Das Stader Tageblatt verbreitete in einem „Faktencheck“ vom 19.03.24 die Meldung der dpa, dass in Potsdam über die Ausweisung deutscher Staatsbürger gesprochen worden sei, obwohl sieben eidesstattliche Versicherungen der Teilnehmer vor dem Landgericht Hamburg bereits zu diesem Zeitpunkt in einem Verfahren des Staatsrechtlers Dr. Vosgerau (CDU) gegen das zum Teil staatlich finanzierte Recherchenetzwerk Correctiv bestätigt hatten, dass dies nicht der Fall war und Correctiv darauf vor Gericht mitteilte, dass Correctiv eine solche Tatsache auch nicht behauptet habe.
Der AfD-Kreisverband Stade machte in einer eigenen PM auf die Falschbehauptung im „Faktencheck“ des Tageblattes aufmerksam.
Das Tageblatt beantragte daraufhin eine einstweilige Verfügung gegen die PM des KV-Stade und verwahrte sich gegen den Vorwurf der Verbreitung von Fake News, da es keine eigene Meldung, sondern eine dpa-Meldung vom 13.03.24 weiterverbreitet habe.
Der „Faktencheck“ des Tageblattes nahm jedoch keine Verifizierung der zu diesem Zeitpunkt bereits vor Gericht durch eidesstattliche Versicherungen widerlegten wahrheitswidrigen Aussage der dpa vor.
Nachdem das Landgericht HH die Publizierung der PM des AfD-Kreisverbandes gemäß Art. 5 GG als rechtmäßige Meinungsäußerung einstufte und den Verbotsantrag des Stader Tageblattes zurückwies, revidierte das OLG HH das Urteil des Landgerichtes mit der Begründung, dass das Tageblatt lediglich eine dpa Meldung weiterverbreitete.
Dem OLG HH dürfte bei der Urteilsfindung bekannt gewesen sein, dass die dpa-Meldung vom 13.03.24, die das Tageblatt ungeprüft weiterverbreitete, angesichts der vor Gericht vorgelegten eidesstattlichen Versicherungen der Teilnehmer im Verfahren Vosgerau gegen Correctiv nicht der Wahrheit entsprach.
Dieses Urteil eines OLG hat zur Folge, dass alle Medien in Deutschland sich ungeprüft auf dpa-Meldungen beziehen können, egal ob diese wahr oder falsch sind. Eine Verifizierung von dpa-Meldungen ist somit nicht erwünscht. Da die dpa GmbH keine staatliche Nachrichtenagentur ist, sondern ein Zusammenschluss von privatwirtschaftlichen Unternehmen aus der Medienbranche, ist die Aufhebung der Verifizierungspflicht von Nachrichten, die der öffentlichen Meinungsbildung dienen, sehr bedenklich.
AfD-Kreisverband Stade
Buxtehude, 19.07.2024