08.09.2016 Frühsexualisierung: Rechtsgutachten stuft schulische Sexualerziehung zur „Vielfalt“ als verfassungswidrig ein

Schulunterricht, der darauf abzielt, Kinder und Jugendliche zur Befürwortung/Akzeptanz jeglicher Art von Sexualverhalten zu erziehen, ist verfassungswidrig. Solcher Unterricht stehe den Grundrechten von Kindern und Eltern entgegen, deren erzieherische Vorstellungen Vorrang hätten und von Staat und Schule zu achten seien.

Siehe BEITRAG auf epochtimes.de