19.07.2026 Auskunftsersuchen zum 6-fachen Mord in Stade

… an die Pressestelle der Staatsanwaltschaft in Stade:

Viele Bürger fragen sich, warum die Staatsanwaltschaft Stade keinen Haftbefehl gegen die 65-jährige Fahrerin des Fluchtfahrzeuges des 6-fachen Mörders von Stade beantragt hatte.
Bei der Vernehmung gab die Fahrerin des Fluchtfahrzeuges an, vom Täter zum Führen des Fahrzeuges gezwungen worden zu sein, obwohl sie diesen freiwillig zu der Einrichtung hingefahren hatte. Dass die Fahrerin die Tat nicht mitbekommen hat, kann somit ausgeschlossen werden, zumal selbst Anwohner zu Protokoll gaben, dass sie Schüsse und Schreie aus der Jugendhilfeeinrichtung gehört haben.
Mit Bezug auf diese sehr zweifelhaften Aussagen der Tatverdächtigen, sah die Staatsanwaltschaft Stade keinen dringenden Tatverdacht und verzichtete auf die Beantragung eines Haftbefehles.
Da die Fahrerin des Fluchtwagens nun untergetaucht ist und sich somit den  behördlichen Ermittlungen entzogen hat, wie den Medien zu entnehmen war, möchte die AfD-Kreistagsfraktion Stade wissen:
– ob gegen die Frau nun ein Haftbefehl beantragt wurde,
– ob der Staatsanwaltschaft der Aufenthaltsort der Frau bekannt ist,
– ob die Staatsanwaltschaft weiterhin von fehlendem Tatverdacht ausgeht,
– und ob der mögliche Zwang zum Führen des Fluchtwagens durch Beweise untermauert ist.

Vielen Dank.
Mit freundlichem Gruß
Dipl.-Ing. Maik Julitz
Kreistagsabgeordneter der AfD-Fraktion