29.07.2019 SG Lühe: Verwahrloste Außenanlagen des Jugendszentrums Steinkirchen

Anfrage an den Samtgemeindebürgermeister Michael Gosch:

„Ich habe bereits zweimal darauf hingewiesen: Das Außengelände des Jugendzentrums Steinkirchen ist seit Monaten in einem verwahrlosten Zustand.

Ich bitte um Protokollierung folgender Auskünfte beim nächsten SGA am 29.7. unter Mitteilungen oder Anfragen/Anregungen:

1. Wer ist für die Pflege der Außenanlagen des Jugendzentrums verantwortlich?

2. Warum wird dem nicht nachgekommen?

3. Weiche Maßnahmen wurden bisher ergriffen, um Abhilfe zu schaffen?

4. Welche Maßnahmen sind geplant?“

Antwort im Samtgemeindeausschuss:

„… Grundsätzlich ist dies Aufgabe der Samtgemeinde als Mieter des Objektes. In der Vergangenheit war es üblich, dass diese Arbeiten durch den Untermieter der Wohnung auf dem Grundstück durchgeführt worden sind. Die Wohnung ist aktuell als Asylunterkunft genutzt. Der Bauhof wird jetzt kurzfristig eine Grundreinigung der Außenanlagen durchführen, die weitere Pflege soll dann von der dort untergebrachten Familie durchgeführt werden.“

Astrid zum Felde

Vors. AfD Fraktion der SG Lühe


22.05.2019 SG Lühe: Arbeitsverweigerung im Schulausschuss

Sanierung Turnhalle Guderhandviertel

Der Schulausschuss der Samtgemeinde Lühe tagte in der Grundschule Guderhandviertel, die zunächst gemeinsam besichtigt wurde. Die Turnhalle ist sanierungsbedürftig. Man war sich einig, dass dieses Projekt nur unter Einbeziehung eines Gesamtkonzeptes zum Thema Ganztagsschule in Angriff genommen werden soll. Die räumliche Ausdehnung der Schule ist sehr begrenzt.

 Digitalpakt für Schulen

Die AfD-Fraktion hatte am 8.2.2019 (!) einen ausführlichen Antrag eingereicht (s. HIER), in dem verschiedene Fragen zum Thema Digitalisierung an die vier Schulleitungen der Samtgemeinde gestellt wurden. Ziel des Antrages war, die grundsätzliche Frage zu diskutieren, ob die Digitalisierung unserer Schulen finanzierbar, erforderlich, sinnvoll und hilfreich ist. Wenn der Schulausschuss Mittel zur Digitalisierung beantragt und einsetzt, muss diese Frage vorher diskutiert werden dürfen?

Am 16.4. habe ich eine Erinnerungsmail an die Mitglieder des SG-Rates verschickt, s. HIER.

Obwohl ich mehrfach darum gebeten habe, die Antwort eine Woche vor der Sitzung zu versenden, erreichte sie die Ratsmitglieder knapp 4 Stunden (!) vor Sitzungsbeginn. Die Antwort enthält nicht, wie gebeten, die Einschätzungen der vier Schulleitungen, sondern fast ausschließlich allgemeine Floskeln.

Sie endet mit dem Satz:

„Die Fragen 5-12 wurden gemeinsam von den Schulleitungen der Schulen in der Samtgemeinde Lühe beantwortet. Sollte die Beantwortung nicht ausführlich genug sein, möge die AFD-Fraktion sich bitte an die Pressestelle der Landesschulbehörde wenden, die die Beantwortung solcher Anfragen genehmigen muss.“

Die Antwort finden Sie HIER

Ich betrachte die Behandlung unseres Antrages als Arbeitsverweigerung aller Beteiligten und als Missachtung gewählter Mandatsträger. Die Ansicht meiner Ausschusskollegen, die gestellten Fragen gingen den Ausschuss nichts an und stellten eine unzulässige Einmischung in die Angelegenheiten der Schule dar, teile ich nicht.

 

Zum Thema „Digitalpakt“ teilte Herr Siol (Hauptamtsleiter) mit::

  • Die Förderrichtlinie ist noch in Arbeit
  • Es wird eine zentrale Bearbeitungsstelle in Oldenburg geben
  • Die Schulträger können ab Aug. 2019 bis 2023 Förderanträge stellen, unter Vorlage eines Medienbildungskonzeptes für jede Schule
  • Kein Eigenanteil der Kommunen
  • Empfänger ist der Schulträger (30.000 € / Schule + Förderung pro Schüler (nicht an Schule gebunden))
  • Für mobile Endgeräte dürfen nicht mehr als 25.000 € / Schule ausgegeben werden

 

Umwandlung der Grundschule Hollern-Twielenfleth in eine Ganztagsschule:

Die Erarbeitung des Konzeptes für die Ganztagsschule ist unter Einsatz verschiedener Arbeitsgruppen gut vorangeschritten. Das Konzept soll am 25.6. im Schulvorstand beschlossen werden und am 27.6. auf einer Informationsveranstaltung der Öffentlichkeit vorgestellt werden. In den Sommerferien soll mit Hilfe eines Planers die räumliche Umsetzung vorbereitet werden. Der Ganztagsbetrieb ist ab 2021 geplant. Ich hätte die Einführung einer offenen Ganztagsschule (nicht verpflichtend) befürwortet und habe mich für eine vorherige Umfrage unter der Elternschaft ausgesprochen. Dies wurde nicht angenommen, da das Kollegium und die Leitung der Schule aus pädagogischen Gründen nur eine teilgebundene Ganztagsschule mit zwei verpflichtenden Schultagen einführen möchte. Es wird nun nach Aussage von Herrn Siol eine Umfrage über das erarbeitete Konzept geben.

Der Samtgemeinderat wird am 25.9. über die Einführung der Ganztagsschule beschließen.

