21.04.2020 Landtag Niedersachsen: AfD-Fraktion legt Corona-Stufenstrategie vor: „Bürger endlich in die Selbstbestimmung entlassen“

Wenn die Therapie verheerender ausfällt als die Krankheit selbst, ist die Heilung zu teuer erkauft: Die Bekämpfung der Corona-Pandemie bringt desaströse Nebenwirkungen mit sich. Die Verantwortlichen greifen massiv in die bürgerlichen Grundrechte ein. Ganze Wirtschafts-Branchen werden stranguliert. Die Bildung unserer Kinder wird aufs Spiel gesetzt, hunderttausende Menschen in Einsamkeit und Armut getrieben.

In einem Entschließungsantrag legt die AfD-Fraktion daher eine umfassende Stufenstrategie gegen die Pandemie vor. Sie ermöglicht die schnellstmögliche Wiederaufnahme des öffentlichen Lebens, ohne die Gesundheit und Sicherheit der Bevölkerung zu gefährden (Drucksache 18/6299).

Dazu der parlamentarische Geschäftsführer der AfD-Fraktion im Niedersächsischen Landtag Klaus Wichmann: „Zuerst handelten die Verantwortlichen in Bund und Land zu spät, dann in panischer Eile. Intransparent, widersprüchlich und in vielen Bereichen unnötig hart fielen ihre Maßnahmen gegen das Virus aus. Dabei zeigen Länder wie Südkorea, dass sich die Pandemie bei frühzeitigen Handeln hätte stoppen lassen, und zwar ohne das öffentliche wie wirtschaftliche Leben abzuwürgen. Dafür ist es nun zu spät. Jetzt müssen wir eine Strategie verfolgen, die den Schutz der Bevölkerung nicht vernachlässigt, aber die massiven Grundrechtseingriffe und verheerenden Nebenwirkungen der bisherigen Maßnahmen konsequent verhindert. Mit unserem Antrag wollen wir die verfassungsmäßigen Bürgerrechte wieder zur vollen Geltung bringen und den Schaden für unsere Wirtschaft so gering wie möglich halten. Ein ausgewogener Übergang zum Normalleben ist jetzt geboten. Unsere vorgeschlagenen Maßnahmen, um das Ansteckungsrisiko zu minimieren und die Krankheit effektiv zu bekämpfen, machen es möglich.“

Beispiele aus dem Inhalt des Antrages

2a. Alle Verkaufsstellen des Einzelhandels unabhängig von der Verkaufsflächengröße dürfen wieder für den Publikumsverkehr öffnen. Voraussetzung sind Einlassbeschränkungen auf Basis eines Verhältnisses aus Fläche zu Kundenzahl sowie klare Hygiene- und Desinfektionsrichtlinien. Auch die Abstandsregelungen sind zu beachten.

2b. Unter den in 2a. genannten Voraussetzungen können Dienstleistungsbetriebe, Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe (zum Beispiel Anbieter von Ferienwohnungen, Reiterhöfe, Ferien auf dem Bauernhof) ebenfalls wieder öffnen. Auch religiöse Zusammenkünfte sind zu gestatten,

2d Der Einsatz von Tracking-Apps oder andere technische Maßnahmen, die dem Datenschutz widersprechen und einem Missbrauch Tür und Tor öffnen, ist zu unterlassen,

2e Die Erforschung von zuverlässigen Virennachweistests (insbesondere Schnelltests) und Antikörpertests ist zu unterstützen und zu intensivieren. Die Testkapazitäten in Bezug auf Testdichte und Testhäufigkeit (Risikogruppen nach RKI-Cluster, Mitarbeiter Polizei, Krankenhäuser, Alten- und Pflegeheime sowie ambulanten Pflegediensten) sind auszubauen.

2r. Unter Einhaltung von Hygienevorgaben und der Maßgabe, dass Besucher ab Einlass bis zum Verlassen eine Gesichtsmaske tragen. können Museen, Theater und andere Kultureinrichtungen ab dem 4. Mai den Betrieb wiederaufnehmen. Dabei gilt eine Begrenzung auf maximal 50 Personen im Veranstaltungsraum. Sie haben zudem einen Sicherheitsabstand von zwei Metern zu wahren.

3a: Wichtig ist auch eine arbeitsrechtliche Regelung, die in Pandemiezeiten einen gesetzlichen Anspruch von Arbeitnehmern, die zu den Risikogruppen gehören (zum Beispiel gem. RKI-Klassifizierung), auf Homeoffice-Tätigkeit begründet. Die niedersächsische Landesregierung hat auf die Bundesregierung einzuwirken, damit eine solche Regelung geschaffen wird.

Für Rückfragen steht Ihnen unser Pressesprecher unter 0176/12300337 bzw. 0511/3030-3525 oder frank.horns@lt.niedersachsen.de zur Verfügung.

V.i.S.d.P.: Klaus Wichmann (MdL) Hannah-Arendt-Platz 1; 30159 Hannover