26.06.2020 SG Lühe: Richtigstellung zum Tageblatt-Artikel i.S. Klimaschutz

Zum Tageblatt-Artikel “Lühe will Klimaschutz als Daueraufgabe verankern” vom 26.06.2020, Zitat:

“Astrid zum Felde kritisierte „das Abgreifen von Fördergeldern“ und Aktionen wie Stadtradeln – und warb dafür, die Arbeit auf Bereiche wie das Energiekostensparen zu reduzieren. Stattdessen solle die Präsidentin der Europäischen Kommission, Ursula von der Leyen (CDU), die eine Billion Euro für ihren „Green Deal“ lieber ohne Umwege an die Bürger auszahlen, damit diese selbst über die Verwendung des Geldes bestimmen könnten.”

Richtig ist, dass ich die unfassbar hohe Summe von einer Billion Euro für Klimaschutz der Frau von der Leyen kritisiert habe. Hauptargument für die Einstellung der Klimaschutzmanagerin ist das Einwerben von Fördermitteln. Deshalb habe ich darauf hingewiesen, dass Steuergelder verschwendet werden für die Erstellung der Förderrichtlinien und -anträge sowie das Ausfüllen und Prüfen dieser Anträge. All dies könnte man einsparen, wenn man den Kommunen mehr Geld gäbe, über das sie selbst verfügen können, ohne diesen wahnsinnigen bürokratischen Aufwand. Natürlich meinte ich damit nicht eine Billion Euro, es geht um das System!

Auf den Hinweis, dass man das Klima nicht schützen kann und es hierfür auch zahlreiche wissenschaftliche Belege gibt, habe ich verzichtet, da man dafür nur höhnisches Gelächter erntet. Ich habe deshalb den Änderungsantrag eingebracht, dass der Bauausschuss / SGA / Rat die Aufgaben der Klimaschutzmanagerin so definieren sollte, dass die Samtgemeinde hiervon einen finanziellen Nutzen hat. Z.B. sollte sie sich um das Monitoring der Energieverbräuche der Gebäude der Samtgemeinde kümmern und bei überhöhten Verbräuchen Ursachenforschung betreiben. Dies wurde von Herrn Gosch als “Hausmeistertätigkeit” bezeichnet. Ich halte es nicht für sinnvoll, dass eine 70.000 € – Kraft Stadtradeln organisiert oder Logo-Wettbewerbe! Ich habe auch darauf hingewiesen, dass die bisherige Tätigkeit der Klimaschutzmanagerin zu keinem greifbaren Ergebnis geführt hat, der CO2-Ausstoß der SG Lühe ist nicht zurückgegangen. Auf die dreisten Taschenspielertricks bei der Erstellung der CO2-Bilanz, die den Steuerzahler 5000 € gekostet hat, hatte ich bereits hingewiesen (s. HIER).

Astrid zum Felde

Vors. AfD Fraktion SG Lühe

Informationen zum Thema Klimawandel / Energiewende

Es wurde übrigens auch über unseren Antrag zum Thema Gendersprache diskutiert und abgestimmt, s. HIER

 

25.06.2020 Willkommen in der sozialen Staatswirtschaft!

“Bürokraten in Berlin und Brüssel zersetzen mit billionenschweren Rettungspaketen den Leistungswillen. Der Unmut wird gären, die Steuermoral schwinden, das Verständnis fürs große Ganze verloren gehen. Und: Wie weit kann die Großzügigkeit künftig gehen?”

Siehe BEITRAG in der WELT


23.06.2020 SG Lühe: Antrag zur Gendersprache

Folgender Antrag der AfD-Fraktion vom 10.06.2020 wurde gestern im Samtgemeindeausschuss mit 4:3 Stimmen abgelehnt, der Samtgemeinderat entscheidet morgen noch einmal:

Sehr geehrter Herr Gosch,

die AfD-Fraktion beantragt, auf der kommenden Sitzung des Samtgemeinderates am 24.06.2020 unter dem TOP „Gendersprache in der Verwaltung und Ratsarbeit der Samtgemeinde Lühe“ folgenden Beschluss zu fassen:

„Der Samtgemeinderat beschließt, auf die Verwendung der sog. „Gendersprache“, insbesondere das sog. „Gendersternchen“ („Schüler*innen“) und das Binnen-I („EinwohnerInnenfragestunde“) in allen schriftlichen Dokumenten der Verwaltung und des Rates zu verzichten.“

Begründung:

Die Sprache und Schrift eines Volkes stellt ein zu schützendes Kulturgut dar und sollte nicht für ideologische Experimente und Erziehungsmaßnahmen missbraucht werden.