 

Namensgebung Grundschule Hollern-Twielenfleth:

Der Vorschlag der Schule: „Appelsnut Grundschule Hollern-Twielenfleth“

Der Ausschuss empfahl, dass die Schule über den Vorschlag „Appelsnuten Schol Grundschule Hollern-Twielenfleth“ nachdenken möge. Die Entscheidung trifft der Samtgemeinderat am 26.6.2019.

Astrid zum Felde

AfD Fraktionsvorsitzende der SG Lühe

 

 

25.04.2019 SG Lühe: Der Bauausschuss tagte

Neben dem Flächennutzungsplan wurde in dieser Sitzung ausführlich die äußere Gestaltung der Turnhalle Striep, die saniert werden soll, diskutiert und beschlossen. Da die komplette Verkleidung der Fassade schon vor einiger Zeit beschlossen wurde (angeblich ist dies erforderlich, um die von den Förderrichtlinien vorgeschriebenen CO2-Einsparungen zu erreichen), habe ich für das geringste Übel gestimmt, eine Klinkerfassade. M.E. ist diese Maßnahme eine Geldverschwendung, die durch Heizkosteneinsparung niemals wieder hereinkommt. Im oberen Bereich der Giebel sollen graue HPL-Platten angebracht werden (ich habe für grün gestimmt, Minderheit).

Das Lichtband im Dach soll entfallen, spart Kosten von ca. 80.000 €.

Für die Innenräume legten die Architekten eine Köstenschätzung von 300.000 € vor, reduzierten dann aber um 60.000 € (Deckensanierung), als es Proteste aus dem Ausschuss gab. Bei der Erstellung der Duschräume wurde damals offensichtlich gepfuscht, die Wände im Flur weisen Feuchteschäden auf. Dies soll nun genauer untersucht werden.

Die Bauzeit soll von Juli-Dez. dauern, Kosten z.Z. 2,2 Mill. €, ich gehe von weiteren Kostensteigerungen aus. Grundsätzliches Problem solcher Projekte ist, dass die Architekten und Planer prozentual zur Bausumme bezahlt werden und daher keinerlei Anreize für Kosteneinsparungen haben.

Protokoll der Sitzung

Astrid zum Felde

Vorsitzende der AfD Fraktion der SG Lühe

 

17.04.2019 SG Lühe: Antwort zum Thema Ölspurbeseitigung

Anfrage von Thomas Schack, stellv. Fraktionsvors. der AfD-Fraktion der Samtgemeinde Lühe:

1. Wird eine Statistik von der Feuerwehr / Verwaltung geführt, zu wie vielen Straßenverschmutzungen es pro Jahr kommt?

Wenn ja hätte ich gerne eine Übersicht der Zahlen von 2016 bis 2018. Falls keine Zahlen vorliegen, warum nicht?

2. In wie vielen Fällen konnte der Verursacher ausfindig gemacht werden und zur Kostenübernahme herangezogen werden?

3. Wie hoch sind die Kosten für die Einsätze der Feuerwehr und die Beseitigung der Bindemittel, die die SG Lühe tragen musste, wenn der Verursacher nicht ermittelt werden konnte?

4. Wie und wo werden die Bindemittel entsorgt (Sondermüll)? Welche Kosten sind hierfür die SG Lühe seit 2016 entstanden?

Aus meiner Sicht hat die Feuerwehr Besseres zu tun als gefühlt jede Woche Straßen von Schmierstoffen zu reinigen, um die Verkehrssicherheit wieder herzustellen.

Vor ca.14 Tagen war mal wieder ein längerer Straßenabschnitt in Guderhandviertel ( Bergfried) verölt und musste abgestreut werden.

Da ich jeden Tag von und nach Hamburg mit dem Auto unterwegs bin, bekomme ich diese Art von Verschmutzungen regelmäßig mit. Nach meinem Empfinden hat diese Art der Verkehrsbehinderungen eindeutig zugenommen.

Noch sehr gut in Erinnerung ist die kilometerlange Ölspur vom letzten Jahr in Hollern-Twielenfleth.

Mir geht es darum, dass wenn Fahrzeuge Öl verlieren und die Feuerwehr Hilfe leisten muss nicht die SG Lühe auf diesen Kosten sitzenbleibt, sondern wenn möglich der Verursacher zur Kostenregulierung herangezogen wird.

Die Antwort der Verwaltung:

„Die anliegende LISTE zeigt die Fälle auf.

Sobald uns ein Verursacher bekannt ist, machen wir die Kosten des Einsatzes der Feuerwehr geltend. Sollte uns ein Verursacher nicht bekannt sein, verzichten wir auch auf die Kostenberechnung.

Das liegengebliebene Ölbindemittel wird grundsätzlich nicht aufgenommen, da die Menge bereits in kürzester Zeit weg ist (durch Fahrzeuge, durch Regen über Nacht o.ä.).

Gelegentlich nimmt der Bauhof die Reste auf. Davon bekommen wir aber nichts mit und es wird auch keine Rechnung gestellt. Für derartige Reste hat der Bauhof einen Behälter für „Ölhaltige Betriebsmittel“, der dann durch Fa. Müll Meyer fachgerecht entsorgt wird.

Bei wirklich großen Verschmutzungen wird die Fa. Behrens und Behrens aus Scheeßel mit der Reinigung beauftragt, die Reinigung zu übernehmen. Die nehmen das Bindemittel dann gleich mit auf. Die Kosten werden ebenfalls mit den Verursachern abgerechnet.“

16.04.2019 Digitalpakt für Schulen

E-Mail an die Mitglieder des Samtgemeinderates Lühe:

Liebe Ratskollegen,

der Digitalpakt des Bundes und der Länder ist beschlossen. Über diesen Pakt erhält Niedersachsen 470 Millionen Euro. Hinzu kommt eine Eigenbeteiligung von zehn Prozent, sodass damit rund 520 Millionen Euro in den nächsten Jahren zur Verfügung stehen. Jede Schule soll einen Sockelbetrag von 30.000 € erhalten. Derzeit erarbeitet das Land eine Förderrichtlinie zur Beantragung der Gelder, ab August sollen dann Anträge möglich sein. Die Anträge stellt der Schulträger beim Land, die Schulen müssen ein Konzept vorlegen.

