15.10.2018 Kreistag Stade: Die Krux mit der EU und den Naturschutzgebieten in den Landkreisen

S DammannDie Behandlung der noch ausstehenden Flächen zur Umwandlung in NATURSCHUTZGEBIETEN (NSG) im Landkreis Stade stoßen immer häufiger auf den Widerstand der betroffenen Eigentümer, Landpächter und Bürger. Sie sehen sich in der Bewirtschaftung ihrer Flächen eingeschränkt.

Die EU hat hier Kreise und Kommunen vor sehr langer Zeit (1992-1994) im fernen Brüssel aufgefordert, FFH-Gebiete (Flora-Fauna-Habitat) zu benennen. Das wurde damals auch entsprechend umgesetzt.

Nun wird mit Druck gefordert, diese Gebiete bis zum Jahresende größtenteils in Naturschutzgebiete umzuwandeln. Teilweise sind diese Gebiete heute schon LANDSCHAFTSSCHUTZGEBIETE (LSG), die aber bislang mit erträglichen Einschränkungen einhergehen, weil sie in der Regel für Landwirte und Eigentümer genug Optionen zur regelmäßigen Bewirtschaftung ihrer Flächen und damit zur Existenzsicherung lassen.


Für die Nutzung der Flächen in einem NSG hingegen hat die EU weitaus härtere Restriktionen vorgegeben, die in den Verordnungen zu den verschiedenen Teilgebieten festgelegt werden und von Beschlüssen des Kreistages verbindlich gemacht werden sollen.

Für die betroffenen Landwirte konnen diese hohen Anforderungen teilweise existenzbedrohend sein. Entsprechend hoch artikuliert sich der Widerstand.

Das Problem: Die Stader Kreisverwaltung nimmt viele Einwände der Betroffenen nicht ernst genug und orientiert sich hart an den Vorgaben der EU-Richtlinien.

Bis Ende 2018 müssten nach den Vorgaben der EU alle Gebiete im Landkreis gewandelt sein, was kaum bürgernah möglich sein wird in Anbetracht der Komplexität der Materie und der Vielzahl der zu behandelnden Bürgereinsprüche .

Es stehen in 2018 noch folgende Gebiete auf der Tagesordnung des Kreistages:

  • BRAKEN und HARSELAH, Nähe Ahlerstedt

  • ASSELER SAND, bei Assel an der Elbe

  • TIDE ESTE, die Este unterhalb von Buxtehude

  • AUENIEDERUNG und NEBENTÄLER, entlang der Aue

  • UNTERE ESTE, die Este oberhalb von Buxtehude

  • ELBE und INSELN, die Flächen an der Elbe und auf Elbinseln

  • OSTE SCHLEIFEN, Flächen entlang der Oste

Einige Gebiete sind nicht nur unter den Eigentümern und Pächtern, sondern auch unter den Abgeordneten im Kreistag hart umstritten. Um weitere Verzögerungen bei der Behandlung im Ausschuss zu vermeiden (siehe Beispiel Gebiet BRAKEN und HARSELAH), muss es – nach Meinung der AfD – bereits in der frühen Phase Verhandlungen zwischen der Kreisverwaltung und den betroffenen Einwendern geben. Das ist notwendig, um ein Verständnis für die Probleme der Landwirtschaft zu erhalten. Dazu gehört auch, im Streitfall Ortstermine mit Politik und Einwendern auf den betroffenen Flächen durchzuführen.

Abgeordnete sind gewählt, um die Bürger zu vertreten. Das ist ihre ureigenste Aufgabe in einem Parlament.
Sie sollten es gerade in kritischen Situationen bürgernah wahrnehmen.


