-2-Viren bei aktuell als krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig geltenden Personen im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade klinisch ermittelt wurden
  2. vorzutragen, wie viele Personen im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade in Bezug auf einen sich in deren menschlichen Organismus entwickelnden oder vermehrenden Sars-CoV-2- Erreger aktuell – aufgrund welcher klinischen Erkenntnisse – als krank, krankheitsverdächtig oder ansteckungsverdächtig gelten.

Frage 2: Sind die Störer (auch) durch anlasslose Testungen symptomatischer Personen ermittelt wurden?

Mithin hat die Leiterin des Gesundheitsamtes Stade im vorliegenden Verfahren eidesstattlich zu versichern oder zumindest ausdrücklich

  1. zu erklären, dass im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade keine ungezielte Testung von asymptomatischen Personen stattgefunden hat oder die Zahl ungezielter Testungen asymptomatischer Personen zu benennen.
  2. vorzutragen, welche Anforderungen an die Sensitivität und Spezifität der zur Anwendung gekommenen Test durch die beauftragen Labore gestellt wurden

Frage 3: Werden Personen auch dann als infiziert gezählt, wenn statt einer legal definierten Infektiosität lediglich mittels RT-PCR-Tests virale RNA nachweisbar ist?

Mithin hat die Leiterin des Gesundheitsamtes Stade im vorliegenden Verfahren eidesstattlich zu versichern oder zumindest ausdrücklich 

  1.  zu erklären, dass im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade keine Personen als infektiös gemeldet werden oder als infektiös im Rahmen der maßnahmenrelevanten Statistiken gezählt werden, bei denen ein labordiagnostischer Nachweis mittels eines Ct-Werts größer als 34 ermittelt worden ist, soweit nicht durch Anzüchtung eines Erregers in Zellkultur die individuelle Kontagiosität festgestellt worden ist.
  2. vorzutragen, dass im Falle eines labordiagnostischen Nachweises mittels eines Ct-Werts größer als 34, Untersuchungen bei symptomfreien Kontaktpersonen nicht ohne weitere Indikationsstellung vorgenommen wurden.

 Das Gesundheitsamt hat mithin wie folgt zu differenzieren:

  1. Wie viele an Covid-19 Erkrankte (§ 2 Ziff. 4 IfSG) sind im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden?

  2. Wie viele Covid-19 Krankheitsverdächtige (§ 2 5 IfSG) sind im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden?

  3. Welche weiteren klinischen Ermittlungsmaßnahmen sind in Bezug auf die unter b. erfassten Personen erfolgt?

  4. Und welche statistische Eingruppierung ist nach vorgenommener Ermittlung erfolgt? Gibt es Doppelerfassungen als Krankheitsverdächtiger und als Kranker?
  5. Wie viele Sars-CoV-2-Ansteckungsverdächtige sind im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche ermittelt worden?

    Unterteilt in jeweilige epidemiologische Verdachtskategorien (Kategorie Kontaktperson, medizinische Einrichtung etc.) e. In wie vielen Fällen wurden nach einer positiven Testung mittels RT-PCR-Testung im Bezirk des Gesundheitsamtes Stade in den letzten 4 Kalenderwochen je Kalenderwoche auch eine Infektiosität ermittelt und festgestellt?

  6. Welche Maßnahmen werden in Bezug auf die vorgenannten Störergruppen (Kranke, Krankheitsverdächtige, Ansteckungsverdächtige, Infizierte) nach welchem Flußschema getroffen?

  7. Welcher Personalschlüssel wird hierfür beim Gesundheitsamt zugrunde gelegt?

  8. Ab welcher Zahl von Störern der jeweiligen Störergruppe geht das Gesundheitsamt von einer Überlastung aus?

  9. Welche Sicherungsmaßnahmen werden getroffen, damit eine Überlastungssituation nicht besteht? Insbesondere im Rahmen von Amtshilfe (Bundespolizei, Bundeswehr)

Die vorgenannten Fragen bitten wir vorrangig schriftlich zu beantworten. Auf Grund der Dringlichkeit mit Bezug auf die aktuelle Corona-Situation und die erheblichen Eingriffe in die Grundrechte von Nicht-Störern, bitten wir die Antworten im Ausschuss Gesundheit, Soziales und Sport (TOP Ö9) zu erläutern.

Informationssammlung zum Thema Corona, siehe HIER

Die Anfrage  als PDF

AfD-Fraktion im Kreistag Stade

Jens Dammann


01.11.2020 Kreistag Stade: Anfrage zum PCR-Test und Meldungen des Kreises

Foto: pixabay

Sehr geehrter Herr Roesberg,

ich verfolge nun seit Monaten die Aussagen kompetenter und kritischer Stimmen, die die Verhältnismäßigkeit der Maßnahmen und die Kommunikationsmodi in Sachen CORONA in Frage stellen. Ich referenziere hier auf hochrangige Virologen, Wissenschaftler und Ärzte (aufgrund der Vielzahl hier unter Referenzen nur eine Auswahl, s. unten).

In Ihrer Publikation vom 30.10. auf der Internetseite des Landkreises benennen Sie 90 positiv auf den Corona-Virus SARS-COV-2 getestete Personen.

