22.02.2023 Urteil zu Stiftungsfinanzierung: Schallende Ohrfeige

Die anderen Parteien haben seit Jahren verhindert, dass die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung Bundesförderung bekommt. Das Problem: Es gibt kein Gesetz. Hierzu erging heute ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts. (Pressemitteilung des Gerichts)

Hierzu erklärt die Vorsitzende der Desiderius-Erasmus-Stiftung, Erika Steinbach:

„Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts ist eine schallende Ohrfeige für den Deutschen Bundestag und die Bundesregierung!

Das Bundesverfassungsgericht hat in seinem heutigen Stiftungsurteil festgestellt, dass die Nichtberücksichtung der DES bereits seit 2019 verfassungswidrig und nicht gerechtfertigt sei. Somit besteht für die DES jetzt die Möglichkeit staatliche Förderung rückwirkend für sich in Anspruch zu nehmen. Wir werden entsprechende Anträge an das BMI bzw. Bundesverwaltungsamt stellen und das Urteil des BVerfG natürlich auch in das laufende Verfahren vor dem OVG Münster einbringen.

Zugleich hat das Bundesverfassungsgericht deutlich gemacht und dem Gesetzgeber aufgegeben, für die Vergabe von Mitteln an die politischen Stiftungen ein eigenständiges Gesetz zu verabschieden. Grundlage dazu müssen in jedem Fall auch die früheren Urteile des Bundesverfassungsgerichts sein.

Das begrüßen wir ausdrücklich. Damit wird der Willkür und der Hintergrundmauschelei mit den übrigen Stiftungen ein Ende gesetzt.“