Jens Dammann
Mitglied im Ausschuss Regionalplanung und Umwelt des Kreistages Stade

15.10.2018 Stadtrat Buxtehude: Antrag auf Analyse der Standortfaktoren für den Wirtschaftsraum Buxtehude

Sehr geehrte Frau Oldenburg-Schmidt, 

da in letzter Zeit ein starker Anstieg von Betriebsschließungen in Buxtehude zu verzeichnen ist (Bacardi, CPI, Pioneer, Böhrs, Lintec, Bilfinger-Rotring ), fordert die AfD–Fraktion eine tiefgreifende Analyse der Standortfaktoren im Wirtschaftsraum Buxtehude. Dass deutsche Unternehmen die zweithöchsten Lohnnebenkosten und die höchsten Energiepreise weltweit zu schultern haben, spielt sicherlich eine entscheidende Rolle, kann jedoch kaum durch die Kommunalpolitik nivelliert werden. Die Analyse sollte deshalb die nachfolgend aufgeführten regionalen Standortfaktoren in den Vordergrund der Betrachtung stellen. 

  1. Verkehrsanbindung
  2. Energieversorgung (Preisgestaltung, Versorgungssicherheit)
  3. Fachkräfte und Bildung (reicht das vermittelte Wissen an den Schulen für eine Ausbildung)
  4. Digitalisierung und Kommunikation (haben alle Betriebe Zugang zu schnellem Internet)
  5. Steuern und Abgaben (Gewerbesteuern, Grundstückssteuern , Müllgebühren etc.)
  6. Lohnstruktur im LKR (Großbetriebe, Handwerksbetriebe, Einfluss von Zeitarbeitsfirmen)
  7. Verwaltungsstrukturen und Vorschriften ( zeitgemäß ? , reduzierbar ?)

Zu diesen Punkten wäre es hilfreich, diese Kennziffern denen anderer vergleichbarer Landkreise, auch außerhalb Niedersachsens, z.B. in Schleswig-Holstein und Mecklenburg-Vorpommern, gegenüberzustellen.

Die AfD-Fraktion sieht die Ausweisung neuer Gewerbegebiete in Buxtehude aus verschiedenen Gründen als problematisch an. Deshalb schlagen wir vor, bei der Vergabe von Gewerbeflächen grundsätzlich ein Vorkaufsrecht zu vereinbaren, damit auch in Zukunft Flächen durch die Hansestadt in bereits ausgewiesenen Gewerbegebieten zur Verfügung gestellt werden können.

Mit freundlichem Gruß

Maik Julitz

AfD- Fraktion Buxtehude

14.10.2018 Kreistag: Antwort zur Netzsicherheit im Landkreis Stade

Durch die “Energiewende” ist das Stromnetz bekanntlich deutlich instabiler geworden und ein sog. “Blackout” liegt nicht nur aus diesem Grund  im Bereich des Möglichen (s. HIER). Vor diesem Hintergrund stellte die AfD-Kreistagsfraktion eine Anfrage bzgl. der Vorkehrungen und Pläne für einen solchen Fall, die nun beantwortet wurde:

„…Eine Eigenvorsorge der Bevölkerung sowie der Einrichtungen und Betriebe, z.B. durch Bevorratung mit Lebensmitteln, insbesondere Trinkwasser, ist von besonderer Bedeutung, weil eine flächendeckende Versorgung der Bevölkerung durch die Katastrophenschutzbehörde nicht möglich sein wird. Hier liegt die Verantwortung beim Einzelnen, Betreiber oder lnhaber selbst. Der Landkreis sucht hierzu derzeit das Gespräch mit Gewerbetreibenden und Behörden.“

 

 Die Anfrage als PDF

 Die ANTWORT des Landrates S. 1S.2

TIPPS des Bundesamtes f. Bevölkerungsschutz

Eine UNTERSUCHUNG des TAB beim Bundestag

 Helmut Wiegers, stellv. AfD Fraktionsvorsitzender im Kreistag Stade

 

04.10.2018 Nachfragen zu verschiedenen Themen im Rat der Stadt Buxtehude

Sehr geehrte Frau Oldenburg-Schmidt,

die AfD-Fraktion bittet um Informationen zu den nachstehend aufgelisteten Themen:

  • Abrechnung nach Straßenausbaubeitragssatzung, aktueller Stand. Widersprüche, gerichtliche Auseinandersetzungen.
  • Sachstand der Bearbeitung der AfD-Anfrage vom 08.01.18 „Energieverbrauch städtischer Gebäude“.
  •  Information über den Neubau von Wohneinheiten Bebelstraße 19.
    • Wie viele Wohneinheiten wurden in welcher Größe erstellt?
    • Wie viele Parkplätze sind mit der Baugenehmigung gefordert worden?
    • Wo sind die Parkplätze geplant? Um Darstellung auf einem Lageplan wird gebeten.