Wissenschaftlich ist bestätigt, dass der bekannte PCR-TEST keine SARS-COV-2 INFEKTIONEN nachweisen kann. Zumal laut wissenschaftlichen Meldungen das SARS-COV-2 Virus bisher nirgends in der Welt evident isoliert werden konnte. Dass das nun offensichtlich im Landkreis Stade gelungen ist, ist mehr als verwunderlich und wirft Fragen auf:

  1. Mit welchem Test- bzw. Diagnose-System und durch welche Institution wurde das SARS-COV-2 Virus wissenschaftlich 90-mal, wie angezeigt, zweifelsfrei detektiert?

  2. Wieso werden im Gesundheitsamt positive Testergebnisse immer noch mit INFEKTIONEN (§2 IFSG) gleichgesetzt, obwohl es sich wissenschaftlich um nicht vergleichbare Titel handelt?

Sollte ein wissenschaftlicher Nachweis zu 1+2 nicht möglich sein, sprechen anerkannte Juristen von vorsätzlicher Täuschung der Bevölkerung (siehe Corona-Ausschuss.de). Um diesen Verdacht auszuräumen, bitte ich um detaillierte und evidente Nachweise, dass es sich bei allen 90 Positiven um zweifelsfrei bestätigte SARS-COV-2-infizierte Personen handelt.

Die vom RKI und somit an die Bevölkerung kommunizierten Zahlen der neuen „Infektionsfälle“, sowie die Zahlen der Intensivpatienten und auch die Todesfallzahlen berücksichtigen nicht:

  1. die Anzahl derer, die tatsächlich mit SARS-COV-2 Symptomen erkrankt sind,
  2. die Unterscheidung von tatsächlich SARS-COV-2 Erkrankten nach Schweregrad der Erkrankung,
  3. die Anzahl der Intensivpatienten nach tatsächlicher Erkrankung mit SARS-COV-2,
  4. die tatsächliche Todesursache und SARS-COV-2-Tote.

Um hier auch für den Ausschuss und die Bevölkerung aussagefähige Kennzahlen zu erhalten, bitte ich mit Bezug auf den o.a. Stichtag (30.10.), um aktuelle Zahlen zu den Punkten a-d im Ausschuss Gesundheit, Soziales und Sport.

Wissenschaftliche Hintergründe zum PCR-TEST für das Gesundheitsamt:

  1. PCR-TEST? DNA-TEST? https://www.bitchute.com/video/6bvP8Ad0J8Kg/
  2. Missbrauch des PCR-TESTS: kla.tv/17453

+++

 

Wissenschaftliche Referenzen zum Thema Corona:

  • Prof. Sucharit Bhakdi, deutscher Facharzt für Mikrobiologie, emeritierter Professor der Johannes Gutenberg-Universität Mainz, von 1991 bis 2012 Leiter des dortigen Instituts für Medizinische Mikrobiologie und Hygiene

  • Prof. Dr. Karina Reiß, Biochemikerin

  • Dr. Wolfgang Wodarg, deutscher Mediziner, viele Jahre als Mitglied des Deutschen Bundestages und der Parlamentarischen Versammlung des Europarates für Fragen der Sicherheit, Medizin und Gesundheit zuständig, war der Initiator der Untersuchungen des Europarates zur Pandemie H1N1 2009/10 zur Rolle der Impfstoff-Hersteller und der WHO

  • Prof. Klaus Püschel, deutscher Professor für Rechtsmedizin, war von 1991 bis 2020 Leiter des Instituts für Rechtsmedizin am Universitätsklinikum Hamburg-Eppendorf

  • Prof. Dr. med. Ursel Heudorf, Hygienikerin, Fachärztin für Kinderheilkunde und für öffentliches Gesundheitswesen, ehem. stellvertretende Leiterin des Gesundheitsamtes Frankfurt, Professorin für Hygiene Umweltmedizin und öffentliches Gesundheitswesen an der Universität Giessen

  • Prof. Dr. med. René Gottschalk, Infektiologe, Leiter des Gesundheitsamtes Frankfurt

  • Professor Dr. Stefan Hockertz, Immunologe und Toxikologe

  • und weitere.

Informationssammlung zum Thema Corona, siehe HIER

Die Anfrage  mit Fragen und weiteren Fakten

AfD-Fraktion im Kreistag Stade

Jens Dammann


30.10.2020 Kreistag Stade: Anfrage zur Situation Betreff VO-Schulung der Mitarbeiter

Foto: pixabay

Sehr geehrter Herr Roesberg,

ich muss Ihnen leider zu nicht akzeptablen Erfahrungen bei der heutigen Grünabfallannahme in Ardestorf berichten.

Es wird von den Mitarbeitern in Ardestorf auf dem großen Freigelände eine Maskenpflicht gefordert, obwohl die Abstände beim Entladen in der Regel > 5m sind.

Die Mitteilung, dass ich von der Maskenpflicht laut ärztlichem Attest befreit bin, führte zu der Aufforderung, ich müsse mein ärztliches Attest – wie eine Parkscheibe – auf dem Gelände, vorn sichtbar für andere Anlieferer auf dem Armaturenbrett auslegen. Wer von den wenigen Menschen auf dem Gelände sollte mein Armaturenbrett gezielt untersuchen? Diesen unglaublichen Forderungen bin ich selbstverständlich nach Diskussion nicht gefolgt.       

