25.04.2019 „Wir müssen die Energiewende vom Grundsatz her neu denken“

Professor Harald Schwarz, Lehrstuhlinhaber Energieverteilung und Hochspannungstechnik an der BTU Cottbus-Senftenberg stellt im Interview mit dem Lausitz-Magazin fest:

„Wir werden in drei Jahren die Abschaltung von Kohle und Atom nicht verkraften und können nur darauf hoffen, dass im angrenzenden Ausland noch genügend Reserven im Bereich Kohle und Atom vorhanden sind, um Deutschland mit zu versorgen, wenn wir es selbst nicht mehr können.“

Siehe BEITRAG im Lausitz-Magazin, S. 44

 

25.04.2019 SG Lühe: Der Bauausschuss tagte

Neben dem Flächennutzungsplan wurde in dieser Sitzung ausführlich die äußere Gestaltung der Turnhalle Striep, die saniert werden soll, diskutiert und beschlossen. Da die komplette Verkleidung der Fassade schon vor einiger Zeit beschlossen wurde (angeblich ist dies erforderlich, um die von den Förderrichtlinien vorgeschriebenen CO2-Einsparungen zu erreichen), habe ich für das geringste Übel gestimmt, eine Klinkerfassade. M.E. ist diese Maßnahme eine Geldverschwendung, die durch Heizkosteneinsparung niemals wieder hereinkommt. Im oberen Bereich der Giebel sollen graue HPL-Platten angebracht werden (ich habe für grün gestimmt, Minderheit).

Das Lichtband im Dach soll entfallen, spart Kosten von ca. 80.000 €.

Für die Innenräume legten die Architekten eine Köstenschätzung von 300.000 € vor, reduzierten dann aber um 60.000 € (Deckensanierung), als es Proteste aus dem Ausschuss gab. Bei der Erstellung der Duschräume wurde damals offensichtlich gepfuscht, die Wände im Flur weisen Feuchteschäden auf. Dies soll nun genauer untersucht werden.

Die Bauzeit soll von Juli-Dez. dauern, Kosten z.Z. 2,2 Mill. €, ich gehe von weiteren Kostensteigerungen aus. Grundsätzliches Problem solcher Projekte ist, dass die Architekten und Planer prozentual zur Bausumme bezahlt werden und daher keinerlei Anreize für Kosteneinsparungen haben.

Protokoll der Sitzung

Astrid zum Felde

Vorsitzende der AfD Fraktion der SG Lühe

 

20.04.2019 Kreistag Stade: Anfrage zum Auslauf der Windkraftförderung ab 2020 und dessen Folgen

Abgeschriebene Windkraftanlagen im Landkreis können die
Gemeinden noch teuer zu stehen kommen.

Rückbauverpflichtungen für Windkraft-Altanlagen sind finanziell nicht abgesichert.

2019 04 21 WEA smallDie ersten Windkraftanlagen im Landkreis werden zum Ende des Jahres 2020 aus der bisher vom Stromkunden aufgebrachten Subventionierung herausfallen.

Eine Rückbauverpflichtung des Betreibers von Windkraftanlagen ist erst seit dem 20.07.2004 per Gesetz geregelt (siehe § 35, Abs. 5, Satz 2 BauGB). Anlagen, die vor dem Stichtag genehmigt wurden, unterliegen dieser Regelung nicht.

Dieser Umstand ist für die AfD-Kreistagsfraktion Anlaß, die Verwaltung im Kreis um Auskunft zu ersuchen, wie mit den Anlagen verfahren werden soll, die vor dem 20.07.2004 errichtet wurden.

Die allermeisten Windkraftanlagen wurden nicht von Privatpersonen nach privatem Recht erbaut. Hierfür wurden, u.a. auch aus steuerrechtlichen Gründen, Firmenkonstrukte wie z.B. GmbH‘s gegründet, die sich auch dadurch auszeichnen, dass ihr Haftungsrahmen begrenzt ist. Insofern stellt sich auch bei begrenzter Haftung die Frage, wer für die Differenzkosten aufkommt. Es sollte unseres Erachtens nicht wieder der Steuerzahler sein, sondern hier müssen die Investoren, die durch die steuersubventionierten Erträge Rahm abgeschöpft haben, zur Kasse gebeten werden.

Wenn alles seinen normalen und erhofften Verlauf nimmt, hat der Eigentümer der betreffenden Anlagen ohne gesetzlichen Zwang ausreichende Rücklagen zu bilden, um die Abriss- und Entsorgungskosten der Anlage und der Fundamente tragen zu können.