Die AfD-Fraktion schlägt vor, auf der nächsten Sitzung des Bau- und Liegenschaftsausschusses diese Themen zu besprechen. Um Aufnahme in die Tagesordnung wird gebeten.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Wiegers,
AfD-Fraktionsvorsitzender im Rat der Hansestadt Buxtehude

 

04.10.2018 Kreistag: Anfrage zur Netzsicherheit im Landkreis Stade

Durch die undurchdachte “Energiewende” ist das Stromnetz bekanntlich deutlich instabiler geworden und ein sog. “Blackout” liegt mit Bezug auf Berichte in den Medien im Bereich des Möglichen. Zu diesem Hintergrund stellt die AfD-Kreistagsfraktion folgende Anfrage zur Beratung im Fachausschuss:

Sehr geehrter Herr Roesberg,

beim „Klönsnack unter Nachbarn“ am 27.09.2018 auf Schloß Agathenburg haben Sie ein Thema angesprochen, das der AfD-Fraktion sehr wichtig erscheint. Sie haben richtigerweise darauf hingewiesen, dass ein Zusammenbruch der Stromversorgung im Landkreis ein mögliches Katastrophenszenario sei. Die AfD-Fraktion befürchtet seit geraumer Zeit, dass die Stromversorgung im Landkreis, und nicht nur hier, durch den weiteren Ausbau der Windenergie immer instabiler wird. Weiter sehen wir das Stromnetz im Kreis, wie auch in Land und Bund, durch möglicheTerroranschläge gefährdet.

Daraus ergeben sich nachstehende Fragen:

  1. Welche Vorkehrungen sind bisher im Landkreis für den Fall eines Zusammenbruchs der Stromversorgung getroffen worden? Gibt es konkrete Notfallpläne?
  2. Gibt es bisher eine Übersicht über die Folgewirkungen einer längeren Unterbrechung der Stromversorgung im Landkreis?
  3. Gibt es eine Arbeitsgruppe, die die Folgewirkungen ständig aktualisiert?
    Wenn ja, wie ist deren Zusammensetzung?
  4. Von welchen Szenarien wird als Ursache ausgegangen?
  5. Sind Strategien zur Minimierung der Risiken erarbeitet worden?
    Wenn ja, welche?

Wir beantragen, einen TOP „Vorkehrungen für flächendeckenden Stromausfall“ in die Tagesordnung des Ausschusses für Feuerschutz aufzunehmen.

Mit freundlichen Grüßen

Helmut Wiegers, stellv. AfD Fraktionsvorsitzender im Kreistag Stade

 Die Anfrage als PDF

19.09.2018 SG Lühe: Der Samtgemeinderat tagte …

S Schack… zum ersten Mal im nagelneuen Rathaus im Zentrum von Steinkirchen. Erst vor wenigen Wochen ist die Verwaltung hier eingezogen.

Am Sa. 27.10.2018  findet die offizielle Einweihung des Rathauses mit einem „Tag der offenen Tür“ für alle Bürger statt. Die Fraktionen des Samtgemeinderates werden für das leibliche Wohl sorgen.

Am Mo. 22.10.2018 trifft sich die AG Ganztagsschule, die ein Konzept für die geplante Ganztagsschule in Hollern-Twielenfleth erarbeiten soll ( Schule, Eltern, SG-Rat sowie alle Interessierten). Details folgen.