  • Die nunmehr mehrfachen Handlungsweisen der Mitarbeiter verstoßen grob gegen die DSGVO.
  • Die Anweisungen unterlaufen rechtswidrig die ärztliche Schweigepflicht.
  • Bei Patientendaten auf Attesten geht es um Sozialdatenschutz.
  • Diese rechtlose Willkür gegen Nutzer der Anlage ist nicht länger hinnehmbar.

Hieraus ergeben sich die folgenden Fragen zu verpflichtenden Gefährdungsbeurteilungen und Schulungen eines Arbeitgebers:

  1. Wo kann ich die verpflichtenden Gefährdungsanalysen (Art und Inhalt) des Landkreises einsehen, um mir als Abgeordneter ein Bild von dem aktuellen Status zu machen?
  2. Wo kann ich die verpflichtenden Dokumente/Protokolle einsehen, wann und wie diese Mitarbeiter in Ardestorf für ihren Aufgabenkomplex geschult wurden?

Meine Erfahrungen, bei inzwischen drei Besuchen in Ardestorf sind: Hier herrscht vollkommene Ahnungslosigkeit zu den arbeitsrechtlichen Vorschriften.

Ich bitte, diese Anfrage kurzfristig zu beantworten und eine Einsichtnahme zu ermöglichen.

Referenzen: Ärztin für Arbeitsmedizin: Potenzielle Schädlichkeit von Masken // AGG §3

Die Anfrage  mit Fragen und weiteren Fakten

AfD-Fraktion im Kreistag Stade

Jens Dammann


25.10.2020 Kreistag Stade: Anfrage zur Gefährdungsbeurteilung zur Maskenpflicht an Schulen

Foto: pixabay


Sehr geehrter Herr Roesberg,

die Gefährdung der Kinder durch die Maskenverordnung hat zu verschiedenen Notfällen (Bericht einer Mutter!)Gesundheitsgefährdungen und merkwürdigen Todesfällen geführt. Einige Oberbürgermeister und Landräte haben diese Maskenpflicht zum Schutze der Kinder inzwischen aufgeweicht.

Fast alle Mediziner und Virologen bestätigen heute, dass der angewandte PCR-TEST erstens kein SARS-COV-2 Virus detektieren kann und somit zweitens ebenfalls keine Infektionen nach dem IfSG §2 nachweisen kann. Ferner gibt es nach unserem Kenntnisstand keine wissenschaftliche Studie, die nachweist, dass Kinder SARS-COV-2-Infektionen verbreiten.

Dagegen gibt es Nachweise von Hyperkapnie durch Masken, insbesondere bei Kindern. Diese Zusammenhänge sollten auch in Gesundheitsämtern bekannt sein. Für alle diese Maßnahmen nach geltenden Verordnungen sind Gesundheitsämter, Landräte und Oberbürgermeister verantwortlich.

Wenn dennoch Gesundheitsämter Masken für Schutzbefohlene und Schulkinder durchsetzen, muss man die “arbeitsmedizinischen” Vorsorgeverpflichtungen, die für alle Menschen gelten, hinterfragen. Wir gehen davon aus, dass im Gesundheitsamt diese gesetzlichen Vorsorgeverpflichtungen bekannt sind.

Für die arbeitsmedizinische Vorsorgeverpflichtungen (ArbMedVV § 4.) in Betrieben, insbesondere für Berufe mit Maskenpflicht, gibt es verpflichtende Vorschriften zur Gefährdungsbeurteilung nach  ArbMedVV § 3. Die Arbeitsmedizinische Regel (AMR) Nr. 3.1 fordert nicht nur Auskünfte aus den Gefährdungen zum konkreten Umfeld, sondern Erkenntnisse aus der gesamten Gefährdungsbeurteilung.

Dieses Thema hat aktuell eine hohe Priorität. Insofern beantragen wir zum nächsten Ausschuss Gesundheit, Soziales und Sport einen TOP mit einem Statusbericht des Gesundheitsamtes bzw. der Verwaltung.

Hieraus ergeben sich medizinische und organisatorische Fragen zur Vorsorge hinsichtlich der Maskenpflicht für Schulkinder im regulären Schulbetrieb mit Bezug zum ArbMedVV § 3.

Die Anfrage mit den Fragen und weiteren Fakten

Hierzu die Aussagen einer Arbeitsmedizinerin und eines Rechtsanwaltes:

AfD-Fraktion im Kreistag Stade

Jens Dammann

 


23.10.2020 Kreistag Stade: Anfrage zum CORONA STATUS im LANDKREIS

Foto: pixabay

In verschiedenen Präsenzsitzungen (Ausschüsse und Kreistag) hat die AfD-Fraktion mehrfach vergleichsweise einfache Fragen an die Verwaltung zum Thema CORONA gestellt. Die Anfragen wurden leider – warum auch immer – leider nur mündlich, unklar und verschwurbelt beantwortet. Die Fraktion möchte die Antworten schriftlich und verbindlich beantwortet haben. Da nun bis dato – nach mehr als 10 Tagen – immer noch keine Antworten übersandt wurden, sehe ich mich gezwungen, unsere Leser und Sympathisanten auf diesem Wege über den Status zu informieren.

