01.04.2016 Hamburg: Rettet den Volksentscheid

Anfang Juni 2015 wurde im Zuge der Hamburger Bewerbung für die olympischen und paraolympischen Spiele das Bürgerschaftsreferendum eingeführt. Diese außerordentlich schnell realisierte Verfassungsänderung führt zu mehreren Problemen. Sie ist darauf angelegt, der Exekutive (dem Senat) die Verfahrenshoheit über Volksabstimmungen zu ermöglichen oder zumindest ihre finanziellen, organisatorischen und institutionellen Möglichkeiten in das Volksabstimmungsverfahren einzubringen.

Der Senat will einfach, dass Volksabstimmungen in Zukunft zwar in der Verfassung stehen, aber kaum noch erfolgreich praktiziert werden können – so sieht der Trägerkreis „Rettet den Volksentscheid“ den Hintergrund der Verfassungsbeschwerde, die jetzt beim Hamburgischen Verfassungsgericht einging. „Wir haben uns fristgerecht von Senatsjuristen beraten lassen, wir haben unseren Gesetzentwurf in einigen besonders strittigen Punkten überarbeitet – es hat alles nichts genützt “ – so das vorläufige Fazit der Vertrauensleute der Initiative.

Besonders pikant: Am Gründonnerstag reichte die Initiative ihre abgemilderte Fassung im Rathaus ein – und bereits eine halbe Stunde später deutete Bürgerschaftspräsidentin Carola Veit bei der Amtseinführung des neuen Verfassungsgerichtspräsidenten Joachim Mehmel den Schritt vors Verfassungsgericht an. „Zu diesem Zeitpunkt kann weder sie noch irgendein Senatsmitglied den Text auch nur überflogen haben“, so Angelika Gardiner, eine der drei Vertrauenspersonen der Initiative. „Es geht also in Wahrheit darum, dass ganz grundsätzlich eine Mehrheit aus Bürgerschaft und Senat die bisherige Volksgesetzgebung so nicht mehr will. Auch unsere anderen Vorschläge, so zum Beispiel dass wie in Hessen und Bayern bei Verfassungsänderungen das Volk das letzte Wort haben soll, sind offenbar nicht gewollt. Aber das alles wird verschleiert, weil es beim Wahlvolk vermutlich nicht gut ankäme.“

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