D.h. unsere Anfrage vom Februar (s. HIER) sollte nun bearbeitet werden. Ich bitte um einen zeitnahen Termin einer Schulausschusssitzung zur Bearbeitung dieses Themas und um Verteilung der Antwort auf die Anfrage eine Woche vor der Sitzung. Vielen Dank!

https://www.bmbf.de/de/wissenswertes-zum-digitalpakt-schule-6496.html

 

 Pressemitteilung von Kultusminister Tonne

 BERICHT im NDR

 INTERVIEW mit Kultusminister Tonne

Beschluss Landtag?

Anfrage der FDP im Landtag

 

Astrid zum Felde,

Vorsitzende AfD Fraktion SG Lühe

25.03.2019 SG Lühe: Status der Flüchtlingsunterbringung

Auf Anfrage der AfD-Fraktion teilte die Verwaltung der Samtgemeinde Lühe mit:

Laut Zuweisung durch die Landesaufnahmebehörde erhöht sich die Zahl der durch die Kommune unterzubringenden Personen bis Ende 2019 von 72 auf 94 (Aufenthaltsgestattungen, Duldungen, jüdische Zuwanderer, syrische Flüchtlinge). Ende Februar 2019 betrug die Anzahl 84.

Grünendeich: 5 Wohnungen / Häuser – 24 Personen

Guderhandviertel: 1 Wohnung/Haus – 7 Personen

Hollern-Twielenfleth: 6 Wohnungen/Häuser – 20 Personen

Mittelnkirchen: 1 Wohnung/Haus – 7 Personen

Steinkirchen: 4 Wohnungen / Häuser – 26 Personen

————————

Die Kosten der Unterbringung werden der Samtgemeinde aus Landes- und Bundesmitteln erstattet, bisher verzeichnete sie dabei sogar ein leichtes Plus im Haushalt. Angesichts der konjunkturellen Abschwächung überlegte Bundesfinanzminister Scholz bereits, diese Finanzierung zu vermindern.

Ministerpräsident Weil is not amused (s. HIER):

„Der Bund will seinen Beitrag bei der Flüchtlingsaufnahme in der Summe mehr als halbieren. Das ist für uns Länder und für die Kommunen nicht akzeptabel“

Länder rechnen mit 50 Milliarden Euro Flüchtlingskosten bis 2025

 

 

14.02.2018 Der große Irrtum bzgl. Emissionen von Biomasse

„Als Treibstoff enthält Holz weniger Energie und ist teurer als Kohle oder Erdgas. Der American Physical Society zufolge erzeugt Kohle etwa 46% mehr Energie pro Tonne als Holz. Da Holz weniger dicht ist als Kohle, muss mehr als das doppelte Volumen verbrannt werden, um die gleiche Menge Strom zu erzeugen …

Wälder, welche zum Zwecke der Herstellung von Holz-Chips abgeholzt werden, setzen augenblicklich große Mengen Kohlendioxid frei, aber es bedarf des Jahrzehnte langen Wachstums von Bäumen, um das freigesetzte CO2 wieder zu absorbieren. Der Ersatz von Kohle durch Holz in Stromkraftwerken lässt die CO2-Emissionen tatsächlich zunehmen.“

Siehe BEITRAG auf EIKE

In der Turnhalle Steinkirchen (SG Lühe) soll eine Pelletheizung gebaut werden, um CO2 einzusparen …

 

08.02.2019 SG Lühe: Antrag zum Thema Digitalisierung der Schulen

Sehr geehrter Herr Gosch,

im „Masterplan Digitalisierung“ des niedersächsischen Wirtschaftsministers Althusmann wird unter „Kapitel 2.7 Digitale Bildung“ auf Seite 78 die „Stärkung einer professionellen Administration und Wartung der Schul-IT-Infrastruktur“ gefordert. Vor dem Hintergrund dieser Absichtserklärung des Wirtschaftsministeriums und der Ankündigung der Landesregierung, dass „sich die Systemadministration an den Schulen signifikant verändern wird“, ist es notwendig zu erfahren, wie die Betreuung und Wartung der Schul-IT-Infrastruktur bisher in den Schulen unserer Samtgemeinde geregelt ist und auf welchem technischen Stand sich diese derzeit befindet.

Eine Bestandsaufnahme in dieser Hinsicht ist umso wichtiger, da die Landesregierung selbst erkannt hat, dass „die Unterhaltung und Finanzierung des IT-Betriebes an Schulen eine komplexe Problemstellung“ sei. Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 NschG sind allerdings die Schulträger, d.h. hier die Samtgemeinde Lühe für die Ausstattung und Finanzierung der IT-Infrastruktur verantwortlich und zuständig.

Ferner möchten wir erfahren, welche inhaltlichen Konzepte im Umgang mit digitalen Medien verfolgt werden. Auf Seite 80 des Masterplanes steht hierzu:

„Die Medienbildung soll in die Lehrpläne implementiert und die Entwicklung schuleigener Medienbildungskonzepte unterstützt werden. Hierbei sollen Schulen und Träger durch das Netzwerk Medienberatung bei der Erstellung von pädagogischen Konzepten und Medienentwicklungsplänen beraten werden.“

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen für die drei Grundschulen unserer Samtgemeinde und die Oberschule Steinkirchen:

