Normalerweise wird ein neuer Landtag durch einen Alterspräsidenten eröffnet. Dieser führt die Sitzung, hält eine Eröffnungsrede und leitet die Wahl des Landtagspräsidenten und des Landtagspräsidiums ein. Normalerweise unterstützt die Landtagsverwaltung den Alterspräsidenten dabei in technischer Hinsicht.
Dieses Verfahren macht auch Sinn, denn der Alterspräsident steht durch sein Alter eindeutig fest. Erst wenn dann der Landtagspräsident und das Landtagspräsidium gewählt sind, ist der Landtag für weitere Handlungen handlungsfähig. Traditionell schlägt die stärkste Fraktion den Landtagspräsidenten vor und normalerweise werden alle Parteien mit einem Landtagsvizepräsidenten bedacht. Der Landtagspräsident und die Vizepräsidenten werden mit Mehrheit auf Vorschlag der Parteien gewählt. Wobei es guter demokratischer Brauch ist, dass die Mehrheit einer Koalition oder einer einzigen Partei diese Mehrheit nicht nutzt, um einer Partei einen Vizepräsidenten zu verweigern.
In Thüringen war das diesmal anders. Der Alterspräsident wurde von der Landtagsverwaltung nicht unterstützt, sondern behindert. Er konnte seine Rede nicht ohne Unterbrechungen vortragen und das Vorschlagsrecht der stärksten Partei, in diesem Fall der AfD, wurde nicht akzeptiert. Eine sozialistische Volksfront aus allen anderen Parteien, also einschließlich der CDU, sorgte für Unterbrechungen, Schreiereien und somit einen Eklat.
Letztendlich wurde die Sitzung abgebrochen und das Landesverfassungsgericht angerufen, damit die Volksfront ihren Kandidaten gegen alle Sitten und Gebräuche durchdrücken konnte. Dies geschah nach einer Eilentscheidung des Landesverfassungsgerichtes wenige Tage später.
Bilden Sie sich selbst ein Urteil, wie der Eklat zustande kam:
Aufzeichnung der Sitzung (Youtube)
Stellungnahme des parl. Geschäftsführers der AfD Thüringen bei der WELT (Youtube)