… und Antrag auf Aufnahme des Beratungsgegenstandes in die Tagesordnung des Jugendhilfeausschusses
Sehr geehrter Herr Landrat,
als Mitglied des Jugendhilfeausschusses bitte ich um schriftliche Beantwortung folgender Fragen:
a. Wie viele Pflegefamilien und wie viele Pflegekinder gibt es aktuell im Landkreis Stade?
Bitte schlüsseln Sie die durch die Stadt Buxtehude betreuten Fälle gesondert auf.
b. Wie hoch sind die Kosten pro Pflegekind? Bitte stellen Sie ggf. bestehende Unterschiede (z. B. nach Alter des Kindes oder zusätzlichem Bedarf) dar und schlüsseln Sie auf, welcher Anteil an Pflegefamilien weitergereicht wird und welcher in den Ämtern verbleibt.
c. Bitte begründen Sie den hohen Anteil, der in Amt 52 verbleibt.
d. Wie wird die Eignung von Pflegefamilien sichergestellt und in welchen Zeitintervallen erfolgt eine Überprüfung der Eignung?
e. Wie wird die Begleitung von Pflegefamilien sichergestellt? Bitte erläutern Sie auch die Unterschiede in der Intensität der Begleitung, insbesondere bei Pflegefamilien, zu denen Gefährdungsmeldungen vorliegen.
f. Wie ist die personelle Ausstattung des Jugendamtes und des Jugendhauses am Vorwerk im Verhältnis zu den Fallzahlen der Betreuung und der Aufgabenintensität?
g. Wie hoch ist die Fluktuation entsprechender Fachkräfte im Landkreis Stade im Vergleich zu anderen Ämtern / anderen Kreisen.
h. Gibt es im Jugendhaus am Vorwerk ein Jugendschutzkonzept gemäß § 79a SGB VIII zum Schutz vor sexualisierter Gewalt?
i. Wie viele Gefährdungsmeldungen gab es in den letzten vier Jahren? Wie viele davon betrafen Pflegefamilien und Pflegekinder?
j. Beschreiben Sie bitte den standardmäßigen Bearbeitungsweg einer Gefährdungsmeldung im Jugendamt (gemäß § 8a SGB VIII). Bitte übermitteln Sie dazu auch das entsprechende Ablauforganigramm oder interne Dienstanweisungen.
k. Gibt es in der Auswertung der Gefährdungsmeldungen Hinweise auf strukturelle Herausforderungen bei der Bearbeitung (z. B. zeitliche Verzögerungen oder andere Defizite in der Qualitätssicherung)?
l. Wie lassen sich gerichtliche Entscheidungen beeinflussen oder verändern, wenn eine Gefährdungsmeldung erst nach einer gerichtlichen Entscheidung eingeht?
Zusätzlich bitte ich um Beratung in der nächsten Jugendhilfeausschusssitzung, zu der die Antworten zu den obigen Fragen ein paar Tage vorab schriftlich übermittelt werden sollten.
Mit freundlichen Grüßen
Anke Lindszus,
AfD Fraktionsvorsitzende im Kreistag Stade