  1. Anzahl der Computer (nur für die Schulklassen, inkl. Alter und Betriebssystem) und digitaler Tafeln
  2. Wer ist für die Aktualisierung, Wartung und Störungsbehebung der Geräte zuständig? (bitte Qualifikation der Person(en), Zeitaufwand/Monat; bei externer Beauftragung bitte Kosten/Monat aufführen)
  3. Kann die Wartung / Reparatur zufriedenstellend durchgeführt werden (Anzahl defekter Geräte)?
  4. Ist die Internetanbindung der Schule ausreichend für die Anforderungen?
  5. Gibt es ein Medienbildungskonzept an Ihrer Schule?
  6. Welche Lernsoftware wird an Ihrer Schule verwendet (für welche Klassenstufen)?
  7. Erkennen Sie Defizite bei Ihren Schülern (z. B. Verschlechterung der Rechtschreibung, Handschrift)?
  8. Falls ja, welche dieser Defizite könnten Sie durch die Digitalisierung des Unterrichts beheben?
  9. Haben sich die Schulleistungen verbessert, seitdem an Ihrer Schule am Computer gelernt wird? Wenn ja, welche?
  10. Nimmt Ihre Schule an Schulleistungsstudien teil? Falls ja, stellen Sie bitte die Ergbnisse zur Verfügung.
  11. Halten Sie es für pädagogoisch sinnvoll, dass mittelfristig jedem Schüler der weiterführenden Schulen ein eigenes mobiles Endgerät als Lernmittel zur Verfügung gestellt wird (s. S. 77 des „Masterplans Digitalisierung“)?
  12. Dürfen die Kinder Mobiltelefone mit in die Schule bringen?

 

Begründung:

Als Basis einer Diskussion und Umsetzung der Digitalisierung an unseren Schulen ist eine Bestandsaufnahme erforderlich. Ich bitte darum, das Thema auf die Tagesordnung des übernächsten Schulausschusses zu setzen und die schriftlichen Antworten der Schulleiter eine Woche vor der Sitzung zu verteilen. Vielen Dank!

Es ist die grundsätzliche Frage zu diskutieren, ob die Digitalisierung unserer Schulen finanzierbar, erforderlich, sinnvoll und hilfreich ist.

http://mehrals0und1.ch/Argumente/WebHome

———————————————————————————————————————

Konrad Paul Liessmann, Gymnasiale Bildung im Zeitalter von Kompetenz- und Digitalisierungseuphorie. Festvortrag zum 40. deutschen Philologentag. In: Profil Januar-Februar 2018, S.24-34, hier S.30-32 (s. HIER):

„Diese Haltung setzt überdies stillschweigend die Prämisse voraus, dass die Digitalisierung ein verlässlicher Indikator für den Erfolg eines Bildungssystems darstellt. Dies ist aber keineswegs so selbstverständlich, wie es scheint. Seit Jahren wird mit Computern, Laptops, Whiteboards, Tablets, Smartphones unterrichtet, und alle Erfahrungen und Untersuchungen zeigen, dass der Einsatz dieser Technologien nichts verbessert, die Lernleistungen, die Konzentrationsfähigkeit, die Artikulationsmöglichkeiten und das Wissen nicht steigen, sondern sinken, bestenfalls gleichbleiben. Trotzdem wird unentwegt getrommelt, dass die Digitalisierung der Bildung das Gebot der Stunde sei. Plötzlich ist dafür auch Geld vorhanden, das angeblich für andere, sinnvollere Einsätze fehlt.

Dabei ist nichts so flüchtig wie das Versprechen digitaler Innovationen. Noch vor kurzem waren etwa für Universitäten MOOCs der letzte Schrei: Online gestellte Vorlesungen, die es weltweit ermöglichen sollen, von zu Hause aus in Harvard oder Stanford zu studieren – eine ungeheure Möglichkeit, nahezu allen jungen Menschen der Erde den Zugang zu Eliteuniversitäten zu ermöglichen. Da wurde investiert, Startups schossen aus dem Boden, und technikaffine Medien wie die deutsche Wochenschrift DIE ZEIT riefen begeistert die neue Bildungsrevolution aus.

Ohne großes Medienecho erklärte allerdings alsbald John Hennessy, der Präsident der Stanford-University, die sich hier als Vorreiter verstanden hatte, in eben dieser Wochenschrift das Ende des Experiments: »Die Vorstellung, MOOCs könnten das Rückgrat der akademischen Bildung im 21. Jahrhundert werden, hat sich nicht bewahrheitet. Die Abbruchquoten waren enorm, die Heterogenität der Gruppen macht ein sinnvolles Curriculum fast unmöglich. Das Präsenzstudium bleibt der Normalfall. Wir Menschen brauchen fürs Lernen die persönliche Ansprache, das Mentoring, die Unterstützung.« Und dann fällt lapidar der Satz: »Die Revolution fällt aus.« Klar ist: diese Erfahrungen und Einsichten werden niemanden daran hindern, die Digitalisierung der Schulbücher, Klassenzimmer und Hörsäle weiter voranzutreiben. Aber man sollte diesem Prozess, vor allem aus einer bildungspolitischen Perspektive, mit großer Zurückhaltung und Skepsis gegenüberstehen. […]

Untersucht man das Verhalten junger Menschen in der digitalen Welt genauer, macht sich in der Tat schnell Ernüchterung breit. Weder beherrschen sie die damit verbundenen Technologien besser als Erwachsene, noch nutzen sie diese Technologien besonders exzessiv. Kommunizieren und Musikhören sind nach wie vor die häufigsten Netzaktivitäten, anspruchsvollere und innovative Praktiken – Bloggen, Recherchieren, Filme produzieren, Vorlesungen hören und kostenfreie Klassiker lesen – bleiben ein Minderheitenprogramm. Nicht einmal das, was man im Bildungskontext mittlerweile als Selbstverständlichkeit unterstellt, beherrschen sie in einem zufriedenstellenden Maße: Googeln. Eine großangelegte Studie der British Library, die die Medienkompetenz von Schülern und Studenten untersuchte, kam zu einem ernüchternden Ergebnis: »Die ‘Netzgeneration’ weiß kaum, wonach sie suchen soll, überfliegt die Funde nur flüchtig und tut sich schwer, deren Relevanz einzuschätzen.« Hier wäre aber die grundsätzliche Frage zu stellen, ob eine forcierte Digitalisierung diese Schwächen ausgleichen könnte oder sogar verstärken würde. Viele Erfahrungen zeigen, dass ein souveräner Umgang mit den Möglichkeiten der Digitalisierung die Beherrschung traditioneller Kulturtechniken ebenso voraussetzt wie Formen des Verstehens, der Phantasie, der Neugier, der Kommunikation, die nur in der analogen Welt zu finden und zu erwerben sind. Natürlich kann nicht darüber hinweggesehen werden, dass die modernen Kommunikations- und Informationsmedien es in einem bisher kaum gekannten Ausmaß erlauben, sich unterschiedliches Wissen individuell und ohne großen Aufwand anzueignen.

