24.04.2020 Offener Brief zur Aufhebung der Allgemeinverfügung des Landkreises Stade

Sehr geehrter Herr Roesberg,

wir fordern Sie hiermit auf, die bestehende Allgemeinverfügung des Landkreises, welche das Betreten und Befahren öffentlicher Plätze sowie der Elbdeiche zu tagestouristischen Ausflügen verbietet, per sofort aufzuheben.

Wenn bei Discountern, in Baumärkten und Elektronik-Märkten (in Gebäuden) ein normaler Umgang gemäß der geltenden Allgemeinverfügung des Landes möglich ist, so ist kein höheres Risiko auf und hinter den Elbdeichen zu begründen.

Unsere Deiche bieten genügend Platz, um in entsprechendem Abstand spazieren zu gehen. Hier ist die Eigenverantwortlichkeit unserer Bürger gefragt.

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Stade erscheint hier unlogisch und unverhältnismäßig.

Analysiert man die publizierten Daten des RKI (s. Referenzen), liegen die Sterberaten der diesjährigen Infektionswelle (inkl. Covid-19) in Deutschland weit unterhalb der der letztjährigen Grippewellen.

Die derzeitige Infektionsrate beträgt 0,05% der Bevölkerung ({150.000 Infizierte – 105.000 Gesundete} / 83.000.000). Dies rechtfertigt nach Meinung der AfD-Fraktionen die Einschränkung der Freiheitsrechte der Bürger in keiner Weise. 

Referenzen zu den RKI-Zahlen

2020 04 24 O Brief an LR 

 

 

Die AfD-Fraktionsvorsitzenden im Landkreis Stade

Jens Dammann,         Kreistag Stade

Helmut Wiegers,         Hansestadt Buxtehude

Astrid zum Felde,       SG-Lühe

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Aus der Rundmail des Samtgemeindebürgermeisters Michael Gosch (Lühe) vom 27.04.2020:

„Die Verfügung bezüglich des Nutzungsverbots von Elbdeichen, Außengelände und Parkplätzen wird am 03.05.2020 auslaufen. Der Landkreis beabsichtigt nicht diese zu verlängern. Allerdings wird es eine besondere Beobachtung an Himmelfahrt und Pfingsten geben.“