28.01.2022 Stadtrat Buxtehude: Antrag zur Änderung der Hauptsatzung

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin,
der Kreistag Stade diskutiert in seiner nächsten Sitzung die Änderung der Hauptsatzung, die um den Punkt Medienöffentlichkeit erweitert werden soll.
Wir beantragen den Punkt Medienöffentlichkeit auch in die Buxtehuder Hauptsatzung aufzunehmen und in der nächsten Ratssitzung zu beschließen.

Begründung:

Das Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG § 64 Satz 2) regelt schon seit 2016, dass Film- und Tonaufnahmen nur zulässig, wenn sie in der Hauptsatzung geregelt sind. Die meisten Kommunen haben diese Regelung bereits in ihre Hauptsatzungen aufgenommen.

Die Aufnahmen dienen nicht zuletzt dazu die Öffentlichkeit z.B. auch an digitalen Sitzungen teilhaben zu lassen und damit dem verfassungsrechtlichen Öffentlichkeitsgrundsatz zu entsprechen.

Textvorschlag zum § Medienöffentlichkeit:

(1) Die öffentlichen Sitzungen des Stadtrates und der Ausschüsse werden in Bild und Ton aufgezeichnet und im Internet übertragen.
(2) Die Aufzeichnung erfolgt durch Medienvertreter und/ oder der Verwaltung, nach Freigabe durch den/die Vorsitzenden der Sitzung.
Der/die Vorsitzende hat Mitglieder des Rates zu Beginn der Sitzung darüber zu informieren.
(3) Bei berechtigten Interessen Einzelner oder Gefahr für das öffentliche Wohl kann von der Regel abgewichen und z.B. Teile der Sitzung nicht aufgezeichnet werden.
(4) Jeder Redner/-in und jede betroffene Person kann jederzeit der Aufzeichnung des eigenen Bildes und Wortes widersprechen und hierfür die Abschaltung der Aufzeichnung verlangen. Das Verlangen ist gegenüber der/dem Vorsitzenden geltend zu machen und im Protokoll zu dokumentieren. Die/der Vorsitzende hat im Rahmen ihrer/seiner Ordnungsgewalt (§ 63 NKomVG) dafür Sorge zu tragen, dass die Aufnahme unterbleibt.
(5) Aufnahmen von anderen Personen als den Mitgliedern des Kreistages, insbesondere von Einwohnerinnen/Einwohnern und von Beschäftigten des Landkreises Stade, sind nur zulässig, wenn diese Personen eingewilligt haben.
(6) Die Zulässigkeit von Tonaufnahmen zum Zwecke der Erstellung des Protokolls bleibt hiervon unberührt.

Mit freundlichen Grüßen

Anke Lindszus,

Vorsitzende der AfD Fraktion im Stadtrat Buxtehude