Im Prinzip gehört diese Offenheit des Wissens aber zu diesem selbst. Bibliotheken, Archive und Enzyklopädien hatten immer auch den Anspruch, Wissen wenn nicht für alle, so doch für viele zugänglich zu machen. Das Internet und seine Angebote ersparen mittlerweile in der Regel den Weg in die Bibliothek, Wikipedia ersetzt Meyers Konversationslexikon und den Großen Brockhaus, und manche Lernsoftware übernimmt die Rolle des alten Hauslehrers. Allerdings: um diese Möglichkeiten nutzen zu können, müssen einige Voraussetzungen gegeben sein, die wohl nicht so oft zutreffen, wie es die Propagandisten einer digitalen Lernkultur gerne hätten. Dazu gehört ein Grundwissen, das es erlaubt, in der Vielfalt der Angebote das Richtige auszuwählen; dazu gehört eine geschulte Urteilskraft, die es ermöglicht, Wichtiges von Fragwürdigem, Sinnvolles von Unsinn zu unterscheiden; und dazu gehört die gute alte Tugend der Selbstdisziplin, ohne die die individuell gestaltete Bildungskarriere zu einem unendlichen Schnupperkurs verkommt. […]

S.34:

Die Überdehnung des Kompetenzdenkens und die Glorifizierung digitaler Informationsbeschaffungsmöglichkeiten führen aber auch dazu, dass die Frage nach dem, was ein Heranwachsender nicht nur können, sondern tatsächlich wissen sollte, aus den bildungspolitischen Debatten fast vollständig ausgeklammert wird. Denn hier – und das trifft vor allem die Sekundarstufe – müsste es um Inhalte, um verbindliche Kenntnisse in natur- und humanwissenschaftlichen Bereichen, um die Bekanntschaft mit kanonischen Werken der Literatur und Kunst, um grundlegende Einsichten in die Geschichte und Politik und deren Zusammenhänge gehen. Das aber würde bedeuten, dass Inhalte ausgewählt, gewichtet und bewertet werden müssen – hier will sich aber niemand exponieren. Als bildungsfern erweisen sich hier die Bildungsplaner und die Agenten der kompetenzorientierten Unterrichtsbürokratie.“

Astrid zum Felde, Vorsitzende AfD-Fraktion Samtgemeinde Lühe

06.02.2019 SG Lühe: Antrag zum Thema „Schule schwänzen für den Klimaschutz“

Am 19.2. tagt der Schulausschuss der Samtgemeinde Lühe gemeinsam mit den Schulausschüssen der Samtgemeinde Horneburg und der Einheitsgemeinde Jork. In dieser Sitzung soll ein Energiesparmodell für die Schulen vorgestellt werden.

Die AfD-Fraktion hat folgenden Antrag für die Sitzung eingereicht:

Die AfD-Fraktion beantragt, einen TOP „Schuleschwänzen für den Klimaschutz“

in die Tagesordnung des Schulausschusses aufzunehmen.

Unter diesem TOP wird um die Beantwortung folgender Fragen durch die anwesenden Vertreter der Schulen gebeten:

  1. Wie viele Schüler Ihrer Schule haben bisher die Schule geschwänzt, um an einer Demonstration für den „Klimaschutz“ teilzunehmen (aufgeteilt nach Tagen)?
  2. Haben auch Lehrer an der Demonstration teilgenommen?
  3. Wurden die Schüler ermutigt/aufgefordert, an der Demonstration teilzunehmen bzw. gab es Werbung an der Schule (wenn ja, von wem?)?
  4. Welche Konsequenzen haben die Schüler erfahren, die dem Unterricht ferngeblieben sind?

Der Schulausschuss möge folgenden Beschluss fassen, falls Schüler der anwesenden Schulvertreter für die Teilnahme an Demonstrationen dem Unterricht unerlaubt ferngeblieben sind bzw. zukünftig fernbleiben:

„Der Schulausschuss stellt fest, dass er die Teilnahme von Schülern an einer Demonstration, unabhängig vom Thema, während der Unterrichtszeiten grundsätzlich ablehnt. Die Schulleitung wird aufgefordert, den betroffenen Schülern einen Verweis zu erteilen und für die Nachholung des versäumten Unterrichts zu sorgen („Nachsitzen“). Im Wiederholungsfall sind Maßnahmen, wie sie bei Unterrichtsverweigerung im Allgemeinen üblich sind, zu ergreifen. Alle Eltern und Schüler sind zeitnah und schriftlich zu diesem Thema zu informieren.“

 

Begründung:

In diesem Artikel vom 23.01.2019 wird behauptet, dass Schüler aus mehreren Schulen des Landkreises Stade die Schule schwänzten, um für den „Klimaschutz“ zu demonstrieren:

https://www.kreiszeitung-wochenblatt.de/stade/politik/schule-schwaenzen-fuer-eine-bessere-zukunft-d132353.html

Es besteht eine Schulpflicht, die einzuhalten ist. Natürlich begrüßen es die Schüler, dem Unterricht fernzubleiben, um zu demonstrieren, insbesondere, wenn sie dann in den Medien als Helden gefeiert werden. Das wahre Interesse der Demonstranten würde sichtbar, wenn die Demonstration außerhalb des Unterrichts stattfände.

