19.05.2022 Das Verfassungsgericht beugt das Grundgesetz

“Heute kam die Meldung, dass das Bundesverfassungsgericht eine endgültige Entscheidung zum umstrittenen Infektionsschutzgesetz getroffen hat. In den gleichlautenden Meldungen von „Spiegel“ bis „Bild“ heißt es, das höchste deutsche Gericht hätte die Pflege-Impfpflicht bestätigt und eine Verfassungsbeschwerde von mehr als vierzig Klägern zurückgewiesen….

Um der Politik zu Diensten zu sein, vernachlässigen die Karlsruher Richter, dass es nach wie vor nur bedingt zugelassene Vakzine gibt, die weder vor Ansteckung noch vor schweren Krankheitsverläufen schützen. Aber auch wenn es bereits einen ordentlich zugelassenen, hochwirksamen Impfstoff gäbe, ist die Argumentation ein schwerer Angriff auf das verfassungsmäßige Recht auf körperliche Unversehrtheit.”

Siehe KOMMENTAR von Vera Lengsfeld

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an WEF-Globalisten und Pandemie-Profiteure (report24.news)