03.09.2022 Peter Boehringer: Bundeshaushalt 2023 ist verfassungswidrig

Der Bundesrechnungshof hat in einem Bericht an den Haushaltsausschuss die Darstellungen im Haushaltsentwurf 2023 deutlich kritisiert. Die echte Nettokreditaufnahme des Bundes läge 2023 viermal so hoch wie ausgewiesen. Hintergrund dafür ist insbesondere die mit dem 2. Nachtragshaushaltsgesetz 2021 eingeführte Buchungssystematik bei der Berechnung der Schuldengrenze, welche die Kreditaufnahme in den Sondervermögen von der Berechnung ausschließt.

Der haushaltspolitische Sprecher der AfD-Bundestagsfraktion, Peter Boehringer, kommentiert wie folgt:

Siehe Pressemitteilung auf afdbundestag.de