Nach Ansicht der AfD-Fraktion liegt hier ein geistiger Missbrauch unserer Kinder und Jugendlichen vor. Abgesehen davon, dass die Schüler an unseren Schulen nur sehr einseitig zum Thema „Klimaschutz“ informiert werden, werden Sie nun für emotionale Stimmungsmache fern jeder Sachlichkeit in der Öffentlichkeit instrumentalisiert.

Wir fordern die Schulen auf, den Schülern im Rahmen des Unterrichts auch alternative wissenschaftliche Sichtweisen zum „Klimaschutz“ darzulegen, damit sie die Chance haben, sich selbst ein Urteil zu bilden. Alles andere ist Ideologisierung und kein Unterricht, der zu selbstständigem Denken und Urteilsvermögen erziehen sollte.

Greta, die missbrauchte Umweltikone

Wissenschaftler vor dem US-Senat

Die Energiewende aus norwegischer Sicht

Klimawandel im Bundestag

 

Astrid zum Felde, Vorsitzende der AfD-Fraktion der Samtgemeinde Lühe

——————————————————————————————————————————————————————-

Antwort von Tim Siol. Hauptamtsleiter und stellv. Bürgermeister der Samtgemeinde Lühe, am 7.2.2019

Sehr geehrte Frau zum Felde,

mit Schreiben vom 05.02.19 haben Sie die Aufnahme eines Tagesordnungspunktes „Schuleschwänzen für den Klimaschutz“ für die Sitzung des Schulausschusses am 19.02.19 beantragt. Diesen Antrag lehne ich ab. Die Ausschussvorsitzende ist hierüber informiert.

Begründung:

Der Schulausschuss ist ein sogenannter Pflichtausschuss nach § 110 Nds. Schulgesetz (NSchG). Aufgabe des Ausschusses ist es der Natur der Sache nach, Entscheidungen in schulischen Angelegenheiten, die in die Zuständigkeit einer Kommune als Schulträger fallen, für den Samtgemeindeausschuss oder den Samtgemeinderat vorzubereiten und entsprechende Empfehlungen auszusprechen.

Die Aufgaben der Kommunen als Schulträger liegen im Wesentlichen darin, das notwendige Schulangebot vor Ort vorzuhalten, für die notwendigen Schulräume zu sorgen und diese zu unterhalten sowie die Schulen mit entsprechenden Schuleinrichtungen und Lehrmitteln zu versorgen (sogenannte „äußere Schulangelegenheiten“). Die Durchführung der sogenannten „inneren Schulangelegenheiten“ (insbesondere also den pädagogischen Angelegenheiten) obliegen dem Schulleiter, dem Schulvorstand oder der Gesamtkonferenz. Die Überwachung der Einhaltung der Schulpflicht und die Einleitung von entsprechenden Maßnahmen bei Verstößen liegt als innere Schulangelegenheit in der Zuständigkeit der Schulleitung.

Schulträger haben gegenüber den Schulleitungen, die Bedienstete des Landes sind, keinerlei Weisungsrecht in inneren Schulangelegenheiten.

Mit Ihrem Antrag und insbesondere mit dem enthaltenden Beschlussvorschlag zielen Sie aber darauf ab, dass die Samtgemeinde Lühe als Schulträger dem Schulleiter Weisungen erteilt (ich zitiere  aus Ihrem Antrag:  „Die Schulleitung wird aufgefordert, den betroffenen Schülern einen Verweis zu erteilen und für die Nachholung des versäumten Unterrichts zu sorgen („Nachsitzen“)“. Dies würde jedoch einen unzulässigen Eingriff in die Rechte der Schulleitung bedeuten. Gegen einen solchen Beschluss müsste der Samtgemeindebürgermeister Einspruch einlegen.

Zum Thema „Schule schwänzen“ verweise ich bei Interesse auf die Handreichung des Landkreises Stade und der Nds. Landesschulbehörde „Schulvermeidung! Schulverweigerung! Was tun? Wer hilft?“. Sie steht auf der Homepage des Landkreises Stade zum Download zur Verfügung: https://www.landkreis-stade.de/portal/seiten/hilfe-beratung-901000122-20350.html

Abschließend möchte ich erwähnen, dass keine Schüler und keine Lehrkräfte der Oberschule Steinkirchen an der von Ihnen zitierten Demonstration teilgenommen haben.

————————————————————————————————————————————-

Antwort von Astrid zum Felde, Vorsitzende der AfD-Fraktion, am 8.2.2019

Sehr geehrter Herr Siol,
vielen Dank für Ihre Antwort.
Da die Schüler-Demonstrationen zum Klimaschutz ein hochpolitisches Thema sind, welches in den Medien breit behandelt wird und wahrscheinlich auch noch einige Monate aktuell bleibt, ist die Stellungnahme eines politischen Gremiums m. E. legitim, auch wenn man der Schulleitung keine Weisungen erteilen darf.
Ich möchte daher um ein Meinungsbild des Ausschusses bitten, ggf. unter dem TOP „Anfragen und Anregungen“.