Die Gleichstellungbeauftragte der SG Lühe, Frau Britta Courtault, stellte ihren Tätigkeitsbericht für den Zeitraum 1.11.2015- 30.09.18 vor. Sie beschrieb ihre Einarbeitungsphase, die Herstellung der Vernetzung mit anderen Gleichstellungsbeauftragen und die Teilnahme an Weiterbildungen. Ferner schilderte sie ihre Mitwirkung in verschiedenen Gremien, wie z.B. im Arbeitskreis Asyl. Hier organisiert sie beispielsweise Fahrten für Frauen ins Solemio, etc.. Auch das Thema „Lotsenfunktion“ sprach sie an,
       
Die AfD hatte folgenden Antrag eingereicht:

„Unter dem TOP „Schuldenmanagement der SG Lühe“ möge der Kämmerer der SG Lühe, Herr Schulz, die Finanzplanung der kommenden Jahre unter dem Aspekt des Schuldenabbaus erläutern.

Hierzu möge er eine Tabelle erstellen, die die grob geschätzten Ausgaben und die zu leistenden Rückzahlungen/Zinsen umfasst sowie verschiedene Einnahme-Szenarien (stagnierend, zunehmend, abnehmend), sodass ersichtlich wird, ab wann die SG Lühe wieder schuldenfrei sein könnte.“

Begründung:

Angesichts eines Schuldenstandes der SG Lühe von 8 Mill. Euro zum Ende des Jahres 2018 sollte sich der Rat über o.g. Fragestellung Gedanken machen. Die AfD-Fraktion möchte darauf hinwirken, dass die SG Lühe in absehbarer (!) Zeit schuldenfrei wird und das Bewusstsein für die Thematik schärfen.“

Der Kämmerer der Samtgemeinde Lühe, Herr Kai Schulz, stellte eine Übersicht der geplanten Schuldentilgung und Zinszahlungen vor (diese wird als Anlage des Protokolls im Ratsinformationssystem ALLRIS erscheinen). In den kommenden Jahren wird die SG Lühe jährlich über 100.000 € an Zinsen bezahlen. Bei einer positiven Entwicklung der Finanzen wäre die SG Lühe in 18 Jahren (2036) schuldenfrei, bei negativer Entwicklung in 23 Jahren (2041).

Der Bund hat ein Förderprogramm  für die Sanierung kommunaler Einrichtungen in den Bereichen Sport, Jugend und Kultur aufgelegt. Der Rat beschloss die Beantragung von Fördergeldern für die Sanierung der Turnhallen Guderhandviertel und Hollern-Twielenfleth und des Freibades, sowie für die Erweiterung der Bücherei. Das Gesamtvolumen beträgt gut 1,7 Mill. €, davon würden 45% gefördert, wenn die Genehmigungen erteilt würden.
     
Der Anspruch auf Beitragsfreiheit im Elementarbereich bezieht sich auf eine Betreuungszeit von 8 Stunden täglich. Der Rat beschloss für die 9./10. Stunde einen monatlichen Kostenbeitrag von 40 € pro Stunde.

Die Gruppe SPD/Bündnis’90/DIE GRÜNEN/FDP beantragte die Einberufung eines Gremiums aller Kuratoriumsmitglieder der Kindertagesstätten in der SG Lühe, um die Beratungs- und Diskussionsmöglichkeiten über den Fachausschuss hinaus zu erweitern. Der Rat stimmte dem zu.

TAGESORDNUNG/VORLAGEN der Sitzung (später erscheint hier auch das Protokoll)

Thomas Schack, stellv. Fraktionsvors. AfD Fraktion SG Lühe

18.09.2018 Anfrage AfD-Fraktion – Sanierung Sporthalle Striep

E-Mail an die Verwaltung:

 „Ich bitte um folgende Zahlen, die sich aus den eingereichten Förderanträgen zur Sanierung der Turnhalle Striep ergeben sollten:

1. Jährliche Einsparung an Heizenergie in kWh durch die geplanten energetischen Maßnahmen

2. Jährliche Einsparung an Heizenergie in EURO, bei Verwendung von Pellets, bei aktuellem Preis

3. Jährliche Einsparung an Heizenergie in EURO, bei Verwendung von Gas, bei aktuellem Preis

Begründung: Ich möchte die Einsparungen in Relation zu den geplanten Kosten setzen.

