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Die Keimzelle eines jeden Volkes ist die Familie. Die Familie muss daher geschützt werden. Dies geschieht dadurch, dass sich das Volk einen Rechtsrahmen gibt. So wird durch das Strafrecht ein jeder gegen Übergriffe und Angriffe auf Leib und Leben geschützt. Das Zivilrecht schützt darüber hinaus gehend die Familie und deren Autonomie vor Übergriffen von außen, z.B. durch den Staat. Das Eigentumsrecht schützt wiederum das Eigentum,
denn dieses schafft Unabhängigkeit. All das finden wir auch in unserem Grundgesetz.
Doch wenn wir an die Zeit des nat.-Sozialismus, des sowjet-Sozialismus und des derzeitgen Öko-Klima-Sozialismus denken, so wurden die Gesetze, die uns schützen sollen, nicht besonders geändert. Sie wurden aber anders interpretiert. Davor sollen uns eigentlich das Bundesverfassungsgericht und natürlich auch alle vorgeschalteten Gerichte schützen. Leider ist dies im Sozialismus nicht der Fall. So kam es schon zu Beginn des nat.Sozialismus zu Übergriffen durch die SA und willkürlichen Verhaftungen. Ebenfalls wurde in der Zeit des sowjet-Sozialismus willkürlich verhaftet und enteignet. Später wurde auch der Tod von Bürgern in beiden Regimen in Kauf genommen, nur um das Regime zu stützen.
In der Corona-Zeit wurde der Versuch unternommen, den Bürgern das Recht auf den eigenen Körper durch psychischen Druck zu nehmen. Auch willkürliche Verhaftungen (Ballweg), Hausdurchsuchungen (Dr. Krall) und Amtsenthebungen von Richtern und Amtsärzten wurden vollzogen, nur um das Regime zu stützen.
Wir erkennen die Parallelen und verurteilen diese auf das Schärfste! „21.11.2023 Strafrecht, Zivilrecht, Eigentumsrecht“ weiterlesen