21.10.2018 Rassismus in der Apotheke?

Thema Kopftuch am Arbeitsplatz:

Am 14.03.2017 verkündete der EuGH das Urteil C-157/15 und ermöglichte Privatunternehmen grundsätzlich die Wahl zwischen Religionsfreiheit oder unternehmerischer Freiheit am Arbeitsplatz. Über 22 Mio. Arbeitgeber in 27 EU-Ländern können jetzt eine Neutralitätsregel aufstellen und ihren Mitarbeitern mit Sichtkontakt zu Kunden der Firma verbieten: „Am Arbeitsplatz sichtbare Zeichen ihrer politischen, philosophischen oder religiösen Überzeugungen zu tragen und/oder jeglichen Ritus, der sich daraus ergibt, zum Ausdruck zu bringen“. – Nur informieren IHK, Ärztekammer, etc. die Arbeitgeber nicht über dieses Urteil.

Ein BEITRAG zu diesem Thema bei Vera Lengsfeld