 

12.12.2018 SG Lühe: Stellungnahme der AfD zum Haushalt

Eckdaten des Haushaltes 2019 der Samtgemeinde Lühe:

Budget 12,2 Mill. €, Schuldenstand Ende 2019: 8,8 Mill. €

Die AfD-Fraktion hat sich bei der Abstimmung zum Haushalt 2019 der Samtgemeinde Lühe aus folgenden Gründen enthalten:

Die Planung für die Sanierung der Sporthalle Striep (Kostenrahmen z.Z. 2,24 Mill. €, ohne Sanierung der Inneneinrichtung) ist nach unserer Auffassung suboptimal verlaufen. Nachdem monatelang keine Sitzungen zu dem Thema stattfanden, wurden die Planungen und Ausschreibungen kürzlich Hals über Kopf vergeben, um den Baubeginn bis 30.6.2019 einhalten zu können.
Durch die Vorgaben der Förderrichtlinien wird die Samtgemeinde gezwungen, ihre Planungen ausschließlich auf die berechneten CO2-Einsparungen auszurichten, ohne Rücksicht auf die Wirtschaftlichkeit der Baumaßnahmen. Insbesondere die komplette Fassadenverkleidung aus Aluminium für 250.000 € sowie die geplante Pelletheizung für 142.000 €, welche redundant zur bestehenden Gasheizung angeschafft werden soll, sehen wir kritisch. Eine Pelletheizung ist nicht nur wartungsintensiv und störanfällig. Aufgrund von Fördermaßnahmen wächst der Pelletverbrauch zurzeit rasant, inzwischen wurden im europäischen Ausland Kohlekraftwerke auf Pellets umgestellt. Insofern ist davon auszugehen, dass in unserer Heizung in absehbarer Zeit nicht nur Reste der Holzindustrie, sondern auch osteuropäische oder kanadische Wälder verheizt werden.

Wir fordern die Vertreter der Regierungsparteien deshalb auf, ihren Parteikollegen in Bund und Land mitzuteilen, dass die aktuelle Förderpolitik zu überarbeiten / beenden ist. U.E. sollte eine Gemeinde ausreichende Mittel für die Erfüllung ihrer Aufgaben zur Verfügung gestellt bekommen, ohne ideologiegesteuerte Bedingungen erfüllen zu müssen. Die Subsidiarität der unteren politischen Ebenen wird massiv eingeschränkt, die Bürokratie ist ausgeartet und Steuergelder werden zum Fenster hinausgeworfen.

Die Verschiebung der Anschaffung eines Notstromaggregates in das Jahr 2020 lehnen wir ab. Der Samtgemeinde-Brandmeister hat in der Ausschusssitzung vom 13.11.2018 dargelegt, dass eine solche Anschaffung sinnvoll ist. Wir befürworten dieses angesichts der zunehmenden Instabilität des Stromnetzes ebenfalls.

Die Ausgabe von 10.000 € an Steuergeldern für Kunst am neuen Rathaus lehnen wir ebenfalls ab. Hier gibt es sicherlich kostengünstigere Lösungen.

Angesichts der Tatsache, dass die Samtgemeinde keinen Einfluss auf die Förderrichtlinien hat und eine angespannte Personalsituation im Bauamt herrschte (die im nächsten Jahr verbessert wird), haben wir den Haushalt nicht abgelehnt, sondern uns enthalten, um „ein Zeichen zu setzen“.

Wir werden in den kommenden Jahren weiter darauf hinwirken, dass der Schuldenstand der Samtgemeinde reduziert wird.

Die Klimaschutzmanagerin der Samtgemeinde, Frau Poppe, hat gekündigt. Die AfD-Fraktion hat zu dem Thema einen Antrag eingereicht, der eine Umbenennung ihrer evtl. Nachfolgerin zur „Energiemanagerin“ mit einem entsprechenden Aufgabenbereich forderte (s. HIER). Der Samtgemeinde-Direktor Michael Gosch teilte dazu mit, eine Förderung der Stelle (wie bisher) sei dann nicht mehr möglich. Der Antrag wurde daraufhin vom Samtgemeinderat abgelehnt (s. Förderrichtlinie HIER).

Astrid zum Felde, AfD Fraktionsvorsitzende der Samtgemeinde Lühe

Thomas Schack, stellv. AfD Fraktionsvorsitzender der Samtgemeinde Lühe

 

 Wie Holzpellets die Wälder ruinieren

Pellets – Der Waldboden blutet aus

Die naive Sorglosigkeit der Holzpellet-Nutzer

26.11.2018 SG Lühe: Antrag zur Klimaschutzmanagerin

Sehr geehrter Herr Gosch,

die AfD Fraktion stellt folgenden Antrag für die Sitzung des Samtgemeindeausschusses am 10.12.2018 und die Sitzung des Samtgemeinderates am 12.12.2018:

  1. Einfügung eines TOP „Klimaschutzmanagerin der Samtgemeinde Lühe“
  1. Der Samtgemeindeausschuss bzw. der Samtgemeinderat möge beschließen, die Bezeichnung „Klimaschutzmanagerin“ zu ändern in „Energiemanagerin“ und ihr Aufgabengebiet auf folgende Themen zu beschränken:

– Erfassung/Monitoring der Energieverbräuche der kommunalen Gebäude

– Maßnahmen zur Reduzierung des Energieverbrauches kommunaler Gebäude (z.B. Schulungen der Hausmeister, Schüler, etc.)

– Anwerbung von Fördermitteln für kommunale Bauvorhaben

Radel-Aktionen und Logo-Wettbewerbe halten wir für überflüssig, eine Begründung von Energieeinsparungsmaßnahmen mit dem Klimaschutz ist weder sinnvoll noch erforderlich und zu beenden.

Begründung:

Nach unserer Ansicht kann und muss man das Klima nicht schützen. Wir lehnen die weitere Indoktrination der Bevölkerung und insbesondere unserer Kinder ab und fordern, die Enteignung der Bevölkerung und die Deindustrialisierung unseres Landes unter dem Deckmantel des Klimaschutzes zu beenden. Die Einsparung von Energie ist natürlich in jedem Falle sinnvoll, daher regen wir die o.g. Änderungen an. Wie dringend notwendig dies ist, wurde auch in der Schulausschusssitzung am 26.11.2018 deutlich. Dort wurde berichtet, dass in der Oberschule Steinkirchen tlw. die Heizkörper auf Volldampf laufen und nicht regulierbar sind.

