30.04.2019 Antrag und Anfrage zum Status der Digitalisierung in den Schulen

Sehr geehrter Herr Roesberg,

Im „Masterplan Digitalisierung“ des niedersächsischen Wirtschaftsministers Althusmann wird unter „Kapitel 2.7 Digitale Bildung“ auf Seite 78 die „Stärkung einer professionellen Administration und Wartung der Schul-IT-Infrastruktur“ gefordert. Vor dem Hintergrund dieser Absichtserklärung des Wirtschaftsministeriums und der Ankündigung der Landesregierung, dass „sich die Systemadministration an den Schulen signifikant verändern wird“, ist es notwendig zu erfahren, wie die Betreuung und Wartung der Schul-IT-Infrastruktur bisher in den Schulen (mit Trägerschaft LK-Stade) geregelt ist und auf welchem technischen Stand sich diese derzeit befindet.

Eine Bestandsaufnahme in dieser Hinsicht ist umso wichtiger, da die Landesregierung selbst erkannt hat, dass „die Unterhaltung und Finanzierung des IT-Betriebes an Schulen eine komplexe Problemstellung“ sei. Nach § 108 Abs. 1 Satz 1 NschG sind allerdings die Schulträger, d.h. hier der Landkreis Stade für die Ausstattung und Finanzierung der IT-Infrastruktur verantwortlich und zuständig.

Vor diesem Hintergrund bitte ich um Beantwortung folgender Fragen für die Schulen, für die der Landkreis Stade als Schulträger verantwortlich ist:

  1. Anzahl der Computer (nur für die Schulklassen, inkl. Alter und Betriebssystem) und digitaler Tafeln
  2. Wer ist für die Aktualisierung, Wartung und Störungsbehebung der Geräte zuständig? (bitte Qualifikation der Person(en), Zeitaufwand/Monat; bei externer Beauftragung bitte Kosten/Monat aufführen)
  3. Kann die Wartung / Reparatur zufriedenstellend durchgeführt werden (Anzahl defekter Geräte pro Schuljahr, durchschnittliche Dauer der Reparatur, ausreichende Anzahl an Reservegeräten)?
  4. Ist die Internetanbindung der Schule ausreichend für die derzeitigen Anforderungen?
  5. Pädagogische Fragen an die Schulleitungen:
    1. Gibt es ein Medienbildungskonzept an Ihrer Schule?
    2. Welche Lernsoftware wird an Ihrer Schule verwendet (für welche Klassenstufen)?
    3. Erkennen Sie Defizite bei Ihren Schülern (z. B. Verschlechterung der Rechtschreibung, Handschrift)?
    4. Falls ja, welche dieser Defizite könnten Sie durch die Digitalisierung des Unterrichts beheben?
    5. Haben sich die Schulleistungen verbessert, seitdem an Ihrer Schule am Computer gelernt wird?
    6. Nimmt Ihre Schule an Schulleistungsstudien teil?
    7. Halten Sie es für pädagogisch sinnvoll, dass mittelfristig jedem Schüler der weiterführenden Schulen ein eigenes mobiles Endgerät als Lernmittel zur Verfügung gestellt wird (s. S. 77 des „Masterplans Digitalisierung“)?
    8. Dürfen die Kinder Mobiltelefone mit in die Schule bringen?

Wir bitten die Antworten vor dem nächsten Schulausschuss – als Anlage zum Antrag – zwecks konstruktiver Erörterung der Umsetzung einzustellen.

Begründung:

Als Basis einer Diskussion und Umsetzung der Digitalisierung an unseren Schulen ist vorab eine Bestandsaufnahme erforderlich.

Ich bitte darum, das Thema auf die Tagesordnung auf die Sitzung des nächsten Schulausschusses zu setzen und die schriftlichen Antworten eine Woche vor der Sitzung in ALLRIS zu verteilen. Vielen Dank!

Auch hinsichtlich der im Herbst anstehenden Beratungen zum Haushalt 2020 ist der aktuelle Status relevant. Ferner ist die grundsätzliche Frage zu diskutieren, ob die Digitalisierung unserer Schulen finanzierbar, erforderlich, sinnvoll und hilfreich ist.

http://mehrals0und1.ch/Argumente/WebHome

Die Anfrage an die Kreisverwaltung.