15.11.2016 SPD und GRÜNE verweigern im Landtag Bestandsschutz an ESTE und LÜHE

Bürgerinitiativen sind erstaunt über die Kehrtwende zur Anpassung des Niedersächsischen Deichgesetzes (NDG). Die SPD und das Umweltministerium (GRÜNE) im NDS-Landtag blockieren die Lösung  zur Absicherung des Bestandschutzes der historischen Deichhufendörfer an Este und Lühe. Die Wohnhäuser und Gebäude auf den Deichen der Flüsse im Alten Land sind durch ein anachronistisches Deichgesetz in ihrem Bestand gefährdet. Das betrifft ebenfalls Häuser hinter dem Deich in einer 50m-Zone.

Die CDU im Landtag möchte die kritischen Mankos mit einem Entschließungsantrag (Drucksache 17/4669) entschärfen und hat diesen in den niedersächsischen Landtag eingebracht. Doch z.Z. blockieren SPD und GRÜNE eine Änderung am Deichgesetz. Die Bürgerinitiativen an ESTE und LÜHE fordern nun endlich die Deichsicherheit und den Bestandsschutz der Bebauung in Einklang zu bringen. Das Existenzrecht historischer Dörfer gilt es anzuerkennen. Hierzu ist eine verbindliche Rechtsverordnung mit räumlicher Geltung für das Alte Land und mit Anbindung an das Deichgesetz zwingend erforderlich.


Um der Forderung Nachdruck zu verleihen, hat eine Gruppe der IG-ESTE am 7.11.2016 im Umweltausschuss erneut Präsenz gezeigt.

Hier eine kurze Zusammenfassung zum Ausschuss von der IG-ESTE:

  1. Die CDU argumentierte, Bestandsschutz der Dörfer und eine wirkungsvolle Rechtssicherheit seien die Ausschlag gebenden Punkte. Dieses werde gerade durch eine Rechtsverordnung erreicht. Ansonsten hätte man sich weit auf SPD/Grüne zubewegt.

  2. Die SPD und Grüne argumentierten, eine Rechtsverordnung müsse im Gesetz vorgesehen werden und das sei zurzeit im NDG nicht der Fall. Dieses nennt man „Verordnungsermächtigung“. Also müsse man hier doch formal das Gesetz ändern. Und gerade das sei nach Meinung von SPD und Grünen ausgeschlossen.


Die unverständliche Logik der Regierungsparteien:

Außerdem wird damit aber auch für jeden Erlass gefordert, dass er im Einklang mit dem Gesetz stehen muss. „Aber wie soll man bei einer solch willkürlichen Vorgabe überhaupt etwas ändern?“ fragen die Initiativen.

Diese Position von SPD und GRÜNEN waren für die Teilnehmer der IG-ESTE schockierend, glaubte man doch aus den vorhergehenden Gesprächen und Kontakten mit beiden Parteien schon auf der Zielgeraden zu sein. Mit dieser Kehrtwende und quasi einer NULL-LÖSUNG war nicht zu rechnen.


Die Gegenargumente der IG-ESTE (Zitat):

  • Viele Gesetze enthalten eine Verordnungsermächtigung. Außerdem werden laufend in Hannover Gesetze angepasst. Also worin besteht das Problem, wenn man nur die Verordnungsermächtigung in das Gesetz nimmt?  Es ist hier ein vollkommen formales Argument benutzt worden, um in der Sache alles beim Alten zu lassen.

  • SPD und Grüne hatten bisher darauf gedrungen, dass man bei einem Bestandsschutz der Deichhufendörfer auch den ganzheitlichen Hochwasserschutz mit in die Ausschusserklärung aufnimmt. Ihr Argument damals: Das ganze Paket muss stimmen und aufeinander abgestimmt sein.

    Jetzt hat die CDU diese Teile eins zu eins aus dem Antrag der SPD/Grünen übernommen. Trotzdem wird jetzt eine Verordnung für einen wirkungsvollen Rechtsschutz abgelehnt.


IG-ESTE weiter:
Da darf man sich nicht wundern, wenn wir Betroffenen im Alten Land den Eindruck haben, wir sollen hier hintergangen werden.

  • Man hat den Eindruck, alle eindrucksvollen Argumente in der Anhörung durch die Gemeinden, Verbände und Bürger sind hier verpufft. Alle Lokaltermine vor Ort, die damals die Ausschussmitglieder aller Parteien beeindruckt haben, scheinen vergessen. Teilweise werden die Aussagen sogar umgedreht. Es werden jetzt Dinge so dargestellt, wie sie nie in der Anhörung vorgetragen wurden.  Fr.  Asendorf von den Grünen will unbedingt eine wirkungsvolle Lösung für das Alte Land verhindern. Sie lehnt Baugenehmigungen in der 50m-Zone als ungesetzlich ab. Das ist Zynismus pur angesichts der Siedlungsstrukturen im Alten Land.


Die AfD-Fraktion im Stader Kreistag unterstützt die Initiative der Bewohner an ESTE und LÜHE und wird deshalb in den kommenden Wahlkämpfen dieses Thema im Alten Land offensiv thematisieren.

Da sich zur Landtagswahl (Anfang 2018), die Mehrheitsverhältnisse im Landtag ganz sicher deutlich verändern werden, würde dieses Thema spätestens dann wieder auf die Agenda gesetzt werden. Aber vielleicht begreifen die Blockierer vorher, was sie sich damit antun.

Noch Ende Nov. ist ein weiterer Umweltausschuss im Landtag geplant,

vielleicht die letzte Chance auf eine bürgernahe Einigung.