Vorsicht ist geboten, wenn rot-grün-gelbe Ideologen von „Selbstbestimmung“ oder „Toleranz“ sprechen – denn meist verbirgt sich dahinter etwas gänzlich anderes. So auch beim sogenannten „Selbstbestimmungsgesetz“, welches die Bundesregierung am heutigen Mittwoch beschlossen hat. Der Kern des Gesetzes: Kinder ab 14 Jahren sollen zukünftig auch ohne elterliche Zustimmung ihren Geschlechtseintrag und ihren Vornamen ändern können, wenn ein Familiengericht grünes Licht gibt. Es ist der Weg in eine Welt der totalen Beliebigkeit, ohne die Folgen zu bedenken.
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