Eine Pflicht dazu bestand bis zum 20.07.2004 nicht. Dieser Fakt ist von der Politik ensprechend zu beachten!

Die AfD-Kreistagsfraktion sieht aufgrund der Gesetzeslage auf die Gemeinden nicht unerhebliche Kosten zukommen. Es ist ferner nicht zu erwarten, dass jeder Betreiber willens oder in der Lage ist, die anfallenden Kosten von 30.000 bis 60.000 Euro pro Windkraftanlage aufzubringen. Der anfängliche Überschwang der staatlichen Stellen könnte so den Steuer- und Abgabenzahler noch viel teurer zu stehen kommen.

Der Stromkunde hat durch seine Subventionierung über künstlich überhöhte Strompreise den Betreibern über Jahre hinweg nicht nur eine satte Rendite beschert, er darf voraussichtlich nun auch für die Beseitigung dieser ökologisch fragwürdigen Amokfahrten aufkommen.

Unsere Anfrage an die Kreisverwaltung

Eine Anfrage der AfD im Landtag ergab,

dass im Landkreis Stade 79 Windräder stehen,

für deren Rückbau keine Sicherheitsleistung hinterlegt wurde (s. HIER)

 

19.09.2019 Boehringer, MdB: Wie die CSU Erdogan stützt und Morde offenbar unterschiedlich schwer wiegen

VIDEO des AfD Bundestagsabgeordneten Peter Boehringer

– Attentat in Neuseeland und die Reaktionen darauf

– Attentate andernorts gegen Nichtmuslime und die Nichtreaktionen darauf

– SPD-Idee zur extremismusgerechten Integration

– Heuchelei als Dauerbrenner der CSU

– EU verliert wichtige Länder und wirbt um kleine, arme bzw. islamische

– 200 Jahre danach: Kirchen erhalten noch immer Kompensation für Säkularisierung

– Noch immer kein BT-Untersuchungsausschuss „Asyl“

– AfD-Antrag EU-Beitrittsverhandlungen mit der Türkei beenden

– Heranführungshilfen sofort stoppen http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/19/…

 https://thereligionofpeace.com/

17.04.2019 SG Lühe: Antwort zum Thema Ölspurbeseitigung

Anfrage von Thomas Schack, stellv. Fraktionsvors. der AfD-Fraktion der Samtgemeinde Lühe:

1. Wird eine Statistik von der Feuerwehr / Verwaltung geführt, zu wie vielen Straßenverschmutzungen es pro Jahr kommt?

Wenn ja hätte ich gerne eine Übersicht der Zahlen von 2016 bis 2018. Falls keine Zahlen vorliegen, warum nicht?

2. In wie vielen Fällen konnte der Verursacher ausfindig gemacht werden und zur Kostenübernahme herangezogen werden?

3. Wie hoch sind die Kosten für die Einsätze der Feuerwehr und die Beseitigung der Bindemittel, die die SG Lühe tragen musste, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden konnte?

4. Wie und wo werden die Bindemittel entsorgt (Sondermüll)? Welche Kosten sind hierfür die SG Lühe seit 2016 entstanden?

Aus meiner Sicht hat die Feuerwehr Besseres zu tun als gefühlt jede Woche Straßen von Schmierstoffen zu reinigen, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.

Vor ca.14 Tagen war mal wieder ein längerer Straßenabschnitt in Guderhandviertel ( Bergfried) verölt und musste abgestreut werden.

Da ich jeden Tag von und nach Hamburg mit dem Auto unterwegs bin, bekomme ich diese Art von Verschmutzungen regelmäßig mit. Nach meinem Empfinden hat diese Art der Verkehrsbehinderungen eindeutig zugenommen.

Noch sehr gut in Erinnerung ist die kilometerlange Ölspur vom letzten Jahr in Hollern-Twielenfleth.

Mir geht es darum, dass wenn Fahrzeuge Öl verlieren und die Feuerwehr Hilfe leisten muss nicht die SG Lühe auf diesen Kosten sitzenbleibt, sondern wenn möglich der Verursacher zur Kostenregulierung herangezogen wird.

Die Antwort der Verwaltung:

„Die anliegende LISTE zeigt die Fälle auf.

Sobald uns ein Verursacher bekannt ist, machen wir die Kosten des Einsatzes der Feuerwehr geltend. Sollte uns ein Verursacher nicht bekannt sein, verzichten wir auch auf die Kostenberechnung.

Das liegengebliebene Ölbindemittel wird grundsätzlich nicht aufgenommen, da die Menge bereits in kürzester Zeit weg ist (durch Fahrzeuge, durch Regen über Nacht o.ä.).

