14.09.2018 Antrag zur Umstellung auf Sachleistungen nach §3 AsylblG

Das Asylbewerberleistungsgesetz sieht in §3 Absatz 1 vor, dass für Leistungen an Asylbewerber, Ausreisepflichtige und Geduldete der notwendige Bedarf durch Sachleistungen gedeckt wird. 

Die AfD Fraktion beantragt – zur Diskussion im Fachausschuss – die Umstellung der Geldleistungen auf Sachleistungen für Asylbewerber, abgelehnte Asylbewerber und subsidiär Schutzberechtigte.

Auch führende Wirtschaftsvertreter Nordrhein-Westfahlens fordern Einkaufsgutscheine statt Bargeld für die Migranten, weil viele Migranten speziell Deutschland als Reiseziel anstreben. Hier werden im Vergleich zu anderen europäischen Ländern die höchsten Bargeldbeträge ausgeschüttet und so können zusätzlich die Familien im Heimatland von deutschem Steuergeld versorgt werden, was aber nicht Sinn und Zweck des AsylbLG ist.

Begründung:

Entgegen der damaligen Aussage des Landrates vom 27.12.2016, dass eine Umstellung zu aufwendig sei, zeigt die Praxis, dass eine Versorgung der Migranten in einem nicht unerheblichen Umfang in Form von Sachleistungen durch die Tafeln, durch die AWO`s und andere Hilfseinrichtungen vorgenommen wird.

Der Umfang der Sachleistungen scheint zudem so groß zu sein, dass Teile der Geldleistungen angespart und in die Heimat überwiesen werden kann.

Ein Indiz dafür ist die immense Transfersumme von 18 Mrd. € im Jahr 2017, die von Migranten, die sich im Bundesgebiet aufhalten, in ihre Heimatländer überwiesen wurde (siehe auch Presseberichte).

Da diese Transferzahlungen bei Weitem die Entwicklungshilfe der Bundesrepublik an diese Länder übersteigen, haben diese Regierungen überhaupt kein Interesse daran ihre Staatsbürger durch bilaterale Rücknahmevereinbarungen zur Heimkehr zu bewegen.

Sollten nun zudem andere Bundesländer (z. B. Bayern) der Ursprungsforderung der AfD zur Umstellung von Geld- auf Sachleistungen folgen, so wird es zusätzlich zur illegalen Migration ins Bundesgebiet eine sozio-ökonomische Binnenwanderung geben und zwar in die Kreise, Städte und Gemeinden, die die Geldversorgung nicht hinterfragen.

Da eine Umstellung auf Sachleistungen bei weiterer Sozialmigration in naher Zukunft sowieso unausweichlich wird (15 Mio. Nettosteuerzahlern stehen mittlerweile 68 Mio. Nettoempfänger gegenüber), werden diejenigen Landkreise und Städte, welche die Einsicht in die Notwendigkeit als letzte gewinnen, die größten gesellschaftspolitischen Spannungen der Massenmigration zu spüren bekommen.

Umsetzungsvorschläge:

Anstelle des Bargeldes werden Gutscheine für Lebensmittel ausgegeben, welche die betroffenen Personen in bestimmten Lebensmittelmärkten einlösen können.

Die Märkte können diese Gutscheine dann monatlich beim zuständigen Kreisamt abrechnen und erhalten für die von ihnen erbrachte Serviceleistung pro Gutschein eine Entschädigungsprämie.

Da diese Personen dann nur Lebensmittel für diese Gutscheine bekommen, dürfte es auch zu einer Entlastung der Tafeln kommen, so dass diese sich wieder ihren ursprünglichen Aufgaben widmen können: der Versorgung von in Not geratenen einheimischen Rentnern, Alleinerziehenden, etc..

 Die Anfrage als PDF