Laut einer Umfrage von Infratest-Dimap spricht sich lediglich 1/3 der Befragten für diese Verunstaltung der deutschen Sprache aus. Das Hauptargument der Befürworter, durch die Sprache eine Geschlechtergerechtigkeit herstellen zu müssen, findet nicht einmal unter den Frauen in diesem Land eine mehrheitliche Zustimmung.

Quelle: https://www.welt.de/politik/deutschland/article208647269/Umfrage-Mehrheit-der-Deutschen-lehnt-Gendersternchen-ab.html

Der Verein „Deutsche Sprache“ hat eine Umfrage zu dem Thema durchgeführt, die die Umfrage der „Welt am Sonntag“ bestätigt:

https://vds-ev.de/pressemitteilungen/bundesbuerger-haben-nase-voll-von-gendersprache-und-debatte/

Aus einem Artikel in der HAZ vom 08.03.2019:

„Es ist vor allem das generische Maskulinum, das den Genderaktivisten in den Ohren klingelt, also der als männlich empfundene Regelfall („Lehrer“). Tatsächlich aber ist das Maskulinum sprachhistorisch gesehen gar nicht männlich. Explizit gemeint sind weder Männer noch Frauen. „Lehrer“ etwa sind nicht automatisch Männer, sondern „lehrende Personen“, denn das Wortgeschlecht (Genus) ist nicht deckungsgleich mit dem natürlichen Geschlecht (Sexus).“

https://www.haz.de/Nachrichten/Politik/Deutschland-Welt/Gender-Stern-Woerter-scheren-sich-nicht-um-das-Geschlecht

Auch die Stadt Münster hat diesen Beschluss bereits im vergangenen Jahr gefasst:

https://www.muensterschezeitung.de/Lokales/Staedte/Muenster/3934885-Eingriff-in-die-deutsche-Grammatik-Verwaltung-zeigt-dem-Genderstern-die-Rote-Karte

Sollte es juristische Einwände gegen die beantragte Beschlussfassung geben, bitten wir darum, diese spätestens zwei Tage vor der Ratssitzung an alle Ratsmitglieder zu versenden, damit die Möglichkeit besteht, sich damit zu befassen.

Mit freundlichen Grüßen,

Astrid zum Felde, Vors. AfD Fraktion Samtgemeinde Lühe

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 Antwort am 19.06.2020 von Tim Siol, Hauptamtsleiter und stellv. Bügermeister der der SG Lühe:

Sehr geehrte Frau zum Felde,

in Ihrem Antrag zur Gendersprache baten Sie darum, den Samtgemeinderat darüber zu informieren, ob gegen die beantragte Beschlussfassung juristische Einwände bestehen.

Generell orientiert sich die Samtgemeinde in ihrem Schriftverkehr an den jeweiligen Empfehlungen des Landes Niedersachsen. Hierzu ist mir nur der Beschluss des Landesministeriums über die Grundsätze für die Gleichbehandlung von Frauen und Männern in der Rechtssprache vom 09.07.91 bekannt (Fundstelle: Nds. MBl. 1991 Nr. 25, S. 911). Hiernach sollen in der Rechtssprache im Regelfall beide Geschlechter benannt werden. Für Kommunen ist dieser Beschluss eine Empfehlung, an die wir uns auch in Abstimmung mit anderen Kommunen gebunden fühlen.

Sollte Ihr Antrag auch auf die Stellenausschreibungen der Samtgemeinde abzielen, muss ich Ihnen mitteilen, dass hier die Vorschriften des Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) anzuwenden sind. Hiernach müssen Stellenausschreibungen benachteiligungsfrei sein. Sollte man z.B. nur ein Geschlecht ausschreiben oder Formulierungen wir „jung dynamisch“  oder ähnliches verwenden, wird dies von Arbeitsgerichten in der Regel so ausgelegt, dass bestimmte Geschlechter oder Altersgruppen von vornherein ausgeschlossen werden, mit der Folge, dass den Betroffenen in den meisten Fällen drei Bruttogehälter als Schadensersatz zugesprochen werden.