Gelegentlich nimmt der Bauhof die Reste auf. Davon bekommen wir aber nichts mit und es wird auch keine Rechnung gestellt. Für derartige Reste hat der Bauhof einen Behälter für „Ölhaltige Betriebsmittel“, der dann durch Fa. Müll Meyer fachgerecht entsorgt wird.

Bei wirklich großen Verschmutzungen wird die Fa. Behrens und Behrens aus Scheeßel mit der Reinigung beauftragt, die Reinigung zu übernehmen. Die nehmen das Bindemittel dann gleich mit auf. Die Kosten werden ebenfalls mit den Verursachern abgerechnet.“

17.04.2019 Der CO2-Schwindel (IV)

„Globale Erwärmung oder kosmische Erwärmung? Es kam in den letzten Jahren im gesamten Sonnensystem zu einer Erwärmung. Davon betroffen sind Mars, Jupiter, Pluto und andere Planeten und Monde. So schmolz bereits ein Teil der Polkappen des Mars weg und Pluto erlebte eine Erwärmung von fast zwei Grad Celsius während der letzten 14 Jahre.“

Siehe BEITRAG auf epochtimes.de

17.04.2019 Der zweite Preisschock – Netze werden Kostentreiber der Energiewende

„Die Nutzung der Stromnetze wird 2019 um bis zu acht Prozent teurer. Die Kosten übersteigen damit die Höhe der Umlage für die EEG-Förderung.“

Siehe BEITRAG im Handelsblatt

„Windstrom wird in erster Linie im Norden produziert. Mit Berlin, Bremen und Hamburg sind ebenfalls im Norden 3 Stadtstaaten angesiedelt, in denen zusammen etwa 6 Millionen Menschen plus Handel plus Gewerbe mit Strom versorgt werden müssen. Was liegt näher, als hierfür den Strom aus den Windkraftanlagen „um die Ecke“ zu verwenden, statt teure Stromtrassen gen Süden zu bauen?“

– 94% des Hamburger Stroms kommt aus fossilen Energien (Steinkohle)!

Siehe BEITRAG auf achgut.com

16.04.2019 Digitalpakt für Schulen

E-Mail an die Mitglieder des Samtgemeinderates Lühe:

Liebe Ratskollegen,

der Digitalpakt des Bundes und der Länder ist beschlossen. Über diesen Pakt erhält Niedersachsen 470 Millionen Euro. Hinzu kommt eine Eigenbeteiligung von zehn Prozent, sodass damit rund 520 Millionen Euro in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen. Jede Schule soll einen Sockelbetrag von 30.000 € erhalten. Derzeit erarbeitet das Land eine Förderrichtlinie zur Beantragung der Gelder, ab August sollen dann Anträge möglich sein. Die Anträge stellt der Schulträger beim Land, die Schulen müssen ein Konzept vorlegen.

D.h. unsere Anfrage vom Februar (s. HIER) sollte nun bearbeitet werden. Ich bitte um einen zeitnahen Termin einer Schulausschusssitzung zur Bearbeitung dieses Themas und um Verteilung der Antwort auf die Anfrage eine Woche vor der Sitzung. Vielen Dank!

https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-digitalpakt-schule-6496.html

 

 Pressemitteilung von Kultusminister Tonne

 BERICHT im NDR

 INTERVIEW mit Kultusminister Tonne

Beschluss Landtag?

Anfrage der FDP im Landtag

 

Astrid zum Felde,

Vorsitzende AfD Fraktion SG Lühe

15.04.2019 Die Wahlrechtsreform ist ein Scherbenhaufen. Die AfD hat den einzigen zielführenden Vorschlag vorgelegt!

„Die von Bundestagspräsident Wolfgang Schäuble (CDU) angestrebte Reform des Wahlrechts ist vorerst gescheitert. Auf der Abschlusssitzung der von Schäuble eingesetzten Kommission zum Wahlrecht konnten sich die Vertreter der Parteien nicht einigen.“

Siehe BEITRAG in der ZEIT

Dazu eine Pressemitteilung von Albrecht Glaser, MdB, stellv. AfD-Bundessprecher

und Vertreter in der Arbeitsgruppe Wahlrechtsreform beim Bundestagspräsidenten:

Die Wahlrechtsreform ist ein Scherbenhaufen.

Die AfD hat den einzigen zielführenden Vorschlag vorgelegt!

