07.11.2018 Ex-Verfassungsgerichtspräsident beklagt Erosion des Rechtsstaats

„BERLIN. Der frühere Präsident des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier, hat vor einer Erosion des Rechtsstaats gewarnt und dabei die Bundesregierung scharf kritisiert…

Grund dafür sei, daß „der Staat selbst auf gewissen Gebieten Recht nicht anwendet, ignoriert oder nicht durchsetzt“. Als Beispiel dafür nannte er die Asylpolitik. „Was geltendes deutsches und europäisches Recht vorsieht, ist über Jahre nicht wirklich umgesetzt worden“, beklagt er. Man müsse feststellen, „daß wir noch immer in beträchtlichem Maße illegale Zuwanderung nach Deutschland zu verzeichnen haben“.“

Siehe BEITRAG in der Jungen Freiheit

06.11.2018 Gutachten zum Thema Verfassungsschutz

Pressekonferenz: Die AfD, der Verfassungsschutz und die Meinungsfreiheit in Deutschland (VIDEO)

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Prof. Dr. Dietrich Murswiek: Richtigstellung zu seinem Gutachten über rechtliche Voraussetzungen für die Beobachtung einer politischen Partei durch den Verfassungsschutz

In der Medienberichterstattung über die Zusammenfassung eines Gutachtens, das ich im Auftrag der AfD erstellt habe, wurde der Eindruck erweckt, aus meinem Gutachten gehe hervor, dass die AfD „ein Fall für den Verfassungsschutz“ sein könnte. Dieser Eindruck ist falsch.

Mein Gutachten befasst sich überhaupt nicht mit der Frage, ob die AfD vom Verfassungsschutz beobachtet werden darf, sondern es stellt allgemein die rechtlichen Voraussetzungen dar, die erfüllt sein müssen, damit der Verfassungsschutz eine politische Partei beobachten darf. Außerdem habe ich anhand vieler Beispiele gezeigt, welche Äußerungen oder Verhaltensweisen in der Praxis der Verfassungsschutzbehörden (bei anderen Parteien und Organisationen) als „tatsächliche Anhaltspunkte für verfassungsfeindliche Bestrebungen“ angesehen worden sind, die eine Beobachtung rechtfertigen.

Ich habe zugleich dargelegt, dass etliche der Begriffe oder Äußerungen, deren Verwendung die Verfassungsschutzbehörden als Anhaltspunkte für Extremismus werten, entweder gar nicht oder nur in einem verfassungsfeindlichen Kontext als Anhaltspunkte gewertet werden dürfen. Dennoch habe ich der AfD empfohlen, auf die Verwendung solcher Begriffe oder Äußerungen zu verzichten (sofern nicht hierdurch die Partei an der Umsetzung der von ihr für richtig gehaltenen und mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung vereinbaren Politik gehindert wird), damit nicht verfassungsmäßige Aussagen zu Unrecht als extremistisch eingeordnet werden.

Verantwortlich:

Professor Dr. Dietrich Murswiek, Universität Freiburg, Institut für Öffentliches Recht

04.11.2018 Varel: Speicher für die Energiewende?

„Mit einem Batteriegroßspeicher für Strom wollen japanische Unternehmen und der deutsche Energieversorger EWE neue Wege für eine stabile Stromversorgung aufzeigen. Am Donnerstag haben sie den Hybridgroßspeicher in Varel im Kreis Friesland offiziell in Betrieb genommen. Die Projektbeteiligten sehen darin einen Beitrag zur erfolgreichen Umsetzung der Energiewende.“

Siehe BEITRAG in der Ostsee Zeitung

Die friesische AfD-Fraktion hat mal nachgerechnet, s. HIER (… eine Kugel Eis)

03.11.2018 Sebastian Kurz: Deshalb werden wir den UN-Migrationspakt nicht unterzeichnen

Österreich wird sich aus dem globalen Migrationspakt der Vereinten Nationen zurückziehen und diesen nicht unterzeichnen. Das haben Bundeskanzler Sebastian Kurz und Vizekanzler Heinz-Christian Strache erklärt und ausführlich begründet. Damit ist Österreich nach den USA, Australien und Ungarn bereits das vierte Land, das diesen Pakt ablehnt.

Siehe BEITRAG  bei Jürgen Fritz

Sebastian Kurz auf Twitter:

„Wir haben den UN-Migrationspakt eingehend geprüft. Einige der Punkte des UN-Migrationspaktes lehnen wir als Bundesregierung ab, wie die Vermischung von Migration und Asyl.“

30.10.2018 Angela Merkel in ihrem Lauf…

Angela Merkel will als „Staatsdienerin“ Kanzlerin bleiben. Parallelen zu Hans Modrow, dem letzten SED-Regierungschef, der sich selbst zum „Hoffnungsträger“ erklärte, drängen sich auf.