Um das Handeln der Verwaltung zu verstehen, muss ich leider – auf der Grundlage des §56 NKomVg und der GO – noch einmal auf korrekte und schriftliche Beantwortung meiner im Kreisausschuss gestellten Fragen bestehen.

Auf Grund der körperlichen Gefahrenlage – insbesondere für Kinder – und der wirtschaftlichen Kollateralschäden für Betriebe, unternehme ich jetzt einen letzten gütlichen Versuch, von der medizinisch und rechtlich schädlich handelnde Kreisverwaltung eine nachvollziehbare Information zu bekommen.

Alle Deutschen haben ein grundgesetzlich garantiertes Recht auf körperliche Unversehrtheit GG §2 (2).

Um die fatale medizinische Situation noch einmal deutlich zu machen, möchte ich Ihnen, als einschlägige Information, die beiden folgenden Aussagen von Medizinern nahelegen:

  • Die medizinischen und psychischen Grundlagen zum Thema werden von vielen Medizinern unmissverständlich dargestellt.

Warum das Gesundheitsamt des Landkreises diese medizinischen Grundkenntnisse nicht kennt bzw. nicht entsprechend fundiert handelt, ist nicht nur mir ein Rätsel. Medizinisch halten wir die Handlungsweisen für gesundheitsgefährdend. Als von den Bürgern (und Familien) gewählter Abgeordneter kann ich zu dieser Sachlage nicht länger schweigen und erwarte von der verantwortlichen Verwaltung evidenzbasierte Antworten.

Die Anfrage mit den Fragen und Fakten

 

AfD-Fraktion

Jens Dammann

 


09.10.2020 Gegendarstellung zum TAGEBLATT-Bericht zur Maskenpflicht

Foto: pixabay

Der TAGEBLATT-Bericht des Redakteurs K. WISSER vom 08.10.2020  ist erneut an Einseitigkeit nicht zu überbieten. Dies bedarf, wie schon häufiger, einer detaillierten GEGENDARSTELLUNG.

Mit Beginn des neuen Schuljahres gilt in niedersächsischen Schulen die Maskenpflicht für Kinder ab 6 Jahre. Da viele Ärzten auf die Gefahren durch die hohe CO2-Rückatmumg, insbesondere für Kinder, hingewiesen haben, wurde dieses Thema von der AfD auf die Tagesordnung im Schulausschuss (3.9.) gesetzt. Es wurden von der AfD dort auch die aktuellen Daten des RKI vorgestellt und erläutert. Diese Daten zeigen keinerlei kritische Situation zur CORONA-Lage auf. Laut RKI wurden seit Mitte April nicht einmal SARS-COV-2 Viren in Deutschland detektiert. Insofern wurden dazu vergleichsweise einfache Fragen zum Thema an die Verwaltung gestellt. Keine dieser Fragen – auch im folgenden Gesundheitsausschuss – wurde beantwortet. Im darauf folgenden Kreisausschuss wurden diese Fragen erneut direkt an den Landrat gestellt und gebeten, diese direkt verlesenen Fragen mit Vorwort und seinen Antworten in das Protokoll aufzunehmen.
Ergebnis:
Die Fragen und Antworten wurden nicht ins Protokoll aufgenommen und erneut nicht beantwortet.

Ist es nicht merkwürdig? 
Obwohl die Vorstellung der RKI-Daten  im Schulausschuss der Kern des Vortrages war, hat der Redakteur in seinem folgenden Bericht nichts davon erwähnt, noch nicht einmal das Wort „RKI“.
(Woher kommt das Wort Lückenpresse?)

Hier die zu protokollierenden Fragen an den Landrat im Detail: LINK

Die simplen Fragen an den Landrat in Kurzform:

  • Frage 1: Mit welchem(n) PCR-Test(s) arbeitet das Gesundheitsamt?
  • Frage 2: Wieviele Corona-Erkrankungen gab es im vom Gesundheitsamt benannten Zeitraum?
  • Frage 3: Aus welchen fundierten Daten leiten Sie eine Pandemie ab? 
  • Frage 4: Warum wird hier fast täglich in der Presse Panik und Angst für die Menschen geschürt, die durch kein kritisches Datum der Bundesbehörde RKI belegt werden können?

Es muss einen harten Grund geben, dass der Landrat hier die Antworten verweigert. Offensichtlich gibt er keine, um sich nicht selbst zu belasten.
Schaut man sich die RKI-Daten an, muss jeder selbst denkende Mensch erkennen, dass es sich weder um eine Pandemie oder eine medizinisch kritische Situation handeln kann.

Inzwischen mehren sich Berichte in den Freien Medien, dass Kinder ernsthafte gesundheitliche Probleme durch die Maskenpflicht erleiden. Die Initiative ELTERN STEHEN AUF in Deutschland wendet sich an die Verantwortlichen in den Schulen und Verwaltungen. Diese Gruppe hat für die Eltern in Abstimmung mit Medizinern Warnmeldungen (siehe  auch Aussagen eines Kinderarztes) als Flugblatt erstellt und verteilt: LINK. Laut Zeitungsberichten hat sich inzwischen auch eine Regionalgruppe im Landkreis Stade etabliert.