„Die Reform ist daran gescheitert, dass die Interessen der Mandatsbesitzer größer waren als der Reformwille. Ziel der Reform war, die Übergröße des Parlaments abzuschaffen und die im Gesetz festgelegte Sitzzahl auch tatsächlich durch den Wahlvorgang zu erreichen. Die bisher gesetzgeberisch festgelegte Zahl der Bundestagsmandate in Höhe von 598 wurde bekanntlich 2017 um 111 Mandate überschritten.

Einigkeit bestand darin, bei einem „persönlichen Verhältniswahlrecht“ zu bleiben. Das heißt, letztlich müssen die Zweitstimmen über die Stärkeverhältnisse der Parteien im Parlament entscheiden. Unter dieser Voraussetzung, Kann eine deutliche Verkleinerung des Bundestags nur erreicht werden, wenn die Kultur der „Ausgleichs- und Überhangmandate“ beseitigt wird. Sie entstehen derzeit immer dann, wenn Parteien mehr Direktmandate in Wahlkreisen erringen, als ihnen nach dem Zweitstimmenverhältnis zustehen.

Deshalb muss bei der Zahl der Direktmandate eingegriffen werden. Das kann man erreichen, indem die Zahl der Wahlkreise stark verkleinert wird. Dies bedeutet allerdings, dass alle Wahlkreise neu geschnitten werden müssen und alle neuen Wahlkreise größer werden. Der direkt gewählte Abgeordnete wird dadurch noch weniger Nähe zum Bürger haben, wie sie heute behauptet wird.

Das war die Richtung, in der sich die Vorstellungen von FDP, LINKE und Grünen bewegten. Um auf diesem Weg die Zahl der Ausgleichs- und Überhangmandate zu vermindern, muss eine starke Reduktion der Zahl der Wahlkreise vorgenommen werden, etwa auf 250 statt bisher 298. Ausgeschlossen sind damit Ausgleich und Überhangmandate jedoch noch immer nicht. Die CDU / CSU, als bislang großer Profiteur von Überhangmandaten, wollte diesen Weg nicht mitgehen. Die AfD hat daher einen Vorschlag unterbreitet, der zielgenau eine Verkleinerung der Mandate erreicht – etwa auf 500 – und zudem sicherstellt, dass genau so viele Mandate entstehen wie vorher durch Gesetz festgelegt werden, und nichts an der bisherigen Struktur der Wahlkreise ändert. Leider wird über dieses Modell weder von den anderen Parteien öffentlich gesprochen, noch in den Medien berichtet.

Der Vorschlag ist zudem auch vergleichsweise einfach. Er sieht vor, dass wie bisher die Wahlvorschläge der Parteien über Landeslisten in den Bundesländern zur Wahl gestellt werden. Die Ergebnisse der Zweitstimme im jeweiligen Bundesland legen dann fest, wieviel Mandate jeder Partei in diesem Bundesland zustehen. Damit wird zugleich festgelegt, dass jede Partei in Anrechnung auf die Listenmandate in einem Bundesland maximal so viele Direktmandate erringen kann, wie ihr insgesamt über die Zweitstimme zustehen. Dies führt zu der Frage, wie im Einzelnen festgelegt wird, welche Direktmandate tatsächlich zum Zuge kommen und welche gegebenenfalls keine Berücksichtigung finden können, weil sie die einer Partei nach Zweitstimme zustehenden Mandatszahlen überschreiten würden.

Hierbei liegt es nahe, innerhalb des Kreises der Direktkandidaten eine Reihung zu bilden, die sich nach der Prozentzahl der im jeweiligen Wahlkreis errungenen Stimmen richtet. Das heißt, diejenigen Direktbewerber, die die relativ schlechtesten Stimmergebnisse erzielt haben, gelten als nicht in ihrem Wahlkreis gewählt und kommen damit nicht zum Zuge. Die daraus abgeleitete Folge, dass es einzelne Wahlkreise in Zukunft geben wird, die keinen Direktkandidaten in den Bundestag entsenden, ist hinzunehmen, weil dieser Nachteil dadurch überkompensiert wird, dass sowohl die Verkleinerung des Parlaments als auch die vorab exakt bestimmbare Zahl der Abgeordneten vollständig erreicht werden kann. Wer also eine Wahlrechtsreform will, welche die beschriebenen Ziele erreicht, insbesondere auch das Prinzip der Verhältniswahl nicht antasten will, muss dafür beim System der Direktkandidaten einen Preis bezahlen. Der ist allemal für die Erreichung des übergeordneten Ziels als angemessen zu bezeichnen! Dieses System hat zudem den Vorteil, dass alle Parteien gleich behandelt werden.“