31.05.2017 Ein Erlebnis der besonderen kommunalpolitischen Art

…  in der Sitzung des Betriebsausschusses am 17.05.2017

TOP 8. Kauf eines Kanalreinigungsfahrzeuges (Spülwagen)
Der Kauf wurde mit einer Vergleichsrechnung, eigenes Fahrzeug zu angemietetem Fahrzeug, begründet, aus der jeder Laie erkennen konnte, dass die Personalkosten nicht berücksichtigt wurden. Meine Nachfrage hierzu wurde zweimal mit „Ich verstehe Ihre Frage nicht.“ beantwortet. Erst als klar war, dass ich nicht locker lassen würde, gab es folgende Information:

  • Bei den Kosten für das angemietete Fahrzeug sind die Personalkosten enthalten. Dieses wird von einer Person bedient.
  • Das Fahrzeug der SWB wird von 2 Personen bedient. Durch kleine technische Umrüstungen könnte es auch von einer Person bedient werden.
  • Die zweite Person stünde dann für das neue Fahrzeug zur Verfügung. Deshalb sind keine Personalkosten zusätzlich erforderlich. >> Behördenlogik vom Feinsten!


Es kommt noch besser. Wenn Personalkosten eingerechnet werden, dann müssten auch Kosten für die Überwachung und Abrechnung der Fremdfirma in Ansatz gebracht werden. Das ist sicher richtig und bestätigt, dass Zeitaufwand (SWB-Fahrzeug) mit Leistung pro Einheit (Fremdfahrzeug) gegenübergestellt wurde. Da könnte man meinen, das sei nicht mehr zu toppen.

Weit gefehlt. SPD, CDU, Grüne und Gruppe haben trotzdem zugestimmt, ohne zunächst eine realistische Vergleichsrechnung zu fordern.

Es ging dabei um eine Investition von ungefähr 500.000 €.

Helmut Wiegers, AfD-Fraktionsvorsitzender im Rat der Hansestadt Buxtehude