Um jegliche Gefährdungen der Kinder zu vermeiden, müssten diese Warnmeldungen von den verantwortlichen  Mitarbeitern im GESUNDHEITSAMT kommen. Dieses hüllt sich jedoch zu dem Thema in fahrlässiger Weise in Schweigen.

Laut RKI-Daten (Seite 1) wurde der SARS-COV-2 im seit  Monaten nicht festgestelt, weil er nur im Winterhalbjahr auftritt. Auch diese Fakten scheinen dem Gesundheitsamt und der leider nicht mehr recherchierenden LOKALPRESSE nicht bekannt. zu sein.

Wissenswertes zum Thema:

  1. Eine Neurologin spricht über CORONA, die Maßnahmen und die negativen Folgen, insbesondere für Kinder >> LINK

  2. Der Kinderarzt EUGEN JANZEN, der zum Thema berichtet, wird unter Druck gesetzt.
    • Seine Videos werden gelöscht. Die Wahrheit darf offensichtlich nicht an die Öffentlichkeit. Hier ein RE-UPLOAD des Videos, in dem er die Gefährdung für Kinder begründet.
    • Es gibt jetzt Spender, die seine geplante Studie zu den Gefährdungen von Kindern (Schutzbefohlenen) zur CO2-Problematik, finanzieren wollen.

  3. MUT ZUR CORONA-WAHRHEIT von Dr. Bodo Schiffmann und Zeugenberichte in Corona 148” (Video) : ab Min 3:45.

  4. Es wird strafrechtlich eng für die Verantwortlichen werden, die jegliche medizinischen Grundlagen unbeachtet lassen und die Menschen im Land bis heute täuschen:
    • Der CORONA-AUSSCHUSS (Vier Juristen + Experten) hat die Falschmeldungen der Regierung und der Mainstream-Medien analysiert und in vielen Sitzungen mit Expertenbefragungen die Hintergründe, Fakten und Fehlinformationen aufgedeckt.
    • Das Juristen-Team ist dabei, Klagen gegen Verantwortlichen nach dem CLASS ACTION Verfahren vorzubereiten.
    • Wirtschaftlich betroffene Personen und Firmen könne sich unter Corona-Schadenersatzklage.de kostengünstig anschließen.

  5. Wir weisen vorsorglich darauf hin, dass Lehrer und Erzieher strafrechtlich persönlich von Eltern für ihre Handlungen angeklagt werden können. Beamte haben bei strafrechtlichen Verfehlungen eine REMONSTRATIONSPFLICHT (§63 BBG und §36 BeamtStG), um sich vor Klagen zu schützen. 

    • Haftung bei Amtspflichtverletzung (§839 BGB und Art. 34 GG (3)): Die Ersatzpflicht tritt nicht ein, wenn der Verletzte vorsätzlich oder fahrlässig unterlassen hat, den Schaden durch Gebrauch eines Rechtsmittels abzuwenden. (Wie können Kinder das erfüllen?)

Wie vertrauenswürdig ist eine LOKALPRESSE, die wichtige Aspekte für die Menschen unterdrückt, physische und psychische Gefahren für Kinder verschweigt, Fakten und Daten einer Bundesbehörde offensichtlich leugnet und die Menschen, die über diese Fakten berichten, denunziert und anklagt?

Anmerkung:
Inzwischen lässt das TAGEBLATT auch keine korrigierenden Leserbriefe von der AfD mehr zu. Die grundgesetzlich garantierte  Meinungsfreiheit und faire Berichterstattung wurde beim TAGEBLATT nicht nur bei den Berichten außer Kraft verletzt.

Hier passt die Aussage Abraham Lincolns:

„Man kann das ganze Volk eine Zeit lang täuschen
und man kann einen Teil des Volkes die ganze Zeit täuschen,
aber man kann nicht das ganze Volk die ganze Zeit täuschen.“


08.09.2020 Corona macht Schule

Foto: pixabay

Ein kleiner Nachtrag zu den Diskussionen im Schulausschuss des Stader Kreistages in der vergangenen Woche (s. HIER) zur Maskenpflicht an Schulen:

„Nahezu alle medizinischen Corona-Studien zur Anfälligkeit und Infektiosität von Kindern geben Entwarnung. Trotzdem haben – bis auf Sachsen – sämtliche Bundesländer in der einen oder anderen Form die Maskenpflicht in Schulen eingeführt. Es scheint, als lebten Landespolitiker ihre Profilierungssucht auf Kosten der Schüler aus. Dies wiegt schwer, denn die gesundheitlichen Auswirkungen dieser und anderer Corona-Maßnahmen auf Kinder sind besorgniserregend.“

Siehe BEITRAG auf multipolar-magazin.de


04.09.2020 Kreistag Stade: Erlebnisse im Schulausschuss zur Maskenpflicht für Kinder

Ein Kommentar zum Zeitungsbericht des Redakteurs Wisser (STADER TAGEBLATT)

Es ist wie so oft. Der Redakteur hat sehr selektiv berichtet und wesentliche Inhalte einfach weggelassen.