Mit freundlichen Grüßen

In Vertretung

Tim Siol

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Antwort von Astrid zum Felde am 22.06.2020:

Sehr geehrter Herr Siol,

vielen Dank für die Rückmeldung.

Hierzu möchte ich Folgendes anmerken:

Unser Antrag bezieht sich auf die Verwendung des “Gendersternchens” und des Binnen-I. Diese werden in dem von Ihnen zitierten Beschluss des Landesministeriums nicht empfohlen, damals gab es diese sicherlich noch gar nicht. Der Beschluss zielt auf die Gleichbehandlung von Männern und Frauen ab (grundsätzlich begrüßenswert), während das Gendersternchen diverse andere Geschlechter mit einbeziehen soll. Dies lehnen wir explizit ab, da nicht einzusehen ist, dass für eine verschwindend geringe Minderheit der Bevölkerung die deutsche Sprache derartig verunstaltet wird.

Ferner bezieht sich der Geltungsbereich des Beschlusses nur auf Gesetzentwürfe, Verordnungen und Verwaltungsvorschriften.

Hier nachzulesen:

https://www.afd-landkreis-stade.de/https://afd-landkreis-stade.de/wp-content/uploads/2020/06/Verordnungsblatt.pdf

Dass in einer Stellenausschreibung hinter der Stellenbezeichnung m/w/d stehen muss, ist mir bekannt (hier ist der Wahnsinn schon in Gesetze gegossen), allerdings ist man nicht gezwungen, in der Stellenbeschreibung von Schüler*innen und Lehrer*innen zu schreiben?!

Ich sehe also keine juristischen Bedenken, unserem Antrag zuzustimmen.

Freundliche Grüße von Astrid zum Felde
Vorsitzende AfD Fraktion SG Lühe

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PS: Leider hat es die Verwaltung nicht geschafft, unseren Antrag im Ratsinformationssystem Allris als Original-PDF einzustellen. Die Datei wurde ausgedruckt und wieder eingescannt. Dies hat zur Folge, dass die Links zu den Quellen nicht anklickbar sind. Ich habe bereits mehrfach auf dieses Problem hingewiesen, leider erfolglos. Sabotage?!

HIER das PDF

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Nachtrag:

Der Samtgemeinderat hat am 24.06.2020 den Antrag abgelehnt (bei unseren zwei Ja-Stimmen). Die Gleichstellungsbeauftragte der SG Lühe, Frau Courtault, bedankte sich, dass wir das Thema aufgegriffen haben und erläuterte, dass die Verwendung einer geschlechtergerechten Sprache Einfluss auf die Denkweise der Menschen habe und die Diskriminierung der Frauen und anderer Geschlechter reduziert würde. Sie verteilte außerdem eine Broschüre der nieders. Staatskanzlei mit Tipps für eine geschlechtergerechte Sprache (s. HIER). Allgemein war man der Meinung, dass der Samtgemeinderat explizit auf eine geschlechtergerechte Sprache achten sollte.

Es mag sich nun jeder selbst eine Meinung bilden, die Argumente sind vorgetragen…


23.06.2020 Zu den Krawallen in Stuttgart

Die gewalttätigen Ausschreitungen in Stuttgart am vergangenen Wochenende sind nach Ansicht des Gewerkschaftschefs Rainer Wendt ein Warnzeichen für das Entstehen eines neuen Linksterrorismus und auch Folge der Verunglimpfung der Polizei in den vergangenen Wochen.

Siehe Stellungnahme von Rainer Wendt auf Facebook

Stellungnahme des innenpol. Sprechers der AfD im Bundestag, Dr. Curio

Krieg in Dijon und Stuttgart (achgut.com)

Wie die Tagesschau die Randale in Stuttgart verfälscht (V. Lengsfeld)

 


22.06.2020 Klimafragen an die Bundestagsfraktionen wurden beantwortet

Aufgrund eines behaupteten Klimanotstandes sollen neue Gesetze erlassen werden. Diese schreiben uns unsere Art zu leben vor, haben nachteilige Umweltfolgen und können zur Deindustrialisierung Deutschlands führen. Das bedeutet den Verlust von Wohlstand und sozialer Sicherheit.

