27.03.2017 Kurzer Prozess mit der Meinungsfreiheit

“Der Entwurf eines „Netzwerkdurchsetzungsgesetzes“ (NetzDG-E) aus dem Hause Heiko Maas möchte das „friedliche Zusammenleben einer freien, offenen und demokratischen Gesellschaft“ vor „Hasskriminalität“ und „strafbaren Falschnachrichten (‚Fake News‘)“ schützen. Zu diesem Zweck sollen Twitter, Facebook, YouTube und andere große Anbieter sozialer Netzwerke mit jeweils mehr als zwei Millionen inländischen Nutzern dazu gebracht werden, ihre Löschaktivitäten wesentlich zu verstärken. Idealerweise sollen volksverhetzende und verleumderische Äußerungen zu 100 Prozent verschwinden, und zwar unverzüglich nach der ersten Meldung durch Nutzer oder „Beschwerdestellen“ wie jugendschutz.net. Für solch eine Planerreichungsquote greift der Entwurf zu problematischen juristischen Instrumenten.”

Siehe ARTIKEL auf cicero.de