Ein GASTBEITRAG von Angelika Barbe bei Vera Lengsfeld

(beide waren Bürgerrechtlerinnen in der DDR)

26.10.2018 Petitionsausschuss lehnt Petition zum „Global Compact for Migration“ ab

Der stellvertretende AfD-Bundessprecher MdB Albrecht Glaser kritisiert die Ablehnung einer Petition zum „Global Compact for Migration“ durch den Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages:

„Der Ausschussdienst des Petitionsausschusses will eine von einem AfD-Mitglied eingereichte Petition zum ‚Global Compact for Migration‘ wohl aus offensichtlich vorgeschobenen Gründen nicht annehmen und demgemäß auch auf der Internetseite www.bundestag.de/petition nicht veröffentlichen. Die Ablehnung wird von der Verwaltung wie folgt begründet: ‚Dass der Global Compact for Migration die Migration in die Länder des Westens befördert, deren nationale Identitäten verwischt und eine multi-kulturelle Gesellschaft schafft, die noch zu keiner Zeit an keinem Ort funktioniert hat, ist zunächst Ihre persönliche Meinung. Eine Veröffentlichung dieser Ansicht auf der Internetseite des Deutschen Bundestages kann die erwähnten Folgen haben.‘ Gemeint ist mit dieser Aussage, dass die Petition und ihre Begründung ‚den interkulturellen Dialog belaste‘.

Was hier abläuft, ist Gedanken- und Sprachpolizei, verkörpert durch die Bundestagsverwaltung in Deutschland. Bei dieser Ablehnung drängt sich der Verdacht auf, dass es dienstliche Weisungen gibt, so zu verfahren. Selbst das Petitionsrecht, ein durch das Grundgesetz gewährtes Recht, soll der ‚politischen Korrektheit‘ untergeordnet werden. Zudem will man wohl verbergen, dass die  Bundesregierung beabsichtigt dem ‚Global Compact for Migration‘ im Dezember in Marokko beizutreten. Die Alternative für Deutschland lehnt den ‚Global Compact for Migration‘ ab. Wir fordern die Bundesregierung auf, dem Pakt nicht beizutreten. Deshalb haben wir die Kampagne https://www.afd.de/migrationspakt-stoppen/ gestartet. Das UNHCR (das Flüchtlingshilfswerk der UN) verfolgt mit diesem Vorgehen die Absicht, jedwede weltweite Migration zu institutionalisieren, zu legalisieren und unter besonderen Schutz der Staatengemeinschaft zu stellen. Alle Hoheitsrechte von souveränen Staaten, Migrationsfragen selbst zu regeln, sollen auf diese Weise beseitigt werden.“

24.10.2018 Der Atlantic Council bläst zu Zensur und Bestrafung abweichender Meinungen

Im September veröffentlichte der Atlantic Council im Auftrag des US-Verteidigungsministeriums eine Broschüre mit dem vielsagenden (übersetzten) Titel „Wessen Wahrheit?: Souveränität, Desinformation und wie man die Schlacht um das Vertrauen gewinnt“. Hauptempfehlung: Nicht staatstragende, unbequeme Meinungen und Informationen sind zu zensieren, am besten auf indirektem, unauffälligem Wege.

Frau Merkel am 17.10.2018 dazu im Deutschen Bundestag:

„Innere Sicherheit beginnt natürlich erst einmal zuhause. Sie ist aber nachhaltig heute nur noch international sicherzustellen und kein Staat kann das alleine gewährleisten. Er kann nicht gewährleisten, dass Wahlmanipulatoren oder Cyber-Kriminelle agieren, denn die machen vor Grenzen nicht halt.  (…) Wir wollen Leitlinien für den Umgang mit Parteien schaffen, die in ihren Kampagnen aktiv Desinformation betreiben – und das bedeutet in letzter Konsequenz auch, in solchen Fällen über finanzielle Sanktionen nachzudenken.“

Siehe BEITRAG auf cashkurs.com

21.10.2018 Rassismus in der Apotheke?

Thema Kopftuch am Arbeitsplatz:

Am 14.03.2017 verkündete der EuGH das Urteil C-157/15 und ermöglichte Privatunternehmen grundsätzlich die Wahl zwischen Religionsfreiheit oder unternehmerischer Freiheit am Arbeitsplatz. Über 22 Mio. Arbeitgeber in 27 EU-Ländern können jetzt eine Neutralitätsregel aufstellen und ihren Mitarbeitern mit Sichtkontakt zu Kunden der Firma verbieten: „Am Arbeitsplatz sichtbare Zeichen ihrer politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen zu tragen und/oder jeglichen Ritus, der sich daraus ergibt, zum Ausdruck zu bringen“. – Nur informieren IHK, Ärztekammer, etc. die Arbeitgeber nicht über dieses Urteil.

Ein BEITRAG zu diesem Thema bei Vera Lengsfeld