04.04.2019 Nichtwahl von Mariana Harder-Kühnel – Stellungnahme

Der Bundestag hat zum dritten Mal die Wahl eines Vizepräsidenten des Deutschen Bundestages  aus den Reihen der AfD abgelehnt, die Kandidatin Mariana Harder-Kühnel erhielt noch weniger Stimmen als zuvor. Dieser Posten würde der großten Oppositionspartei im Bundestag lt. Geschäftsordnung zustehen.

Siehe STELLUNGNAHME

der AfD-Fraktionsvorsitzenden Gauland und Weidel (Video)

04.04.2019 Stromnetz minus Grundlast ist gleich smart

Am 1. April war Twittertag der offenen Frage beim Bundesumweltministerium (BMU):

“Gleich die erste Frage an #FragFlasbarth lautete: „Welche Energieform soll nach der Abschaltung der Kohle- und Kernkraftwerke die Grundlast sichern bzw. diese Kraftwerke ersetzen?“ Antwort des BMU: 

Grundlast wird es im klassischen Sinne nicht mehr geben. Wir werden ein System von Erneuerbaren, Speichern, intelligenten Netzen und Lastmanagement haben.“ 

Keine Grundlast mehr! Im klassischen Sinne. Dieser „klassische Sinn“ meint übrigens die Angewohnheit der Verbraucher, zufällig zu einer beliebigen Tageszeit eine gewisse Tendenz zur Stromnachfrage zu entwickeln, wobei morgens gegen acht und abends um dieselbe Zeit statistisch die meisten Kaffees gekocht und Schnitzel gebraten werden, weshalb man um diese Zeit Nachfragespitzen findet…”

Siehe BEITRAG auf achgut.com

02.04.2019 Organentnahme bei Hirntod – ein milliardenschwerer Megamarkt?

“Nach dem Entwurf des „Gesetzes für Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende (GZSO)“ kommt es künftig auf übereinstimmende Willenserklärungen nicht mehr an. Jeder Bundesbürger ist künftig Organspender, soweit er oder seine Angehörigen der Organentnahme nicht ausdrücklich widersprechen. Das Gesetz soll in der zweiten Jahreshälfte 2019 in Kraft treten.”

Kosten einer Lebertransplantation (ohne Entnahme und Transport des Organs): 103.000 €

Siehe BEITRAG bei Vera Lengsfeld

“Vom Subjekt zum Objekt, vom Menschen zur Ware”  (Emil Sänze, MdL)

INTERVIEW mit einem Patientenanwalt

31.03.2019 Das Märchen von der Elektromobilität!

Nach dem Willen der Altparteien sollen in den kommenden Jahren alle Verbrennungsmotoren von den Straßen verschwinden und durch Elektrofahrzeuge ersetzt werden. Ein völlig unrealistisches Ziel, denn um die benötigte Ladekapazität bereitstellen zu können, wären riesige zusätzliche Stromkapazitäten notwendig. Es ist also de facto die Abschaffung des Individualverkehrs geplant.

Siehe VIDEO der AfD Bundestagsfraktion

30.03.2019 Auto-CO2-Werte: EU beschließt Armuts-Beschaffungs-Programm

“Was mache ich, wenn ich den Leuten das Auto und die individuelle Mobilität verbieten will, mich aber nicht so richtig traue? Ich erlasse technische Vorschriften, die das Auto so verteuern, dass es sich ein normaler Autofahrer nicht mehr leisten kann. Für die, die es sich dennoch weiter leisten können, halbiere ich die Reichweite und reduziere die Zahl der Tankstellen, so dass man dort Schlange stehen muss. Mit diesen zwei einfachen Schritten erledige ich ganz nebenbei eine einstmals florierende Automobilindustrie. Damit niemand widersprechen kann, führe ich als Begründung für das Verfahren die Rettung der Menschheit an. Wer dennoch mault, ist destruktiv und moralisch verkommen, kurz ein Staatsfeind. Das Verfahren klingt eher nach Kuba oder Venezuela. Es wurde aber gestern im Europäischen Parlament beschlossen.”

Siehe BEITRAG bei achgut.com

KOMMENTAR von Prof. Dr. Meuthen

29.03.2019 Sensationsbeschluß: Rundfunkgebühr kann bar bezahlt werden

“Das Bundesverwaltungsgericht hat ein scheinbar technisches Urteil gefällt, das weitreichende Auswirkung hat: Rundfunkgebühren können bar bezahlt werden; darüber muß jetzt der EuGH befinden. Das Urteil kann ARD und ZDF in erhebliche Schwierigkeiten bringen.”

Der Kläger, der sich durch alle Instanzen klagte, will erstens der Abschaffung des Bargeldes entgegenwirken und zweitens seinen Unmut über die Zwangsgebühr und die nun automatisch steigenden Gebühren kundtun.