Informationen finden Sie u.a. auf diesen Webseiten:

https://www.eike-klima-energie.eu/

http://naeb.info/

Minderheitenvotum im Bundesverkehrsministerium

UND: Die NASA warnt vor Eiszeit

Mit freundlichen Grüßen,

Astrid zum Felde, Vors. AfD Fraktion Samtgemeinde Lühe

23.11.2018 Zur Gleichstellung der Frau

aszufe2Die Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Lühe, Frau Britta Courtault, hatte zum 12.11.2018 zu einer Vortrags- und Diskussionsveranstaltung ins Rathaus der Samtgemeinde Lühe eingeladen. Die Referentin Dr. Ines Weber, Politikwissenschaftlerin aus Kiel, sprach zum Thema:

„100 Jahre Frauenwahlrecht: Erfolge, Probleme, Herausforderungen“

Nach einem interessanten historischen Abriss, in dem sie die Meilensteine des Feminismus skizzierte, ging die Referentin auf die noch zu lösenden Aufgaben und Herausforderungen bzgl. der Gleichberechtigung/-stellung der Frau ein.

Sie beklagte z.B., dass Frauen in den höher bezahlten MINT-Studiengängen nicht ausreichend vertreten seien, dafür aber in den sozialen, schlechter bezahlten Bereichen überproportional zu finden sind. Hierzu möchte ich anmerken, dass eine höhere Bezahlung sozialer Berufe (Erzieherin, Altenpflege, etc.)  auf jeden Fall anzustreben ist, ebenso wie eine finanzielle Anerkennung der Erziehungszeiten beim Rentenerwerb. Allerdings halte ich es nicht für erforderlich, dass Frauen mit allen Mitteln in die MINT-Fächer befördert werden. Sie haben heutzutage alle Möglichkeiten, jedes gewünschte Fach zu studieren. Vielleicht möchten Sie es schlicht nicht, da die Interessen und Fähigkeiten von Männern und Frauen IM SCHNITT unterschiedlich sind? Auf meine Anmerkung dazu führte die Referentin aus, dass die unterschiedlichen Interessen/Neigungen von Jungen und Mädchen hauptsächlich anerzogen seien durch entsprechenes Spielzeug, etc.. In diesem Zusammenhang möchte ich auf die in diesem ARTIKEL erwähnten Studien hinweisen, die diese Behauptung widerlegen.

Ein weiteres Thema des Abends war die Frauenquote in Vorstandsetagen und in der Politik. Hierzu möchte ich  folgenden Artikel empfehlen:

Ende einer Genderphantasie: Die “Gläserne Decke” in Scherben

In der Bundesregierung wird z.Z. überlegt, auch im Bundestag eine Frauenquote einzuführen. Ich halte dies für äußerst problematisch, da hierdurch die durchschnittliche Intelligenz und Kompetenz der Abgeordneten nach unten gedrückt würde. Dies lässt sich durch ein einfaches Rechenbeispiel belegen: Da Frauen, aus welchen Gründen auch immer, weniger Interesse an Politik zeigen (es hindert sie niemand, sich zu engagieren!), wird die Anzahl der weiblichen Bewerber für eine Wahlliste geringer sein als die Anzahl der männlichen Bewerber. Um eine paritätische Wahlliste aufzustellen, würden z.B. von 100 Männern die 10 besten Kandidaten gewählt und von 30 Frauen die 10 besten Kandidatinnen. Angenommen, beide Gruppen haben die gleiche durchschnnittliche Intelligenz, so wird die durchschnittliche Intelligenz der 10 weiblichen Kandidaten geringer sein als die der Männer.

Das Geschlecht sollte also kein Kriterium sein. Man könnte z.B. auch den Beruf oder das Alter als Kriterium einführen? Warum sind Beamte und Juristen so überdurchschnittlich im Bundestag vertreten (s. HIER)? Es sollte nach meiner Ansicht die Intelligenz, Qualifikation und charakterliche Eignung ausschlaggebend sein.

Ein wichtiges, aktuelles Thema wurde in dem Vortrag  m.E. ausgeklammert:

Durch die Masseneinwanderung der letzten Jahre sind die Errungenschaften des Feminismus in Deutschland in Gefahr. Viele Migranten kommen aus Staaten, in denen die Gleichberechtigung der Frau ein frommer Wunschtraum ist. Kinder- und Zwangsehe, Beschneidung und Kopftuchzwang wären sinnvolle Tätigkeitsfelder für Feministinnen. Dann könnte man auf so irrsinnige Auswüchse wie diese verzichten:

„Das Studentenparlament der Humboldt-Universität hat eine neue Regel aufgestellt. Sie nennt sich „harte Quotierung“ und bedeutet, dass jede Debatte beendet wird, wenn sich nur noch Männer zu Wort melden, aber keine Frauen (s. HIER).“

 Zum Abschluss eine Information zum Thema „Gender Studies“:

„Der Anglizismus „Gender Studies“ bezeichnet in Deutschland faktisch Frauenforschung, also Forschung von Frauen über Frauen für Frauen. Es gibt sie seit mehr als drei Jahrzehnten. Die Zahl der Gender – Professuren beträgt mittlerweile ca. 250. Sie binden finanzielle Ressourcen in entsprechender Höhe. Das ist nicht der einzige, aber doch ein Grund, nach dem wissenschaftlichen Output dieser Forschungen zu fragen.
In Niedersachsen ist 2013 eine Forschungsevaluation zum Thema Gender Studies durchgeführt worden. Möglicherweise handelt es dabei um die erste und einzige Untersuchung ihrer Art. Der Ergebnisbericht dieser Evaluation wird hier dargestellt und kritisch kommentiert. Das Ergebnis der Kritik lautet, dass gar keine Evaluation des Forschungs-Outputs vorgenommen worden ist, sondern dass es der beauftragten Kommission nur darum ging, die Input-Strukturen zu stärken, indem mehr Stellen, mehr finanzielle Mittel und noch weniger Kontrollen gefordert wurden.“

Den gesamten Text finden Sie HIER