Alle im Ausschuss vorgestellten Daten und Aussagen sind Daten des ROBERT-KOCH-INSTITUTS (RKI). Diese wurden den Ausschussmitgliedern, der Verwaltung und der Presse sogar als Folien und Charts des RKI als Information zur Verfügung gestellt. Im Bericht kein Wort zu den validen Kerndaten des RKI (siehe unten). Aus den vorgetragenen RKI-Daten kann auch ein Laie leicht erkennen, dass hieraus keine „Pandemie“ oder Gefährdung für Schulkinder ableitbar ist Thema PANDEMIE: Laut RKI haben wir in 2020 ca. 9000 Tote. In der Grippephase vor zwei Jahren hatten wir ca. 25000 Tote und kein Pandemie ?????
Ferner wurden die rechtlichen Aspekte von Juristen zum Maskenzwang im Ausschuss vorgetragen. Auch diese Bezüge findet man in dem Bericht nicht wieder. Es wurde ferner vorgetragen, dass laut Produktbeilagen der Hersteller die Masken nicht vor VIREN und BAKTERIEN schützen. Warum dann die wehrlosen Schulkinder mit diesem nachweislich gesundheitsschädlichen Maskenzwang – laut ärztlichen Berichten – physisch und psychisch schädigen?  Auf weinende Kinder und verzweifelte Mütter wurde im Ausschuss hingewiesen. Diese Vorkommnisse wurden sogar im Ausschuss bestätigt.

INTERVIEW bei Radio SAW mit Prof. Dr. Karina Reiss zur Pandemielage (Youtube)

Ziel der Anfrage, Diskussion und des Antrags war es, den Landrat – und das für die Schulen verantwortliche Kreisgesundheitsamt – zu motivieren, sich für die Schulkinder einzusetzen und den wissenschaftlich und rechtlich nicht begründbaren Maskenzwang in Schulen aufzugeben. Das wollte die große Mehrheit im Ausschuss leider nicht. Die Gesundheit der Schulkinder scheint den Ausschussmitgliedern und Behörden trotz eindeutiger RKI-Daten nicht sehr wichtig zu sein. Die Maskenpflicht verstößt eindeutig gegen das Grundgesetz. Leider nehmen Beamte oft lieber den Weg des geringsten Widerstands und handeln nicht gemäß Remonstrationspflicht.

Einen Versuch war es uns Wert, Gesundheitsschäden durch Maskenzwang bei Kindern zu vermeiden.

Leider werden jetzt nicht einmal mehr die Daten des RKI ernst genommen. Die Frage ist: Welche anderen Bezüge gibt es?

HIER die angesprochenen RKI-Daten (ab Min. 4:50)

+ + + + + 

Anmerkung:
Nach den Vorschriften des Beamtenrechts muss der Beamte seine dienstlichen Handlungen auf ihre Rechtmäßigkeit prüfen. Hat er Bedenken gegen die Rechtmäßigkeit einer Weisung, so muss er seinem unmittelbaren Vorgesetzten gegenüber remonstrieren, d. h. gegen die Ausführung der Weisung Einwände erheben. Mehr siehe WIKIPEDIA.

Jens Dammann,

Vors. AfD Fraktion im Kreistag Stade

 


Die AfD-Anfrage von 11.08.2020 an die Kreisverwaltung im LINK.

Aktuelle CORONA-Informationen zum 3.9.2020: LINK


Weitere BEISPIELE:

Wie die Gesundheit der Kinder und Menschen durch die Masken geschädigt werden: LINK

Der Vater aus Lüneburg hat zum Schutze seiner Kinder

eine Klage in Niedersachsen gegen die Maskenpflicht für Kinder eingereicht: LINK

Ein weiterer Vater will ebenfalls sein Kind schützen: LINK.

Wie CORONA-Maßnahmen Kindern zum Verhängnis wurden – SACHSEN: LINK.

19.08.2020 Kreistag Stade: Anfrage zur Maskenpflicht in den Schulen

Ende August sind wieder Einschulungen der Erstklässler. Wie man aus den Medien erfährt, soll es weiterhin einen Maskenzwang für Schüler in Schulen geben. Die AfD-Fraktion ist gegen einen Maskenzwang für Schulkinder, weil die wissenschaftliche und juristische Sinnfälligkeit bis dato nicht nachgewiesen wurde und von Experten sogar als gesundheitsschädlich angesehen wird.

Dass der immer noch angewandte PCR-TEST weder validiert ist noch das sogenannte SARS-CoV-2 Virus korrekt nachweist und zudem sehr fehlerhaft ist, ist in der Wissenschaft belegt, siehe auch Aussagen von Dr. Schiffmann und anderen Ärzten, z.B. Aussage von Frau Prof. Dr. Ulrike Kämmerer; Virologin und Immunologin Uni Würzburg:

“Der PCR-Test zeigt nur Nukleinsäuren an, nicht das Virus, er kann KEINE Infektion nachweisen.
Der PCR-Test kann NICHT nachweisen, ob das Virus replikationsfähig ist, sich in dem Wirt tatsächlich vermehrt und ob der Mensch damit ursächlich krank wird. Wenn beim PCR-Test auf der Oberfläche des Abstrichs diese Virus RNA ist, heißt das noch nicht, dass es in den Zellen drin ist und ob eine intakte vermehrungsfähige Viruslast vorhanden ist.”

