07.03.2017 Zur (Un)sicherheit in Buxtehude

Behandlung von Straftaten im Bereich der Stadt Buxtehude

In den freien Medien (Internet) gibt es detailliertere Fundstücke zur Behandlung von Kriminalitätsfällen und deren Erfassung bzw. Nichterfassung durch die Politik.

  • Die Regierungs- und Verwaltungsstellen verwenden häufig nur die “absoluten Zahlen”; damit verfälschen sie die Fakten und täuschen die Bevölkerung. Fallstatistiken müssten immer zum Pro-Kopf-Verhältnis der Bevölkerungsanteile gesetzt werden. Täte man dieses, würden die realen Kriminalitätszahlen ganz anders aussehen (siehe auch polizeiliche Kriminalstatistik des BKA (PKS)).
    Grundbedingung: Man läßt sie nicht aus der Statistik heraus.
  • Des Weiteren werden Kriminalfälle oft in Teilfälle (z.B. Körperverletzung, Raubdelikte, Diebstahl etc.) zerlegt, um sie so aus der Statistik heraushalten zu können. 

Hier greift das alte Sprichwort: „Glaube keiner Statistik, die Du nicht selbst gefälscht hast!“


Leserbrief zum Bericht: „AfD zieht Angst Antrag zurück“ (Neue Buxtehuder).

„Es gibt keine Angst-Träume in Buxtehude“ sagt der Polizeichef Jan Kurzer, so schreibt es Tom Kreib vom Wochenblatt. Albträume haben einige Bürger in der Stadt aber schon.

Wer Opfer eines Einbruchs, Diebstahls oder einer Körperverletzung wurde, freut sich ganz sicher über die neue Statistik der Straftaten im Landkreis und in der Stadt Buxtehude. Wenn andere Parteien in der Stadt „damit nicht anfangen können“, „Bauchschmerzen haben“ oder „keinen Einzelfall aufbauschen“ wollen, ist das deren Sache, aber nicht die Sache der AfD-Buxtehude.

Jede Straftat, von wem und gegen wen auch immer, ist eine Straftat zu viel. Das Sicherheitsgefühl der Bürger ist nach unserem Eindruck stark beeinträchtig. Da helfen auch keine Statistiken mehr. Das hat selbst ein Kanzlerkandidat erkannt.

Helmut Wiegers
Fraktionsvorsitzender im Rat der Hansesestadt Buxtehude


Ein weiterer Leserbrief zum Artikel: „AfD zieht Antrag für Sicherheitskonzept zurück“ an die Tageblatt Redaktion:

Ein erstaunlicher Artikel von BT-Redakteur Björn Vasel. Ein Antrag der AfD, der sich auf zwei Beispiele bezieht, und keineswegs eine umfassende Darstellung der Sicherheitslage in Buxtehude beinhaltet, wird genau auf die zwei Beispiele vom Tageblatt reduziert. Genauer gesagt auf eines der Beispiele. Da können wir uns in Buxtehude ja richtig freuen, dass eine Straftat, die es laut Berichten anderer Medien nicht gab, sich nun als „einfache Körperverletzung nach Paragraf 223“ herausgestellt hat. „Außerdem fehlte nach der Schlägerei…ein Handy, deshalb werde auch wegen Diebstahls ermittelt.“ Na sowas, ein einfacher Diebstahl nach einer Schlägerei? Der nachfolgende Satz stellt sicher eine Besonderheit in der üblichen Berichterstattung dar: „Der Fußballer der VSV Hedendorf-Neukloster erlitt einen mehrfachen Kieferbruch, spielt aber glücklicherweise wieder Fußball über volle 90 Minuten“. Das setzt dem Ganzen die Krone auf. Soviel Glück „glücklicherweise“?

Bei diesem Glück in Buxtehude musste die AfD den Antrag auf Erstellung eines Sicherheitskonzepts selbstverständlich zurückziehen, denn Buxtehude ist ja sicher.

Dennis Detje
Ratsherr im Rat der Hansestadt Buxtehude



Link zum Antrag der AfD