Ferner bitte ich darum, die aktuellen Planungsunterlagen an alle Mitglieder des Bauausschusses zu versenden (ich gehe davon aus, dass dies alle interessiert).“

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Hintergrund: Die geplanten Kosten für die Sanierung der Sporthalle Striep sind nach der groben Schätzung von 1,4 Mill. € im letzten Jahr inzwischen stark angestiegen, wobei die Lüftungsanlage noch nicht enthalten ist.

Im Bauausschuss am Mi. 26.9.2018 um 18 Uhr (im neuen Rathaus) werden die Kosten im Detail erläutert. Ferner wird es dort einen Sachstandsbericht zum Umbau des alten Rathauses zur Kindertagesstätte geben.

 

Astrid zum Felde, AfD Fraktionsvorsitzende SG Lühe

 

Dazu passt ein ARTIKEL des Deutschen Arbeitgeberverbandes über den 13. Deutschen Energiekongress:

„Im Wärmesektor wurde kaum ein gutes Haar an der bestehenden Regulierung gelassen. Die Energie-Einsparverordnung (EnEV) wurde über Jahre immer weiter verschärft und zwinge die Bauherren dazu, immer mehr in Dämmung zu investieren ohne Rücksicht auf Wirtschaftlichkeit und tatsächliche Energieeinsparung.

 

14.09.2018 Antrag zur Umstellung auf Sachleistungen nach §3 AsylblG

Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht in §3 Absatz 1 vor, dass für Leistungen an Asylbewerber, Ausreisepflichtige und Geduldete der notwendige Bedarf durch Sachleistungen gedeckt wird. 

Die AfD Fraktion beantragt – zur Diskussion im Fachausschuss – die Umstellung der Geldleistungen auf Sachleistungen für Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber und subsidiär Schutzberechtigte.

Auch führende Wirtschaftsvertreter Nordrhein-Westfahlens fordern Einkaufsgutscheine statt Bargeld für die Migranten, weil viele Migranten speziell Deutschland als Reiseziel anstreben. Hier werden im Vergleich zu anderen europäischen Ländern die höchsten Bargeldbeträge ausgeschüttet und so können zusätzlich die Familien im Heimatland von deutschem Steuergeld versorgt werden, was aber nicht Sinn und Zweck des AsylbLG ist.

Begründung:

Entgegen der damaligen Aussage des Landrates vom 27.12.2016, dass eine Umstellung zu aufwendig sei, zeigt die Praxis, dass eine Versorgung der Migranten in einem nicht unerheblichen Umfang in Form von Sachleistungen durch die Tafeln, durch die AWO`s und andere Hilfseinrichtungen vorgenommen wird.

Der Umfang der Sachleistungen scheint zudem so groß zu sein, dass Teile der Geldleistungen angespart und in die Heimat überwiesen werden kann.

Ein Indiz dafür ist die immense Transfersumme von 18 Mrd. € im Jahr 2017, die von Migranten, die sich im Bundesgebiet aufhalten, in ihre Heimatländer überwiesen wurde (siehe auch Presseberichte).

Da diese Transferzahlungen bei Weitem die Entwicklungshilfe der Bundesrepublik an diese Länder übersteigen, haben diese Regierungen überhaupt kein Interesse daran ihre Staatsbürger durch bilaterale Rücknahmevereinbarungen zur Heimkehr zu bewegen.

Sollten nun zudem andere Bundesländer (z. B. Bayern) der Ursprungsforderung der AfD zur Umstellung von Geld- auf Sachleistungen folgen, so wird es zusätzlich zur illegalen Migration ins Bundesgebiet eine sozio-ökonomische Binnenwanderung geben und zwar in die Kreise, Städte und Gemeinden, die die Geldversorgung nicht hinterfragen.

Da eine Umstellung auf Sachleistungen bei weiterer Sozialmigration in naher Zukunft sowieso unausweichlich wird (15 Mio. Nettosteuerzahlern stehen mittlerweile 68 Mio. Nettoempfänger gegenüber), werden diejenigen Landkreise und Städte, welche die Einsicht in die Notwendigkeit als letzte gewinnen, die größten gesellschaftspolitischen Spannungen der Massenmigration zu spüren bekommen.

