25.09.2023 Kreistag Stade: Pressemitteilung zu unserem Antrag bzgl. ausreisepflichtiger Migranten

 In der heutigen Kreistagssitzung kam unter dem TOP 18 der Antrag der AfD-Fraktion

“Unterbringung Ausreisepflichtiger in Aufnahmeeinrichtungen und ausschließliche Versorgung mit Sachleistungen”(s.u.)

zur Beratung. Wie zu erwarten, kam gleich nach Aufruf des Antrages durch die Vorsitzende der Antrag auf Nichtbefassung des Kreistages, weil eine Umstellung auf Sachleistungen flüchtlingsfeindlich sei.

Der Abgeordnete der AfD-Fraktion Maik Julitz stellte den Antrag trotzdem vor und machte eingehend auf die gültige Gesetzeslage des AsylbLG (Asylbewerberleistungsgesetzes) § 3 Grundleistungen aufmerksam, in dem ausdrücklich Sachleistungen zu priorisieren sind.

Ebenso erklärte der Abgeordnete der AfD den anderen Fraktionen, dass eine Rundum Vollversorgung von Ausreisepflichtigen diese wohl kaum zur Ausreise bewegen wird und somit ein Asylverfahren zur Farce verkommt.

Im Landkreis Stade handelt es sich hier nach Angaben der Verwaltung derzeit um mehr als 1300 Personen. Diese kosten den Steuerzahler nach dem Regelsatz des AsylbwLG ~ 6,4 Mio €/a.

Dass sich ein Kreistag gar nicht mit dem Thema Rückführung von Migranten beschäftigen will, passt in die Gesamtstrategie der Altparteien. Der Bundestag verabschiedete heute zum Entsetzen der EUMittelmeeranrainerstaaten die Förderung von Schlepperbooten im Mittelmeer mit 800.000,00 €.

Dies beweist, dass es den derzeit Verantwortlichen in Deutschland nicht um die Lösung des Problems Massenmigration geht, sondern diese bewusst zur Zerstörung der Nation und zur Schaffung einer heterogenen multiethnischen Gesellschaft vorangetrieben wird.

Maik Julitz, Kreistagsabgeordneter der AfD-Fraktion


Hier der Antrag vom 06.09.2023:

Sehr geehrter Herr Landrat Seefried,
in Beantwortung der Anfrage der AfD-Fraktion über den Migrantenstatus im Landkreis wurden mit Stand vom 23.03.23 Geduldete und Ausreisepflichtige von der Kreisverwaltung mit 1.360 Personen angegeben.
Da Geduldete gemäß Angabe der Verwaltung ebenfalls immer ausreisepflichtig sind, haben wir diese Personengruppen zusammengefasst.
Gemäß §3 des AsylbLG ist für Personen in Aufnahmeeinrichtungen im Regelfall der tägliche und notwendige Bedarf in Sachleistungen auszuzahlen.
Daher beantragt die AfD-Fraktion ausreisepflichtige Migranten ausschließlich in Aufnahmeeinrichtungen unterzubringen und diese entspr. dem gültigen Gesetz mit Sachleistungen zentral zu versorgen.

Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)
§ 3 Grundleistungen
(1) Leistungsberechtigte nach § 1 erhalten Leistungen zur Deckung des Bedarfs an Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheitspflege und Gebrauchs- und Verbrauchsgütern des Haushalts (notwendiger Bedarf). Zusätzlich werden ihnen Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse des täglichen Lebens gewährt (notwendiger persönlicher Bedarf).
(2) Bei einer Unterbringung in Aufnahmeeinrichtungen im Sinne von § 44 Absatz 1 des Asylgesetzes wird der notwendige Bedarf durch Sachleistungen gedeckt. Kann Kleidung nicht geleistet werden, so kann sie in Form von Wertgutscheinen oder anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen  gewährt werden. Gebrauchsgüter des Haushalts können leihweise zur Verfügung gestellt werden. Der notwendige persönliche Bedarf soll durch Sachleistungen gedeckt werden, soweit dies mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich ist. Sind Sachleistungen für den notwendigen persönlichen Bedarf nicht mit vertretbarem Verwaltungsaufwand möglich, können auch Leistungen in Form von Wertgutscheinen, von anderen vergleichbaren unbaren Abrechnungen oder von Geldleistungen gewährt werden.

Mit freundlichen Grüßen
Maik Julitz
Dipl.-Ing. f. Kunststofftechnik
Kreistagsabgeordneter der AfD-Fraktion