Siehe BEITRAG auf tichyseinblick.de

28.03.2019 Kreistag Stade: Hintergründe zum Bodengutachten der Straßenbaumaßnahme in Dammhausen

Zu den Problemen im Rahmen der Straßenbaumaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Dammhausen hatte die AfD im Dez. 2018 eine Anfrage an die Kreisverwaltung gestellt. Die Anfrage und die Antwort der Kreisverwaltung finden sie in den folgenden Links:

Anfrage der AfD   >>>>>>   Antwort der Kreisverwaltung

 Der Landkreis hat für die Anwohner und die Steuerzahler im Landkreis einige sehr wichtige Aussagen getroffen:

  1. Die Fehlerhaftigkeit des Baugrundgutachtens wurde schriftlich bestätigt.

  2. Der Landkreis geht davon aus, dass der Gutachter in Regress genommen werden kann.

  3. Der Gutachter hat eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden nachgewiesen.

  4. Ob bisher eingetretene Gebäudeschäden eindeutig den Baumaßnahmen zugeordnet werden können, muss noch geprüft werden.

  5. Für Gebäudeschäden, sofern sie eindeutig zuzuordnen sind, haftet der Landkreis.

Die AfD-Fraktion geht deshalb davon aus, dass Haftungsansprüche des Landkreises Stade an die Versicherung des Bodengutachters weitergereicht werden. Wir werden die Sache im Auge behalten und nachfragen, inwieweit auch Mehrkosten des Bauvorhabens an die Versicherung des Gutachters weitergereicht werden können.

Helmut Wiegers, Vorsitzender der AfD-Stadtratsfraktion in Buxtehude

18.03.2019 Buxtehude: Hintergründe zum Bodengutachten der Strassenbaumaßnahme Dammhausen

Zu den Problemen im Rahmen der Straßenbaumaßnahmen in der Ortsdurchfahrt Dammhausen hatte die AfD im Dez. 2018 eine Anfrage an die Kreisverwaltung gestellt. Die Anfrage und die Antwort der Kreisverwaltung finden sie in den folgenden Links:

Anfrage der AfD   >>>>>>   Antwort der Kreisverwaltung

 Der Landkreis hat für die Anwohner und die Steuerzahler im Landkreis einige sehr wichtige Aussagen getroffen:

  1. Die Fehlerhaftigkeit des Baugrundgutachtens wurde schriftlich bestätigt.

  2. Der Landkreis geht davon aus, dass der Gutachter in Regress genommen werden kann.

  3. Der Gutachter hat eine Haftpflichtversicherung in Höhe von 2 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden nachgewiesen.

  4. Ob bisher eingetretene Gebäudeschäden eindeutig den Baumaßnahmen zugeordnet werden können, muss noch geprüft werden.

  5. Für Gebäudeschäden, sofern sie eindeutig zuzuordnen sind, haftet der Landkreis.

Die AfD-Fraktion geht deshalb davon aus, dass Haftungsansprüche des Landkreises Stade an die Versicherung des Bodengutachters weitergereicht werden. Wir werden die Sache im Auge behalten und nachfragen, inwieweit auch Mehrkosten des Bauvorhabens an die Versicherung des Gutachters weitergereicht werden können.

Helmut Wiegers, stellv. Vorsitzender der AfD-Fraktion im Kreistag Stade

26.03.2019 AfD gegen Uploadfilter

Die Pläne der EU sehen eine weitgehende Aufhebung des „Providerprivilegs“ vor, nach welchem Vermittler nutzergenerierter Inhalte nicht für diese haften müssen.

Damit werden Social-Media-Plattformen wie z. B. Youtube, Facebook, Twitter, Instagram und viele kleinere Anbieter gezwungen, kostspielige Technologien einzusetzen: Uploadfilter sollen das Hochladen bzw. Veröffentlichen urheberrechtlich geschützter Inhalte verhindern.

Angesichts hoher drohender Strafen, dürfte da ein äußerst restriktives Verhalten zu erwarten sein. Wie soll dann noch auf eine Nachricht Bezug genommen werden, wenn nicht daraus zitiert werden darf und kann?

Eine gravierende Einschränkung des öffentlichen Diskurses und der Meinungsfreiheit ist damit im wahrsten Sinne vorprogrammiert. Wenn sich Uploadfilter erst einmal etabliert haben, wird auch jede Art von Zensur „unerwünschter Inhalte“ möglich. Der aktuelle technische Stand automatischer Filter ermöglicht es beispielsweise nicht, zwischen Plagiaten, Zitaten, Satire und Parodien zu unterscheiden.

Die AfD hat eine Kampagne gegen Uploadfilter gestartet, siehe HIER

Siehe BEITRAG bei Heise