In der Kreistagssitzung am 18.06.2018 wurde eine 2. Fraktion ALTERNATIVE für STADE (AfS) formal konstituiert. Aufgrund dieser Besonderheit nimmt die AfD-Fraktion im Stader Kreistag hier wie folgt Stellung:
– A –
Es spricht unsererseits nichts gegen eine neue Fraktion im Kreistag. Es kann nur nicht sein, dass es zwei Fraktionen gibt, die für die AfD sprechen.
Hier die Aussage des juristischen Vertreters des AfD-Landesvorstandes Niedersachsen zu der Frage: “WER SPRICHT FÜR DIE ALTERNATIVE FÜR DEUTSCHLAND (AfD) im Landkreis Stade?”
ZITAT ANFANG:
Die Neugründung heißt “Alternative für Stade”. Wortbeiträge und Initiativen dieser Fraktion im Kreistag können daher nicht für die AfD sprechen. Es gibt nach wie vor nur eine Fraktion der AfD im Kreistag. Insofern stellt sich diese Frage auch nicht. Sollte die Neugründung entgegen dieser Ausführung für sich in Anspruch nehmen, für die AfD zu handeln, so ist sie auf die jeweilige Namensgebung hinzuweisen. “Sprechen Sie bitte für sich….”
ZITAT ENDE
Leider benutzt die Fraktion AfS – trotz vieler Diskussionen und Vermittlungsversuche des Landesvorstandes – in ihren Publikation immer noch rechtswidrig das namensrechtlich geschützte Logo der AfD und im Internet die Domain AfD-Stade.de.
Der Kreisvorstand ist nun gefordert, mit parteilichen Ordnungsmaßnahmen gemäß unserer Satzung und ggf. hilfsweise mit juristischen Maßnahmen diese Parteischädigung zu beenden.
– B –
Es gibt einen zweiten Aspekt, der in diesem Zusammenhang formalrechtlich zu würdigen ist. Zum Thema Fraktionsspaltung und Fraktionsmehrung hat der WISSENSCHAFTLICHE DIENST DES BUNDESTAGES eine juristische Grundlage verfasst.
ZITAT ANFANG:
“Eine Fraktionsspaltung könnte allenfalls dann zulässig sein, wenn der politische Dissens unter den Fraktionsmitgliedern trotz identischer Parteimitgliedschaft dermaßen tiefgreifend ist, dass ihnen ein Verbleib in der Fraktion nicht zugemutet werden kann. Es geht also um die Konstellation, dass aufgrund des Dissenses die Grundlage für die Fraktionsbildung, nämlich die politische Homogenität der Mitglieder, im Nachhinein wegfällt, auch wenn sich dies nicht auf die Parteimitgliedschaft auswirkt. Zwar steht den Abgeordneten immer frei die Fraktion zu verlassen. Soweit sie sich nicht politisch umorientieren und sich einer anderen Fraktion anschließen, blieben sie dann aber fraktionslose Abgeordnete und können daher die besonderen Rechte einer Fraktion nicht wahrnehmen.”
ZITAT ENDE
Hier der Link zur vollständigen Publikation des Wissenschaftlichen Dienstes.
Anmerkung zum Sachverhalt:
- Es ist zwischen den beteiligten Personen nie um einen politischen Dissens gegangen. Es ging bei der Trennung ausschließlich und immer um einen persönlichen Dissens. Insofern hätte der Landkreis u.E. diese Fraktionsmehrung nach den Maßstäben des Wissenschaftlichen Dienstes nicht zulassen dürfen.
Ursache:
Die Landkreisverwaltung hat diese klaren Grundlagen leider nicht einmal abgefragt und die neue Fraktion einfach zugelassen. - Die AfD-Fraktion im Stader Kreistag hat kein Problem mit einer Fraktion Alternative für Stade (AfS), sofern die unter – A – genannten Rechtsgrundlagen von der neuen Fraktion eingehalten werden.
Die AfD-Kreistagsfraktion