„Eine Zensur findet nicht statt“, garantiert das Grundgesetz. Doch mit dem noch vom alten Bundestag verabschiedeten Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) sollen über den Umweg der tatsächlichen und vermeintlichen Haßsprache unliebsame Beiträge in sozialen Medien unterdrückt werden. Ab 1. Januar endet die Übergangsphase. Internetunternehmen drohen dann drastische Geldstrafen, wenn sie „offensichtlich strafbare“ Beiträge nicht innerhalb von 24 Stunden löschen.“
Siehe BEITRAG in der Jungen Freiheit