Am 31. Januar 2020 wurden  in Berlin den Bundestagsfraktionen 16 “Klimafragen” überreicht, mit Unterstützung von 32.000 Mitzeichnern. Mehrere Fraktionen haben geantwortet

Die Antworten finden Sie HIER


20.06.2020 Schwarzer AfD-Politiker Achille Demagbo über »Black Lives Matter«, echten und vermeintlichen Rassismus

“Achille Demagbo (40) ist erfolgreicher Dolmetscher, Einwanderer und AfD-Politiker. Im Jahr 2003 kam er aus Benin (Afrika) nach Deutschland und trat 2013 in die AfD ein – noch bevor er 2015 die deutsche Staatsbürgerschaft erhielt.

FlinkFeed hat mit ihm über Themen gesprochen, zu denen es in den Augen vieler Leitmedien für Migranten angeblich nur eine Meinung gibt.”

Siehe INTERVIEW auf flinkfeed.com


20.06.2020 SG Lühe: Anträge der AfD werden ignoriert

E-Mail an den Vorsitzenden des Bau-, Wege-, Planungs- und Umweltausschusses, Dirk Thobaben und den Bauamtsleiter Lars Trucewitz am 14.05.2020:

Guten Morgen, Herr Thobaben,

da man gestern in der Fraktionssprecherrunde allgemein der Meinung war, die Tagung der Ausschüsse vor den Sommerferien sei keine Selbstverständlichkeit, beantragt die AfD-Fraktion hiermit die Einberufung des Bauausschusses vor dem SGA am 15.6.2020.

Folgende Punkte sollten bitte u.a. auf der TO stehen:

1. Besichtigung / Status Turnhalle Striep
2. Reports zu den Energieverbräuchen der Gebäude der SG Lühe – Konsequenzen (bitte VOR der Sitzung versenden)
3. Liste der noch anstehenden Projekte in diesem Jahr und deren Status – ggf. Verschiebungen wg. finanzieller Einbußen durch die Corona-Krise?

Vielen Dank.

Freundliche Grüße von Astrid zum Felde
Vorsitzende AfD Fraktion SG Lühe

–> Auf diese E-Mail habe ich keine Antwort erhalten (eine Begründung für die verspätete Einberufung NACH dem Samtgemeinderat (24.06.2020) wäre angebracht gewesen?).  Der Bauausschuss wird nun am 30.07.2020 tagen. Erst auf Nachfrage teilte man mir mit, dass der Fachmann für den Lärmaktionsplan vorher keine Zeit hatte. Punkt 3 meiner o.g. TOP steht nicht auf der Tagesordnung.

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E-Mail an die Vorsitzende des Schulausschusses, Christel Oehr, und den Hauptamtsleiter, Tim Siol, am 14.05.2020:

Guten Morgen, Frau Oehr,

da man gestern in der Fraktionssprecherrunde allgemein der Meinung war, die Tagung der Ausschüsse vor den Sommerferien sei keine Selbstverständlichkeit, beantragt die AfD-Fraktion hiermit die Einberufung des Schulausschusses vor dem SGA am 15.6.2020.

Ich bitte darum, die Schulleitungen als Gäste einzuladen.

Folgende Punkte sollten bitte u.a. auf der TO stehen:

1. Fragen an die Schulleitungen:
a) Mit welchen alternativen Maßnahmen werden/wurden den Schülern die Unterrichtsinhalte vermittelt?
b) Wie erfolgreich war dieses? Wurden alle Schüler erreicht?
c) Wie groß wird der entstandene Rückstand eingeschätzt?
d) Weiteres Vorgehen?
e) Status des Digitalisierungskonzeptes?

2. Status Ganztagsschule Hollern-Twielenfleth

Vielen Dank.

