Am 14.11. fand der 9. Integrationsgipfel im Kanzleramt statt, auf dem ein interessantes IMPULSPAPIER vorgestellt wurde.
In dessen Einführung steht:
„Einen wichtigen Schlüssel für Teilhabe sehen wir, die hier unterzeichnenden Migrant*innenorganisationen in Deutschland, in der nachhaltigen interkulturellen Öffnung der Gesellschaft, ihrer Organisationen und Institutionen. So wird Teilhabe von Individuen, Bevölkerungsgruppen und Organisationen an Entscheidungs- und Willensbildungsprozessen strukturell verankert – als Teilhabe am Haben und am Sagen….
Interkulturelle Öffnung bedeutet auch, Rassismus und Diskriminierungen nachdrücklich zu ächten und zu sanktionieren
– gerade vor dem Hintergrund, dass sich das gesellschaftliche Klima rapide verschlechtert…“
Im Folgenden fordert das Papier die Aufnahme eines neuen Staatsziels in das Grundgesetz als Art. 20b:
„Die Bundesrepublik Deutschland ist ein vielfältiges Einwanderungsland. Sie fördert die gleichberechtigte Teilhabe, Chancengerechtigkeit und Integration aller Menschen.“
Anschließend wird ein Katalog an Maßnahmen aufgelistet, der die Integration von Migranten per Gesetz auf allen Ebenen der Gesellschaft erzwingen, kontrollieren und finanziell fördern soll.
Das Impulspapier endet mit den Worten:
„Mit dem Impulspapier bringen wir zudem zum Ausdruck, dass wir uns als Teil eines gemeinsamen Deutschland verstehen. Wir werden all jenen vehement entgegentreten, die unsere selbstverständliche Zugehörigkeit zur Einwanderungsgesellschaft und unseren Teilhabeanspruch infrage stellen.
Kein „Wir ohne uns“. Für ein „Wir der Verschiedenen“ in einer gemeinsamen Einwanderungsgesellschaft.“
Eingeborene Deutsche können dieses Papier nur als Kampfansage verstehen.