Abgeschriebene Windkraftanlagen im Landkreis können die
Gemeinden noch teuer zu stehen kommen.
Rückbauverpflichtungen für Windkraft-Altanlagen sind finanziell nicht abgesichert.
Die ersten Windkraftanlagen im Landkreis werden zum Ende des Jahres 2020 aus der bisher vom Stromkunden aufgebrachten Subventionierung herausfallen.
Eine Rückbauverpflichtung des Betreibers von Windkraftanlagen ist erst seit dem 20.07.2004 per Gesetz geregelt (siehe § 35, Abs. 5, Satz 2 BauGB). Anlagen, die vor dem Stichtag genehmigt wurden, unterliegen dieser Regelung nicht.
Dieser Umstand ist für die AfD-Kreistagsfraktion Anlaß, die Verwaltung im Kreis um Auskunft zu ersuchen, wie mit den Anlagen verfahren werden soll, die vor dem 20.07.2004 errichtet wurden.
Die allermeisten Windkraftanlagen wurden nicht von Privatpersonen nach privatem Recht erbaut. Hierfür wurden, u.a. auch aus steuerrechtlichen Gründen, Firmenkonstrukte wie z.B. GmbH‘s gegründet, die sich auch dadurch auszeichnen, dass ihr Haftungsrahmen begrenzt ist. Insofern stellt sich auch bei begrenzter Haftung die Frage, wer für die Differenzkosten aufkommt. Es sollte unseres Erachtens nicht wieder der Steuerzahler sein, sondern hier müssen die Investoren, die durch die steuersubventionierten Erträge Rahm abgeschöpft haben, zur Kasse gebeten werden.
Wenn alles seinen normalen und erhofften Verlauf nimmt, hat der Eigentümer der betreffenden Anlagen ohne gesetzlichen Zwang ausreichende Rücklagen zu bilden, um die Abriss- und Entsorgungskosten der Anlage und der Fundamente tragen zu können.
Eine Pflicht dazu bestand bis zum 20.07.2004 nicht. Dieser Fakt ist von der Politik ensprechend zu beachten!
Die AfD-Kreistagsfraktion sieht aufgrund der Gesetzeslage auf die Gemeinden nicht unerhebliche Kosten zukommen. Es ist ferner nicht zu erwarten, dass jeder Betreiber willens oder in der Lage ist, die anfallenden Kosten von 30.000 bis 60.000 Euro pro Windkraftanlage aufzubringen. Der anfängliche Überschwang der staatlichen Stellen könnte so den Steuer- und Abgabenzahler noch viel teurer zu stehen kommen.
Der Stromkunde hat durch seine Subventionierung über künstlich überhöhte Strompreise den Betreibern über Jahre hinweg nicht nur eine satte Rendite beschert, er darf voraussichtlich nun auch für die Beseitigung dieser ökologisch fragwürdigen Amokfahrten aufkommen.
Unsere Anfrage an die Kreisverwaltung
Eine Anfrage der AfD im Landtag ergab,
dass im Landkreis Stade 79 Windräder stehen,
für deren Rückbau keine Sicherheitsleistung hinterlegt wurde (s. HIER)