Viele Juristen und Eltern werden nun auf dem Rechtsweg gegen die geplanten Schädigungen der Kinder vorgehen. Nach der großen Demonstration am 1.8. in Berlin werden, wie angekündigt, zudem vermehrt Klagegemeinschaften organisiert.


Die vollständige Anfrage an die Kreisverwaltung im LINK.

BEISPIELE:

Ein Lehrer testet die CO2-Konzentration unter einer Maske: LINK

Der Vater aus Lüneburg hat zum Schutze seiner Kinder

eine Klage in Niedersachsen gegen die Maskenpflicht für Kinder eingereicht: LINK

Ein weiterer Vater will ebenfalls sein Kind schützen: LINK.

Wie CORONA-Maßnahmen Kindern zum Verhängnis wurden – SACHSEN: LINK.

11.08.2020 Anfrage zur CORONA-Krise im Landkreis u. Antwort des Landrates

Die AfD Kreistagsfraktion hat eine Anfrage -A- zur unwissenschaftlichen Behandlung der CORONA-Krise im Landkreis gestellt.

Auslöser: In den freien Medien kommen inzwischen immer mehr Informationen zum falschen Management der Corona-Krise an die breite Öffentlichkeit. In den Kreisausschüssen März, Mai und Juni hatte die AfD bereits starke Bedenken zur Sinnfälligkeit der Maßnahmen ohne evidente Datenbasis angedeutet. 

Eigene Recherchen haben ergeben, dass auch die an die Presse gegebenen Zahlen zu den CORONA-Toten im Landkreis tlw. unwahr sind. Dies erzeugt unter den Bürgern unnötig Angst und Panik, die täglich zu spüren ist. 

Das Kind liegt nun im Brunnen. Aus den Erfahrungen und heutigen Kenntnissen müssen u.E. zwingend Konsequenzen abgeleitet werden. Alle weiteren Kollateralschäden und Kosten aus Fehlentscheidungen ohne wissenschaftlich fundierte Daten und Fakten müssen verhindert werden.

Das folgende Video (1) (https://youtu.be/kqVL7KR-Qyk) fasst die realen und wissenschaftlichen Daten und Fakten zur CORONA-Krise in geeigneter Form kompakt zusammen.

Hieraus ergaben sich sowohl Fragen an die Verwaltung und ein beantragter Diskussionsbedarf im Kreisausschuss:

Zu Frage 1 >  Warum wurden als Entscheidungsgrundlage keine evidenten Zahlen herangezogen?

  1. Das Datum “Infektionen” ist für eine Bewertung der Sachlage völlig unbrauchbar und unwissenschaftlich. Grund: Diese Messzahl kann beliebig durch mehr oder weniger Testungen manipuliert werden, weil nicht normiert.
  2. Das Kumulieren ohne Normierung schürt unnötige Ängste in der Bevölkerung.

Es wurde gefragt, warum nicht ersatzweise die aussagekräftigere Anzahl der Erkrankten (wurde schon vorher per Mail beim Landrat abgefragt, aber nicht beantwortet) genannt werden. Die meisten „positiv Infizierten“ zeigen in der Regel keine Symptome, werden aber einfach gezählt. Ein unwissenschaftliches Vorgehen.

Die hilflose Anwort des Landrates:
„Die Frage kann nicht beantwortet werden, da unklar ist, welche Entscheidungen gemeint waren!“


Zu Frage: 6 > Warum wurden vom Gesundheitsamt über Monate falsche Zahlen zu den sogenannten Corona-Toten an die Presse gegeben und nicht eigenständig fachlich auf Evidenz überprüft? 

  1. Mit diesen Falschmeldungen wurde die Bevölkerung ebenfalls nur in Angst und Schrecken versetzt.

  2. Der Hamburger Prof. Püschel hat anhand vieler Obduktionen bestätigt, dass in Hamburg niemand AN Corona verstorben ist, sondern durchweg MIT Corona.

D.h. wenn ein einmal positiv getesteter – auch gesunder Mensch – in der Elbe ertrinkt oder sonstwie tödlich verunglückt, kommt er immer in die CORONA-Tüte. Einfacher kann man Statistiken nicht fälschen und damit Menschen in Panik versetzten.

A- Die AfD-Anfrage im Original mit Links zum Hintergrund:  LINK

-B- Die erstaunlichen Antworten der Verwaltung im Original: LINK

 

09.06.2020 Richtigstellung zum Tageblatt Beitrag vom 09.06.2020

In dem Bericht des Tageblattes zum FINANZAUSSCHUSS des Kreistages wurde der AfD Fraktionsvorsitzende Jens Dammann leider von der Presse falsch zitiert oder falsch verstanden.


