Verkehrte Welt vor der Kommunalwahl im Landkreis Stade. Verfassungswidrige Beschlüsse und mögliche Überprüfung derjenigen, die gegen solche Beschlüsse vorgehen.
Es ist kaum zu glauben, was die Lokalzeitung Stader Tageblatt am 16.07.26 mit der Überschrift „AfD im Fokus: Wird die Verfassungstreue der Kandidaten geprüft?“ berichtet.
Eine kürzlich gefasste Wahlrechtsänderung durch die Rot/Grün geführte Landesregierung in Niedersachsen ermöglicht es den Wahlausschüssen, Kandidaten für die Landräte oder Bürgermeister vorher auf „Verfassungstreue“ überprüfen zu lassen. Wenn es denn wirklich nur um die „Verfassungstreue“ möglicher Landräte oder Bürgermeister ginge, wäre es ja alles in Ordnung. Im Landkreis Stade wird aber eine andere Zielrichtung sichtbar. Hier wird der stellvertretende Vorsitzende des AfD-Kreisverbandes und Kandidat für das Bürgermeisteramt in Drochtersen, Sebastian Sieg, laut Stader Tageblatt, möglicherweise ins Visier genommen. Warum ausgerechnet Sebastian Sieg und nicht sein Konkurrent, der amtierende Bürgermeister Mike Eckhoff?
Das wirft Fragen auf.
Die vermutlichen Gründe:
1. Die AfD wird bei der Kommunalwahl in Drochtersen mit 9 Kandidaten antreten, darunter 4 Frauen, so ganz ohne Quotenregelung. Dadurch sehen einige Protagonisten in Drochtersen die bisherige politische Statik im Gemeinderat und ihre Pöstchen bedroht. Die SPD könnte sogar
völlig bedeutungslos werden.
2. Sebastian Sieg tritt als Bürgermeisterkandidat gegen den jetzigen Amtsinhaber, Mike Eckhoff, an. Eckhoff hat der AfD untersagt, das Dorfgemeinschaftshaus für eine Aufstellungsversammlung zu nutzen. Dagegen hat Sieg sich zur Wehr gesetzt und vor dem Oberverwaltungsgericht Lüneburg vollumfänglich Recht bekommen. Das OVG hat sogar festgestellt, dass der Beschluss, auf den sich Eckhoff berufen hatte, nicht verfassungsgemäß war.
Der Logik folgend müsste eigentlich nicht Sieg, sondern der amtierende Bürgermeister Mike Eckhoff auf Verfassungstreue überprüft werden. Noch einen Schritt weiter gehend, könnte die Verfassungstreue derjenigen angezweifelt werden, die solche verfassungswidrige Beschlüsse gefasst haben. Letzteres würde dann über Drochtersen weit hinausgehen.
Damit zurück zum Bericht im Stader Tageblatt. Hier wird die CDU- Landtagsabgeordnete Birgit Butter zitiert: „Zweifel an der Verfassungstreue dürfen nicht zu Zweifeln an der Fairness unserer Wahlen führen. Das Vertrauen in die Integrität der Wahlen muss gewahrt bleiben.“
Frau Butter hat da Recht, nur der Schaden, das fehlende Vertrauen in die Integrität der Wahlen, ist bereits eingetreten. Das Ergebnis der Wahl zum Oberbürgermeister in Ludwigshafen 2025 ist ein ernüchterndes und gleichzeitig mahnendes Beispiel. Der Kandidat der AfD wurde genau
über diesen Weg, über den jetzt im Landkreis Stade nachgedacht wird, von der Kandidatur ausgeschlossen. Die Reaktion der Wähler war eindeutig. Die Wahlbeteiligung betrug ganze 24,1%. Fazit: Wenn es bei einer Wahl keine Auswahl mehr gibt, dann gibt es auch nichts mehr zu wählen und wenn es nichts mehr zu wählen gibt, gibt es auch keine Demokratie mehr.
Helmut Wiegers, AfD Kreisverband Stade, Pressesprecher
