23.12.2016 Feuerwerksverbot in der Samtgemeinde Lühe!

Der Samtgemeinderat hat gestern beschlossen, für das Gebiet der Samtgemeinde Lühe ein generelles Feuerwerksverbot auszusprechen. Grund sind die zahlreichen Reetdachhäuser, deren Besitzer in jedem Jahr zu Silvester um ihr Eigentum bangen. Es gibt bereits seit Jahren eine Verordnung des Landkreises, die ein Feuerwerk im Umkreis von 200 m zu Reetdachhäusern verbietet. Ein Verstoß gegen diese Verordnung kann mit 50.000 € Geldbuße geahndet werden. Im kommenden Jahr soll der Feuerwehrausschuss beraten, ob und wo ggf. Abbrennplätze für Feuerwerk innerhalb der Samtgemeinde ausgewiesen werden können.

Der Beschluss des Samtgemeinderates wird durch einen Handzettel an alle Haushalte publik gemacht.