27.08.2021 Pressemitteilung: Verfahren gegen Gendersprache in Niedersachsen

Eröffnung des Verfahrens am Verwaltungsgericht Braunschweig

gegen die illegitime Einführung der Gendersprache in die Rechts- und Verwaltungssprache

Der Landesvorstand der AfD-Niedersachsen (vertreten durch Dipl.-Ing. Maik Julitz) hat entschieden, in einem Organstreitverfahren (Aktenzeichen 1A 530/1) die Legitimation zu Änderungen in der Rechts- und Verwaltungssprache klären zu lassen.
Derzeit wird in vielen Kommunalverwaltungen in Niedersachsen das immer noch gültige „Gesetz zur Förderung der Gleichstellung der Frau in der Rechts- und Verwaltungssprache“ vom 27.02.1989, damals verabschiedet durch den Landtag unter Ministerpräsident Albrecht (CDU), ausgehebelt und eigenmächtig durch eine sogenannte Gendersprache ersetzt.

Dies geschieht in manchen Städten und Gemeinden unter Einbeziehung des jeweiligen Kommunalparlamentes, oder wie z.B. im Kreistag Goslar geschehen durch den Hauptverwaltungsbeamten unter Ausschaltung des Kreistages. Hier wurde der entsprechende Antrag von der AfD-Kreistagsfraktion (vertreten durch Dr. Tyge Claussen) unter Missachtung des NKomVG (Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz) von der Tagesordnung gestrichen. Diese unautorisierten Vorgehensweisen unter Umgehung des vom Landtag verabschiedeten Gesetzes haben nun landesweit zu einem Flickenteppich, je nach parlamentarischen Mehrheiten oder den persönlichen Ambitionen des jeweiligen obersten Verwaltungsbeamten, in der Rechts- und Verwaltungssprache geführt.
Der AfD-Landesvorstand und die nun klagende AfD-Kreistagsfraktion in Goslar wollen durch das Verwaltungsgericht Braunschweig die Zuständigkeit des Landtages wieder herstellen lassen, um eine einheitliche Rechts- und Verwaltungssprache in ganz Niedersachsen zu garantieren.

Der Landesvorstand der AfD Niedersachsen

PS: Laut einer Umfrage des ZDF lehnen 71% der Bevölkerung die Gendersprache in TV- und Medienberichten ab.