21.11.2023 Strafrecht, Zivilrecht, Eigentumsrecht

KolumneFoto: pixabay

Die Keimzelle eines jeden Volkes ist die Familie. Die Familie muss daher geschützt werden. Dies geschieht dadurch, dass sich das Volk einen Rechtsrahmen gibt. So wird durch das Strafrecht ein jeder gegen Übergriffe und Angriffe auf Leib und Leben geschützt. Das Zivilrecht schützt darüber hinaus gehend die Familie und deren Autonomie vor Übergriffen von außen, z.B. durch den Staat. Das Eigentumsrecht schützt wiederum das Eigentum,
denn dieses schafft Unabhängigkeit. All das finden wir auch in unserem Grundgesetz.
Doch wenn wir an die Zeit des nat.-Sozialismus, des sowjet-Sozialismus und des derzeitgen Öko-Klima-Sozialismus denken, so wurden die Gesetze, die uns schützen sollen, nicht besonders geändert. Sie wurden aber anders interpretiert. Davor sollen uns eigentlich das Bundesverfassungsgericht und natürlich auch alle vorgeschalteten Gerichte schützen. Leider ist dies im Sozialismus nicht der Fall. So kam es schon zu Beginn des nat.Sozialismus zu Übergriffen durch die SA und willkürlichen Verhaftungen. Ebenfalls wurde in der Zeit des sowjet-Sozialismus willkürlich verhaftet und enteignet. Später wurde auch der Tod von Bürgern in beiden Regimen in Kauf genommen, nur um das Regime zu stützen.
In der Corona-Zeit wurde der Versuch unternommen, den Bürgern das Recht auf den eigenen Körper durch psychischen Druck zu nehmen. Auch willkürliche Verhaftungen (Ballweg), Hausdurchsuchungen (Dr. Krall) und Amtsenthebungen von Richtern und Amtsärzten wurden vollzogen, nur um das Regime zu stützen.
Wir erkennen die Parallelen und verurteilen diese auf das Schärfste!

Asylrecht nicht ändern, sondern Asylrecht anwenden

Das deutsche Asylrecht ist in Art.16a im Grundgesetz geregelt. Danach genießt Asyl, wer politisch verfolgt ist und nicht aus oder über einen sicheren Drittstaat einreist. Was bedeutet das?
Da wir das Glück haben, dass wir von Demokratien umgeben sind, kann eine Einreise und ein Asylantrag nur stellen, wer per Flugzeug oder Schiff nach Deutschland kommt. Das EU-Recht (Duplin III) verpflichtet uns ebenfalls nicht, da der Asylantrag im ersten Land gestellt werden muss, in dem EU-Boden betreten wird. Die Genfer Flüchtlingskonvention verpflichtet uns ebenfalls nicht, da diese für Flüchtlinge gilt, die in Nachbarländer flüchten.
Wenn aber Asyl gewährt wird, dann besteht auch ein Anspruch auf die allgemeinen Sozialleistungen. Davon darf nur bei einer allgemeinen Überforderung abgewichen werden, wenn also die Kommunen die Leistungsansprüche objektiv nicht mehr erfüllen können.
Dies ist der sogenannte Maßgabevorbehalt. Es ist Zeit, das Recht wieder anzuwenden. Das geht nur mit konsequentem Grenzschutz durch Grenzkontrollen an der gesamten Grenze und dessen Vorfeld. Die Bundespolizei (früher Bundesgrenzschutz) kann das jederzeit leisten. Sie braucht nur den politischen Auftrag dazu.

Asyl und dann Ansprüche

Wenn ein politisch Verfolgter in ein anderes Land fliehen will, so kann er das versuchen. Er muss aufpassen, dass sein eigenes Land ihn lässt und er muss prüfen, ob das potentielle Gastland ihn aufnimmt. Im Grundgesetz wurde 1949 das Asylrecht für politisch Verfolgte eingeführt, da in der Zeit des nat.-Sozialismus viele europäische Staaten die fliehenden Juden nicht aufnehmen wollten. Es kam den Vätern des Grundgesetzes nicht in den Sinn, dass spätere Politiker auf die Idee kommen würden, dass dieses Asylrecht weltweit gelten solle. Als dann die Ausuferung des Asylrechts offenbar wurde, haben vor rund 20 Jahren die Parteien unter Führung der CDU das Asylrecht eingeschränkt. Diese Einschränkung besagt, dass wer aus oder über ein sicheres Drittland einreise, keinen Asylanspruch hat. Leider wird seit 2015 dies nicht mehr beachtet und somit gegen das Grundgesetz verstoßen, denn Deutschland ist nur von sicheren Drittstaaten umgeben.
Eine andere Frage ist, wer für die Versorgung der Asylanten zuständig ist.
Wer als Flüchtling in die USA kommt, der hat erst nach 5 Jahren Anspruch auf Sozialleistungen. Wenn wir diese Menschen schon aufnehmen und ihnen Asyl bieten, warum sollen wir dann auch noch für sie sorgen? Dänemark ist sozialdemokratisch regiert und hat die Hilfe für Asylanten um 50% reduziert und dadurch die Asyl-Einwanderung um 84% gesenkt. Wenn wir die Asylanten schon versorgen, warum können diese dann nicht zur gemeinnützigen Arbeit und zu Sprach- und Kulturkursen verpflichtet werden, damit sie wissen, was sie dürfen und was sie müssen?
Wenn es in ihren Herkunftsländern so gefährlich ist, warum kämpfen die jungen Männer dann nicht gegen deren Regierungen und senden ihre Frauen und Kinder in Sicherheit?
Ebenfalls stellt sich die Frage, wieso sie teilweise sogar noch in den Urlaub zurück in ihr „gefährliches“ Heimatland fahren.

Eine Frage des Geldes ?

Asylbewerber kommen nach Deutschland und lassen sich von uns gut versorgen. Alles auf unsere Kosten. Gut, der Staat, sprich Bund, Länder und Kommunen, zahlen alles.  Aber es ist unser Geld, unser Steuergeld.
Da wir ein spendenfreudiges Volk sind, stelle ich mir die Frage, ob es nicht auch anders geht. Wie wäre es, wenn alle, die Geld für Asylanten übrig haben, dieses Geld in einen Asylfond spenden, aus dem dann die Asylanten finanziert werden. So könnte z.B. ein Betrag an Gesamtkosten ermittelt werden, den ein durchschnittlicher Asylant in seinem Leben verursacht. Sind dies z.B. 1 Million Euro, so könnten, wenn eine Milliarde Euro zusammengekommen ist, 1.000 Asylanten versorgt werden. Die aufnehmende Kommune könnte sich alle Kosten aus dem Asylfond erstatten lassen. Das würde auch für Schäden gelten, die Asylanten an Eigentum, Leib und Leben anrichten würden. Eine gute Lösung für wirkliche Asylanten, denn Wirtschaftsflüchtlinge meine ich damit nicht, da diese nicht nach Deutschland gehören.

Von Schweden lernen heißt siegen lernen

Schweden führt ein neues Gesetz ein. Danach muss ein Arbeitsmigrant aus Schweden ausreisen, wenn er zunächst unter 2.360 €, später unter 3.100 € verdient. Es sei angesichts des Wegfalls von Niedriglohnjobs nicht einzusehen, dass Menschen für solch ein Gehalt um die halbe Welt reisen, um nach Schweden zu kommen, so ein Regierungsmitglied. Schlau, die Schweden.

Ihr Arndt Zedef