Freundliche Grüße von Astrid zum Felde
Vorsitzende AfD Fraktion SG Lühe

–> Auf diese E-Mail habe ich keine Antwort erhalten (eine Begründung für die verspätete Einberufung NACH dem Samtgemeinderat (24.06.2020) wäre angebracht gewesen?) Der Ausschuss tagt nun am 07.07.2020, eine Tagesordnung liegt noch nicht vor.

Ob man diese Art des Umganges als “demokratisch” bezeichnen kann, mag jeder selbst beurteilen.

18.06.2020 SG Lühe: Antrag zum Thema Blackout wurde behandelt – alles in Butter

Der Ausschuss für Feuerschutz und öffentliche Ordnung der SG Lühe tagte und befasste sich mit unserem Antrag vom 12.02.2020 zum Thema Blackout (flächendeckener Stromausfall). Nachdem man in der letzten Woche im zuständigen Kreisausschuss der Meinung war, das Thema sei bereits in 2018 ausreichend behandelt worden (s. HIER) und eine konkrete Beantwortung von Fragen ablehnte (s. HIER), bestand auch im zuständigen Ausschuss der Samtgemeinde Lühe kein Beratungsbedarf und es wurde folgender unverbindlicher Beschluss (ohne Fristsetzung) gefasst:

“Der Ausschuss nimmt zur Kenntnis, dass die Verwaltung der Samtgemeinde Lühe im Rahmen des Geschäftes der laufenden Verwaltung für ihren Bereich einen Organisationsplan erstellt, nach dem die Zusammenarbeit mit der Katastrophenschutzbehörde organisiert wird.”

Anmerkungen der Verwaltung:

  1. Katastrophenschutz (dazu gehört auch der sog. Blackout“) ist Angelegenheit der Katastrophenschutzbehörde, also des Landkreises Stade.
  2. Ein Katastrophenschutzplan des Landkreises Stade liegt der Samtgemeinde Lühe vor (Nur für den Dienstgebrauch)
  3. Darauf aufbauend sollte die Samtgemeinde Lühe die Zentrale für den Katastrophenfall im Rathaus organisieren. Ein Organisationsplan liegt vor. Dieser müsste lediglich namentlich aktualisiert werden.
  4. Sammelstellen für die Evakuierung der Bevölkerung waren lediglich zu Zeiten des Betriebes des Kernkraftwerkes gefordert. Diese Evakuierungspläne sind nicht mehr vorhanden.
  5. Zu den Fragen des Antrages kann folgendes gesagt werden:
  • Wie viele Tankstellen mit Notstromversorgung es gibt ist hier nicht bekannt (Sache des Landkreises)
  • Kommunikation mit übergeordneten Behörden erfolgt über vorhandenes Notstromaggregat und Funk
  • Kommunikation mit Bevölkerung könnte mit Lautsprecherwagen erfolgen (ggfls. Megaphone)
  • Eine notdürftige Wasserversorgung wäre von der Samtgemeinde Lühe nicht zu organisieren. Da wäre die Katastrophenschutzbehörde, ggfls. mit dem TWV gefordert.
  • Eine Turnhalle wäre möglich. Beheizung ggfls. über kleinere Notstromaggregate der Feuerwehr.

Die globalen Hinweise der Fraktionsvorsitzenden Frau zum Felde zur Energiewende und deren Auswirkungen gehen an der Leistungsfähigkeit der Samtgemeinde Lühe vorbei.

Eine derartige Planung kann nur überregional erfolgen.”

FAZIT:

Die Politik hat keine Möglichkeit, die konkreten Katastrophenschutzpläne einzusehen (“nur für den Dienstgebrauch”). Wir müssen einfach vertrauen. Ohne der Verwaltung Nachlässigkeit oder Inkompetenz zu unterstellen: Dies ist eine unbefriedigende Situation, da die Politik die Aufgabe hat, die Verwaltung zu kontrollieren!?! Im Übrigen gilt: Jeder Bürger und jeder Betrieb hat selbst Vorsorge zu treffen.