Hierzu eine Richtigstellung der AfD-Fraktion:

Zitat aus dem TAGEBLATT Bericht: 
„Die Kreisverwaltung hat in dieser Krise hervorragende Arbeit geleistet. Das belegen die niedrigen Infektionszahlen“, sagte der CDU-Kreistagsabgeordnete und Horneburger Bürgermeister Hans-Jürgen Detje und traf damit die Stimmung der meisten Abgeordneten. Alleine AfD-Kreistagsfraktionschef Jens Dammann widersprach dem.“

  • Richtig ist: 
    Der Fraktionschef widersprach der positiven Darstellung einiger Mitbewerber, weil er das CORONA-Management der Kreisverwaltung für kritikwürdig empfand. Es führte zu den hohen vorgetragenen Kosten in der Verwaltung und hat dazu viele Betriebe in eine bedrohliche Lage gebracht

Zitat aus dem TAGEBLATT Bericht: 
“Er hält das Virus für ungefährlich und warf der Verwaltung vor, dass diese sich an den Vorgaben des Robert-Koch-Instituts orientiert habe und nicht an dem, was einige Ärzte auf dem Videokanal Youtube zum Besten geben“.

  • Richtig ist:
    Es wurde gesagt, dass das Virus laut Aussagen vieler anerkannter Virologen und Epidemiologen nicht als außerordentlich kritisch angesehen wird und die RKI-Kennzahlen (Infektionen) in der dargestellten Form keine Aussagekraft als Entscheidungsgrundlage hätten. 

    Erst diese Experten haben die Originaldaten des RKI in einer sinnvollen und aussagekräftigen Form dargestellt, was das RKI leider vermieden hat. 

Zitat aus dem TAGEBLATT Bericht: 
„Außerdem vermutet Dammann, dass diese allgemein zugänglichen Informationen den Menschen vorenthalten werden sollen.“

  • Richtig ist:
    Es wurde vom Fraktionsvorsitzenden bemängelt, dass diese große Zahl von Experten in den Mainstream-Medien nicht gehört werden und leider nur in den freien Medien zu finden sind.

+++

 Hierzu ein aktuelles Beispiel aus der medialen Praxis
(hier die Frankfurter Allgemeinen Zeitung, FAZ): 

Eine Anzeige der “Mediziner und Wissenschaftler für Gesundheit , Freiheit und Demokratie e.V.”

  • FAZ tritt kurzfristig von regierungskritischer Annonce von Top-Wissenschaftlern wie Prof. Bhakdi, Prof. Hockerts u.a. zurück:
    Begründung des FAZ-Herausgebers: „Wir behalten uns vor, Anzeigen, bei denen wir schwerwiegende Bedenken hinsichtlich der dargestellten Inhalte oder der getroffenen Aussagen haben nicht anzunehmen.
    Nach unserem Erkenntnisstand bestehen an den von Ihnen vertretenen wissenschaftlichen Positionen, auf die Sie sich in der Anzeige beziehen, schwerwiegende Zweifel.
    So haben wir uns nach eingehender Prüfung entschieden, von der Ihrerseits geplanten Veröffentlichung in der F.A.Z. Abstand zu nehmen“.

    Die abgelehnte Anzeige der Wissenschaftler:   INHALT +++ PRESSE

24.04.2020 Offener Brief zur Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises Stade

Sehr geehrter Herr Roesberg,

wir fordern Sie hiermit auf, die bestehende Allgemeinverfügung des Landkreises, welche das Betreten und Befahren öffentlicher Plätze sowie der Elbdeiche zu tagestouristischen Ausflügen verbietet, per sofort aufzuheben.

Wenn bei Discountern, in Baumärkten und Elektronik-Märkten (in Gebäuden) ein normaler Umgang gemäß der geltenden Allgemeinverfügung des Landes möglich ist, so ist kein höheres Risiko auf und hinter den Elbdeichen zu begründen.

Unsere Deiche bieten genügend Platz, um in entsprechendem Abstand spazieren zu gehen. Hier ist die Eigenverantwortlichkeit unserer Bürger gefragt.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Stade erscheint hier unlogisch und unverhältnismäßig.

Analysiert man die publizierten Daten des RKI (s. Referenzen), liegen die Sterberaten der diesjährigen Infektionswelle (inkl. Covid-19) in Deutschland weit unterhalb der der letztjährigen Grippewellen.

Die derzeitige Infektionsrate beträgt 0,05% der Bevölkerung ({150.000 Infizierte – 105.000 Gesundete} / 83.000.000). Dies rechtfertigt nach Meinung der AfD-Fraktionen die Einschränkung der Freiheitsrechte der Bürger in keiner Weise. 

Referenzen zu den RKI-Zahlen

2020 04 24 O Brief an LR 

 

 

Die AfD-Fraktionsvorsitzenden im Landkreis Stade

Jens Dammann,         Kreistag Stade

Helmut Wiegers,         Hansestadt Buxtehude

Astrid zum Felde,       SG-Lühe

———————————————————–

Aus der Rundmail des Samtgemeindebürgermeisters Michael Gosch (Lühe) vom 27.04.2020:

„Die Verfügung bezüglich des Nutzungsverbots von Elbdeichen, Außengelände und Parkplätzen wird am 03.05.2020 auslaufen. Der Landkreis beabsichtigt nicht diese zu verlängern. Allerdings wird es eine besondere Beobachtung an Himmelfahrt und Pfingsten geben.“