„…nur wenige werden wissen, dass in Deutschland für „abgelehnte Asylbewerber“, also für diejenigen Asylbewerber, deren Asylanträgen nicht zugestimmt wurde und die zur Ausreise verpflichtet sind, ein Regelwerk existiert, das es ihnen ermöglicht, eine Abschiebung mit einer Wiedereinreisesperre als Konsequenz zu vermeiden. Darüber hinaus können sie so auch noch die Ausreise aus Deutschland um Wochen oder Monate hinauszögern. Der Schlüssel zu all dem: Eine „freiwillige Rückkehr“.“
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