 

Hier unser Antrag vom 12.2.2020 im Wortlaut:

Sehr geehrter Herr Gosch,

das Risiko eines Blackouts (flächendeckenden Stromausfalls) wird mit der geplanten Abschaltung von Kern- und Kohlekraftwerken immer größer. Wir stellen deshalb den Antrag, auf der kommenden Sitzung des Ausschusses für Feuerschutz und öffentliche Ordnung unter dem TOP “Vorbereitung der Samtgemeinde Lühe auf einen Blackout” folgenden Beschluss zu fassen:

“Die Verwaltung wird aufgefordert, in Zusammenarbeit mit dem THW, den Feuerwehren, u.a. einen Notfallplan für einen großflächigen Stromnetzausfall (sog. “Blackout”) zu erarbeiten und auf der nächsten Sitzung des Ausschusses vorzustellen. Hierzu gehört z.B. zu überlegen, welche Maßnahmen in einem solchen Fall im Seniorenheim Bergfried erforderlich wären.

Folgende Fragen sind u.a. zu klären:

  • Wie viele Tankstellen mit Notstromversorgung gibt es in der SG Lühe?
  • Wie erfolgt in einem solchen Fall die Kommunikation mit übergeordneten Behörden und Verwaltungen?
  • Wie erfolgt die Kommunikation mit der Bevölkerung?
  • Könnte die Samtgemeinde eine notdürftige Wasserversorgung der Bevölkerung organisieren?
  • Könnte die Samtgemeinde eine Turnhalle beheizen und für Kinder/alte Menschen zur Übernachtung anbieten?

 

Begründung:

Das Zieldreieck der Energiewende sieht eine gesicherte, preiswerte und umweltfreundliche Energieversorgung vor.

Nahezu alle drei Eckpunkte werden inzwischen verfehlt. Insbesondere bzgl. einer gesicherten Versorgung findet in den letzten Jahren geradezu das Gegenteil statt. Die im Bereich der Grundlast vorhandenen Kraftwerke auf der Basis fossiler Rohstoffe und Kernenergie werden schrittweise vom Netz genommen und man versucht, einen Ausgleich durch sog. “erneuerbare” Energien, vor allem Windkraftanlagen und Photovoltaik, zu erreichen. Die dadurch bereitgestellte elektrische Energie ist unplanbar und witterungsabhängig. Im Falle einer Überproduktion müssen entweder Anlagen zeitweilig abgeschaltet werden oder der überschüssige Strom wird im Ausland gegen hohe negative Preise entsorgt. Im Falle einer Dunkelflaute, die Stunden oder Tage andauern kann, muss der fehlende Strom durch konventionelle Kraftwerke geliefert werden oder alternativ im Ausland teuer zugekauft werden.

Eine durchgehend zuverlässige Energieversorgung ist in den letzten Jahren mit Kosten in Milliardenhöhe verbunden, die vom Stromverbraucher getragen werden müssen, da zeitweilig energieintensive Unternehmen zwangsweise (gegen Entschädigung) vom Netz genommen werden müssen. Die hohe Anzahl der Netzeingriffe lässt einen Ausfall des Stromnetzes immer wahrscheinlicher werden.

Durch die Abschaltung eines weiteren Kernkraftwerks zum Ende 2019 (KKW Philippsburg) wurde die Situation weiter verschärft. Auch Cyber- oder Terrorangriffe können mögliche Ursachen eines flächendeckenden Stromausfalls sein.

Angemessene Maßnahmen zur Vorsorge sind also dringend erforderlich.

Referenzen:

Astrid zum Felde,

Vors. AfD Fraktion der Samtgemeinde Lühe

17.06.2020 17. Juni 1953 – die verdrängte Revolution

“Am 17. Juni 1953 geriet das SED-Regime das erste Mal an den Rand des Zusammenbruchs. Flächendeckend wurde in der gesamten DDR an diesem und den Folgetagen gestreikt, demonstriert oder es wurden die örtlichen Machtzentralen gestürmt wie in Görlitz und Bitterfeld. Eine Millionen Bürger gingen in über 700 Städten und Gemeinden auf die Straßen, 13.000 Verhaftungen erfolgten, etwa 80 Todesopfer forderte die Niederschlagung des Volksaufstands. Die kollektive Erinnerung und Wahrnehmung der Vorgänge vor 67 Jahren blieb lange diffus.”

Siehe BEITRAG der DDR-Bürgerrechtlerin Angelika Barbe bei Vera Lengsfeld