Umsetzungsvorschläge:

Anstelle des Bargeldes werden Gutscheine für Lebensmittel ausgegeben, welche die betroffenen Personen in bestimmten Lebensmittelmärkten einlösen können.

Die Märkte können diese Gutscheine dann monatlich beim zuständigen Kreisamt abrechnen und erhalten für die von ihnen erbrachte Serviceleistung pro Gutschein eine Entschädigungsprämie.

Da diese Personen dann nur Lebensmittel für diese Gutscheine bekommen, dürfte es auch zu einer Entlastung der Tafeln kommen, so dass diese sich wieder ihren ursprünglichen Aufgaben widmen können: der Versorgung von in Not geratenen einheimischen Rentnern, Alleinerziehenden, etc..

 Die Anfrage als PDF

03.09.2018 Anfrage zur Entwicklung der Einbürgerungen

Sehr geehrter Herr Landrat Roesberg,

am letzten Donnerstag (30.08.2018) fand eine weitere Einbürgerungsfeier des Landkreises statt.

Die AfD Kreistagsfraktion stellt folgende öffentliche Anfrage zur nächsten Sitzung des Ausschusses Feuerschutz- und Ordnungsangelegenheiten:

  1. Wie viele Personen (inklusive Kinder) wurden in den Jahren 2015, 2016, 2017, sowie bis zum 31. August 2018 im Landkreis Stade eingebürgert? Bitte Auflistung je Jahr.

  2. Wie viele der eingebürgerten Personen (inklusive Kinder) haben ihre bisherige Staatsbürgerschaft beibehalten (Doppelpass-Inhaber)? Bitte Auflistung je Jahr.

  3. Welche ursprüngliche Nationalität bzw. zweite Nationalität haben die eingebürgerten Personen?
    Bitte Auflistung je Jahr.

Wir bitten ferner um eine kurze Erläuterung der Daten im nächsten Ausschuss.

Die Anfrage als PDF

25.08.2018 Anfrage zu den Auswirkungen der Dürre im Landkreis Stade

Die AfD-Fraktion stellt eine Anfrage zu den Auswirkungen der Dürre für die Landwirtschaft im Kreis.

Sehr geehrter Herr Roesberg,

die anhaltende Dürre hat in diesem Sommer vor allem die landwirtschaftlichen Betriebe erheb-lich getroffen. Siehe dazu auch die Pressemitteilung des Landvolks Niedersachsen: 
https://www.landvolk.net/Agrarpolitik/Artikel/2018/08/1831/Trockenheit.php

Bund und Land schieben sich gegenseitig die Verantwortung für eine finanzielle Unterstützung der Landwirte zu. Die Landkreise sind als bürgernahe Verwaltung aufgefordert alle organisatorischen und finanzi-ellen Möglichkeiten auszuschöpfen, um den betroffenen Landwirten so schnell und unbürokra-tisch wie möglich zu helfen.

Wir bitten in diesem Zusammenhang um die Beantwortung der folgenden Fragen:

  1. Wie stark sind die Ernteeinbußen durch die Dürre im Landkreis Stade? Wie hoch wird der finanzielle Schaden eingeschätzt?
  2. Welche landwirtschaftlichen Betriebszweige sind besonders stark betroffen?
  3. Wie viele Betriebe sind in ihrer Existenz bedroht?
  4. Welche Maßnahmen plant die Kreisverwaltung um den betroffenen Betrieben zu helfen?
  5. Ist eine Verlängerung der Güllesperrfrist geplant, da der 3. und 4. bzw 5. Schnitt in die-sem Jahr wesentlich später ausfallen wird? Könnte der Termin um ca. 4 Wochen nach hinten verschoben werden?

Zusätzlich würden wir eine kurze Lageeinschätzung durch den Kreislandwirt Johann Knabbe aus Sicht der Landwirtschaft im Kreis begrüßen.

Welche Hilfsmöglichkeiten sind aus seiner Sicht realisierbar bzw. wünschenswert?

Die Anfrag als PDF